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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung des Schulverbandes

Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2024

Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach hat am 07.05.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 15.05.2024, Az. 941.05-0024/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen. Erinnerungen werden nicht erhoben.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).

Danach liegt die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Rest des Jahres öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbach-Pl. 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, (Zimmer 1.03) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

H A U S H A L T S S A T Z U N G

des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 9 Abs. 1 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V. mit Art. 40 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Wolframs-Eschenbach folgende

H a u s h a l t s s a t z u n g

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  922.900,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf  — 130.000,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

(1) Verwaltungsumlage

1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 667.700,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes und die Grundschüler der Stadt Wolframs-Eschenbach umgelegt.

2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 auf 351 Schüler festgesetzt.

3. Die Verwaltungsumlage wird je Schüler auf 1.902,28 Euro (gerundet) festgesetzt.

(2) Investitionsumlage

1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 22. Mai 2024

Schulverband Wolframs-Eschenbach

gez.

Dörr

Schulverbandsvorsitzender