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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Erlass der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Stadt Wolframs-Eschenbach

In der Stadtratssitzung vom 30. April 2025 wurde die 1. Änderung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie (DK 0- Deponie) der Stadt Wolframs-Eschenbach beschlossen.

Ab 01. Juni 2025 können durch die Bürgerinnen und Bürger von Wolframs-Eschenbach Kleinmengen an Porenbeton, „Ytong“ bzw. Gasbeton angeliefert werden.

Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:

1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie (DK 0-Deponie) der Stadt Wolframs-Eschenbach

§ 1

Die Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie (DK 0-Deponie) vom 17. November 2022, erhält im

§ 5 Abs. 3 folgende neue Fassung:

Die Gebühr beträgt für die Einlagerung von nicht recycelbaren Abfall (Beton; Ziegel; Fliesen, Ziegel und Keramik; Gemische Beton, Ziegel) aus dem Stadtgebiet Wolframs-Eschenbach je Kubikmeter 20,00 €. Für die Annahme in einem Container von Gipskarton bzw. gipshaltigen Abfall, aus dem Stadtgebiet Wolframs-Eschenbach, wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € je Kubikmeter erhoben. Für die Annahme in einem Container von Porenbeton, Gasbeton, Ytong, aus dem Stadtgebiet Wolframs-Eschenbach, wird eine Gebühr in Höhe von 140,00 € je Kubikmeter erhoben. Der Zuschlag für übergroße Teile (Kantenlänge über 65 cm) beträgt je Kubikmeter 25,00 €. Die Einlagerung von Erdreich (ohne Bauschutt) aus dem Stadtgebiet von Wolframs-Eschenbach beträgt je Kubikmeter 6,00 €.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 13.05.2025
Stadt Wolframs-Eschenbach
gez.
Dörr
Erster Bürgermeister