Ehrung für langjährigen Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr
Für die Verrichtung seines langjährigen Dienstes von 25 Jahren bei der Freiwilligen Feuerwehr wird Herr Thomas Schneider, Reutern, geehrt. Bürgermeister Dörr überreicht ihm ein kleines Präsent und das Ehrenzeichen. Ebenfalls mit anwesend sind Kreisbrandmeister Manuel Wechsler und der Kommandant Michael Schmidtkunz.
Fertigstellung und Einweihung „Stromtankstelle Parkplatz Bärengarten“
Erfreulicherweise konnten zwischenzeitlich die Bauarbeiten für die neue Stromtankstelle und der neuen Carsharing-Station am alten Kindergartenparkplatz abgeschlossen werden. Zu der gemeinsamen Eröffnung am Freitag, 10. Mai 2024 um ca. 15:30 Uhr sind alle Stadträtinnen und Stadträte, sowie die Bürgerschaft herzlich eingeladen.
Vorstellung „Förderverein Freibad Lichtenau e.V“
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die anwesenden Vertreter des „Fördervereines Freibad Lichtenau e.V.“. Der Vorstand, Herr Rainer Ströbel, erläutert ausführlich die Ziele des Fördervereines und stellt die derzeit nicht besonders gute finanzielle Situation der gemeindlichen Einrichtung „Freibad Lichtenau“ (jährliches Defizit ca. 300.000 €) dar. Er bittet die Stadt Wolframs-Eschenbach um entsprechende Unterstützung.
Bürgermeister Dörr verweist auf weiteren Abstimmungsbedarf im Stadtrat und die kommunalrechtlichen Vorschriften, wonach seiner Einschätzung nach die Stadt ein Defizit einer kommunalen Nachbareinrichtung wahrscheinlich nicht mit übernehmen dürfte. Nach eingehender Beratung wird festgehalten, dass hier noch eine interne Abstimmung im Gremium erfolgen muss. Zudem soll auch noch abgeklärt werden, welche Unterstützung überhaupt von Seiten der Stadt, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, erfolgen darf.
Präsentation „Änderung Regionalplan“ durch den Regionsbeauftragten für die Planungsregion 8, Westmittelfranken
Aufgrund einer Terminüberschneidung wurde die Teilnahme zu diesem Tagesordnungspunkt vom regionalen Planungsverband kurzfristig abgesagt. Die Präsentation der Änderungen im Regionalplan findet in der kommenden Sitzung statt.
Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“
a) Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 1 BauGB – Behandlung der Einwendungen
In der Zeit vom 11. Dezember 2023 bis 18. Januar 2024 fand die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB statt. Während der Auslegung des Sanierungsbebauungsplanes ging fristgerecht ein Bürgereinwand ein.
Durch die beauftragte Arbeitsgemeinschaft „Gruppe DASS / Ingenieurbüro Heller“ wurde der Einwand geprüft und eine entsprechende Stellungnahme ausgearbeitet und an das Gremium verteilt.
Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Bürgereinwand und die dazugehörige Stellungnahme zur Kenntnis und beschließt, dass den beantragten Änderungen nicht zugestimmt wird. Es erfolgt aufgrund des Bürgereinwandes keine Änderung der Festsetzungen. Auf die hierzu vorliegende Begründung bzw. Stellungnahme der ARGE Ingenieurbüro Heller und Gruppe DASS wird hingewiesen. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Abwägung im Hinblick ihrer Richtigkeit juristisch überprüfen zu lassen.
b) Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB – Behandlung der Einwendungen
In der Zeit vom 11. Dezember 2023 bis 18. Januar 2024 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden statt. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“, in der Fassung vom 08. November 2023, werden entsprechend der Abwägungstabelle behandelt und abgewogen. Im Gremium entsteht noch eine rege Diskussion über das Trennsystem zur Abwasserbeseitigung, sowie über die mögliche Errichtung von Zisternen.
Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle mit Stand vom 02. Mai 2024) zu. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von dem gefassten Beschluss zu unterrichten.
c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 19. Juli 2023 die Aufstellung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ beschlossen. Die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 11. Dezember 2023 bis einschließlich 18. Januar 2024 statt. Die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte entsprechend der Stellungnahme und der Abwägungstabelle. Den Stadtratsmitgliedern wurde die Entwurfsfassung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ vorab zur Verfügung gestellt.
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach billigt den Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ in der Fassung vom 02. Mai 2024 und beschließt, den Entwurf in der Fassung vom 02. Mai 2024 mit Satzung und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, durchgeführt. Der Öffentlichkeit wird hierbei Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Zeitgleich erfolgt die Unterrichtung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB: Zweckverband Altmühlsee, Gemeinde Muhr am See, Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt“, Gemarkung Altenmuhr
Mit Schreiben vom 18. April 2024 und Posteingang vom 22. April 2024 bittet das Büro „Planbau Gunzenhausen“ im Auftrag des Zweckverbandes Altmühlsee die Stadt Wolframs-Eschenbach, im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 2 i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB, um Stellungnahme zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Sondergebiet Ersatzneubau Verbrauchermarkt“. Mit Beschluss des Stadtrates vom 10. Januar 2024 wurden keine Einwände gegen die Bauleitplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung erhoben. Auch der aktuelle Entwurf der Bauleitplanung sieht aus Sicht der Verwaltung keine Beeinträchtigung für die Stadt Wolframs-Eschenbach vor.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung des Zweckverbandes Altmühlsee und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Ersatzneubau Verbrauchermarkt“ zur Kenntnis, und erhebt hiergegen keine Einwände.
Antrag SpVgg DJK Wolframs-Eschenbach – Bezuschussung Anschaffung
Mit Schreiben vom 22. April 2024 stellt die SpVgg DJK Wolframs-Eschenbach e.V. den Antrag auf Bezuschussung zur Anschaffung einer Luftpistole und eines Luftgewehres.
Für die Schützenjugend sollen ein neues Luftgewehr und eine neue Luftpistole angeschafft werden. Nach dem vorliegenden Angebot belaufen sich die Kosten auf ca. 2.770,00 €.
Wie in vergleichbaren Fällen, sollte hier ein Zuschuss in Höhe von
10 % durch die Stadt gewährt werden.
Der Stadtrat beschließt, dass die SpVgg DJK Wolframs-Eschenbach e.V., wie in vergleichbaren Fällen, einen Zuschuss in Höhe von 10 % für die Anschaffung einer neuen Luftpistole und eines Luftgewehres (Gesamtkosten ca. 2.770,00 €) gewährt.
a) Erweiterung Hotel, Aufstockung Bestandsgebäude
Der Bauantrag wurde in der Stadtratssitzung am 07. Februar 2024 erstmalig behandelt. Gemäß dem Stadtratsbeschluss wurde der Bauherr über die gefassten Beschlüsse, mit Schreiben vom 13. Februar 2024, unterrichtet. Mit Posteingang vom 08. April 2024 wurde durch den Bauherrn der u.a. geforderte Stellplatzplan als Gesamtübersicht, eingereicht und mit der Stadtratseinladung an das Gremium verteilt.
Grundsätzlich erfolgt die Prüfung der Stellplätze bei einem Sonderbau (hier: Erweiterung Hotel) durch die Genehmigungsbehörde am Landratsamt Ansbach.
Für die Behandlung im Stadtrat wurde durch die Verwaltung folgendes festgestellt:
| • | Der Parkplatz Nr. 43 (vor der Metzgerei) kann nur bedingt ausgewiesen bzw. als Parkplatz genutzt werden. Hintergrund hierfür ist zum einen der vorhandene Metzgereieingang bzw. der damit folgende Personenverkehr und die damit möglicherweise einhergehende Gefährdung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Personen, beim Ein- und Ausparken. |
| • | Weiterhin liegen der Stellplatzbedarfsberechnung möglicherweise falsche Tatbestände zu Grunde. Gemäß der vorliegenden Berechnung wird ein Stellplatzbedarf von 44 Stellplätzen ermittelt. Bei der Durchsicht der Unterlagen ist aufgefallen, dass für das bestehende Hotel eine Bettenanzahl von 22 Betten und ein Stellplatzbedarf von 3,66 Betten angegeben wird. Die Homepage des Bauherrn bzw. des Hotels bewirbt das Hotel jedoch mit „30 Zimmern und 75 Betten“. Demnach bestehen möglicherweise mehr als dreimal so viele Betten, als in der Stellplatzermittlung angegeben wird. |
| • | Die Stellplätze werden auf verschiedenen Flurnummern mit verschiedenen Eigentümern ausgewiesen. Eine entsprechende Sicherung nach gesetzlichen Vorschriften sollte daher im Rahmen der Genehmigung geprüft werden. |
Auf eine Nachfrage des Architekten vom 05. April 2024 wurde mit Mail vom 25. April 2024 der Architekt und der Vertreter des Bauherrn informiert, dass bezugnehmend auf das bekannte Schreiben vom 13. Februar 2024, der formelle Befreiungsantrag für die bereits zugestimmte Überschreitung der max. Wandhöhe von 6,40 Meter noch nachzureichen ist. Mit Posteingang vom 29. April 2024 beantragt und begründet der Bauherr die Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 15 „Obere Vorstadt“ für die Überschreitung der max. Wandhöhe.
Weitere Unterlagen oder eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand sind nicht erfolgt.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Bauherren eine Umplanung in Bezug auf die nicht zugestimmten Befreiungsanträge vom rechtskräftigen Bebauungsplan (hier: max. Abstand zwischen den Einzelfenstern und max. Gaubenaußenbreite), nicht anstreben.
Der Stadtrat hält den Beschluss vom 07. Februar 2024 weiterhin aufrecht und verweist auf diesen. Weiterhin wird dem Bauantrag Nr. 25/2023 zur Erweiterung des Hotels und Aufstockung des Bestandsgebäudes in der vorliegenden Form nicht zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag inkl. den Beschlüssen und Schriftverkehr dem Landratsamt Ansbach zur weiteren Bearbeitung vorzulegen. Die Stadt Wolframs-Eschenbach weist hiermit im Rahmen ihres gemeindlichen Einvernehmens bzw. Ihrer Stellungnahme die Genehmigungsbehörde am Landratsamt Ansbach auf die Unstimmigkeiten im Stellplatznachweis hin und bittet um vollumfängliche Prüfung der Stellplatzermittlung und des gesamten Stellplatznachweises. Ferner ist von der Verwaltung abzuklären, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn die Vorgaben des Stellplatznachweises von Seiten des Bauherrn nicht eingehalten werden.
b) Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzellager
Mit Mail vom 26. April 2024 wird die Stadt Wolframs-Eschenbach um Stellungnahme für den Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzellager gebeten. Derzeit ist vorgesehen, dass nach Fertigstellung des Nahwärmenetzes und Heizhauses, ca. 32 Anwesen mit entsprechender Fernwärme versorgt werden. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich. Die Kanalleitung der Stadt Wolframs-Eschenbach und die Wasserleitung des Zweckverbandes Reckenberggruppe Gunzenhausen enden im Bereich des Anwesens „Hopfengasse 22“. Im Grundriss ist ersichtlich, dass eine Dusche und Toilette eingeplant sind und dementsprechend ein Anschluss an die Kläranlage erforderlich ist. Die Kosten für die Verlängerung des Kanals bzw. ggf. der Kanäle und die erforderlichen Kanalanschlüsse sind vollständig durch den Antragsteller zu tragen. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Wasserversorger wäre der Wasseranschluss des Grundstückes, mit einer entsprechenden Sondervereinbarung u. Kostenübernahme, möglich. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Heizhauses mit Hackschnitzellager auf einer Teilfläche Nähe Hopfengasse zu. Die Kosten für den Anschluss des Grundstückes an das Kanalnetz der Stadt Wolframs-Eschenbach sind vollständig durch den Antragssteller zu übernehmen. Hierzu ist wie in vergleichbaren Fällen eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen.
d) kurzfristige Bauanträge:
Der Bauherr plant im Ortsteil Reutern den Umbau einer bestehenden Scheune zu einer Wohnung (Erdgeschoss der Scheune und Dachgeschoss Wohnhaus u. Scheune). Weiterhin ist für die Belichtung des Dachgeschosses der Bau von Gauben geplant. Das Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Umbau der bestehenden Scheune zu.
Stadträtin Anne Werner fragt nach dem Sachstand zur geplanten Einzäunung (Westseite) des Bolzplatzes am „Mühlbuck“. Hierzu kann der Vorsitzende mitteilen, dass diese zeitnah durch den städtischen Bauhof in Eigenregie erfolgen soll.
Stadtrat Armin Medek regt die Anschaffung von Sportgeräten für Senioren am Ritterspielplatz an. Bürgermeister Dörr teilt mit, dass hierzu Planungen im Rahmen des geplanten Sanitärgebäudes am Ritterspielplatz bereits bestehen. Jedoch steht die Anschaffung noch unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit bzw. der zukünftig vorhandenen finanziellen Mittel.
Auf Nachfrage von Stadtrat Helmut Arndt zum Sachstand des Nahwärmenetzes, wird mitgeteilt, dass insgesamt 251 Rückantworten von Seiten der Bürgerschaft eingegangen sind. Diese werden aktuell über das ehemalige EBA-Zentrum an den Landwirtschaftlichen Lehranstallten in Triesdorf ausgewertet. Das Ergebnis wird nach Vorlage dem Gremium dann präsentiert.