Erlass der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Stadt Wolframs-Eschenbach
In der Stadtratssitzung vom 30. April 2025 wurde die 1. Änderung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie (DK 0- Deponie) der Stadt Wolframs-Eschenbach beschlossen.
Ab 01. Juni 2025 können durch die Bürgerinnen und Bürger von Wolframs-Eschenbach Kleinmengen an Porenbeton, „Ytong“ bzw. Gasbeton angeliefert werden.
Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Die Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie (DK 0-Deponie) vom 17. November 2022, erhält im
§ 5 Abs. 3 folgende neue Fassung:
Die Gebühr beträgt für die Einlagerung von nicht recycelbaren Abfall (Beton; Ziegel; Fliesen, Ziegel und Keramik; Gemische Beton, Ziegel) aus dem Stadtgebiet Wolframs-Eschenbach je Kubikmeter 20,00 €. Für die Annahme in einem Container von Gipskarton bzw. gipshaltigen Abfall, aus dem Stadtgebiet Wolframs-Eschenbach, wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € je Kubikmeter erhoben. Für die Annahme in einem Container von Porenbeton, Gasbeton, Ytong, aus dem Stadtgebiet Wolframs-Eschenbach, wird eine Gebühr in Höhe von 140,00 € je Kubikmeter erhoben. Der Zuschlag für übergroße Teile (Kantenlänge über 65 cm) beträgt je Kubikmeter 25,00 €. Die Einlagerung von Erdreich (ohne Bauschutt) aus dem Stadtgebiet von Wolframs-Eschenbach beträgt je Kubikmeter 6,00 €.
Diese Satzung tritt am 01.06.2025 in Kraft.