der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach
für das Haushaltsjahr 2024/2025
Der Stadtrat von Wolframs –Eschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 03.04.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024/2025 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 24.04.2024, Az. 941-07-0008/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2024/2025 Stellung genommen.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.65 Abs.3 GO).
Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
in der Stadt Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2024 und 2025
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetz i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr | 2024 | 2025 |
| wird im | ||
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 17.500,00 Euro | 17.500,00 Euro |
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | 9.300,00 Euro | 9.300,00 Euro. |
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.