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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 5/2025
Aus dem Stadtrat
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Aus dem Stadtrat

Stadtratssitzung vom 30.04.2025

Bekanntgaben

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Telekom ab dem zweiten bis vierten Quartal 2025, das Netz in Wolframs-Eschenbach mit Glasfaser in Eigenregie ausbauen wird. Als ausführende Firma wurde die die „Circet Deutschland SE“, Niederlassung Suhl, benannt.

Zwischenzeitlich liegt in der Verwaltung ein Schreiben des Amtes für die ländliche Entwicklung in Ansbach vor, wonach die benötigten Fördermittel für die bereits vor Jahren beantragte Dorferneuerung Biederbach im Haushaltsjahr 2027 zur Verfügung gestellt werden. Somit kann Stand heute mit einem Baubeginn im entsprechenden Jahr gerechnet werden.

Festlegung Gebührensätze: „Spülanhänger“

Durch den verantwortlichen 2. Bürgermeister Johann Schlackl wurde für den Spülanhänger der Stadt ein Vorschlag für das weitere Vorgehen erarbeitet und an das Gremium verteilt. Der Spülanhänger kann dabei sowohl mit, als auch ohne Geschirr grundsätzlich von den Vereinen aus Wolframs-Eschenbach und in Ausnahmefällen der Altmühl-Mönchswald-Region ausgeliehen werden. Die Terminabsprachen haben über den 2. Bürgermeister Johann Schlackl zu erfolgen. Die Gebühr und die Kaution ist bei Abholung bar zu entrichten. Der Anhänger ist mit einer Gastro-Spülmaschine der Marke „Winterhalter“, 4 Geschirr- und 4 Besteckkörben, Trinkwasser-, und Abwasserschlauch, Elektroanschlusskabel und einer Vorspülwanne ausgestattet. Weiterhin sind jeweils 240 Speise-, Suppen-, und Kuchenteller, Kaffeetassen und 5-teilige Besteckgarnituren vorhanden.

Es werden folgende Gebührensätze vorgeschlagen:

• Gebühr für 1 Tag ohne Geschirr  —  90,00 €

• Gebühr für 1 Tag mit Geschirr  —  120,00 €

• Gebühr für 2 Tage mit Geschirr  —  180,00 €

• Kaution  —  100,00 €

Bürgermeister Dörr, sowie die Mitglieder des Gremiums bedanken sich bei Johann Schlackl für die Begleitung / Bau des Spülanhängers und für die ehrenamtliche Übernahme des Verleihs.

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des 2. Bürgermeisters zur Festlegung der Gebührensätze und Handhabung für den „Spülanhänger“, zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gebührensätze entsprechend anzupassen, wenn die laufenden Kosten und der Aufwand dies erfordern.

Grundsatzbeschluss Sanierung „Kapelle Untere Vorstadt“

Nachdem die Bebauung des Grundstückes „Untere Vorstadt 4 und 6“ zwischenzeitlich abgeschlossen ist, wurde in diesem Zuge die als Einzeldenkmal eingetragene Kapelle in der „Unteren Vorstadt“ freigelegt. Im Anschluss wurde mit der Denkmalschutzbehörde vor Ort das weitere Vorgehen abgestimmt und die erforderlichen Arbeiten erörtert. Die Gesamtkosten für die Sanierung der Kapelle belaufen sich nach der vorliegenden Kostenschätzung auf ca. 32.000,- €.

Der Vorsitzende informiert das Gremium, dass inzwischen auch für die Erstellung des Gehweges und den Bau eines Buswartehäuschen bereits entsprechende Angebote in der Verwaltung vorliegen.

Der Stadtrat stimmt der Sanierung der Kapelle mit Gesamtkosten von ca. 32.000,- € zu. Die Vergabe der Restaurationsarbeiten erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.

1. Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie: Annahme und Festlegung Gebührensatz für Porenbeton („Ytong“)

Bei der Bauschuttdeponie Wolframs-Eschenbach ist in letzter Zeit die illegale Entsorgung von Porenbeton („Ytong“) stark angestiegen. Hintergrund hierfür ist, dass einzelne Anlieferer oftmals Ytong zusammen mit dem regulären Bauschutt anliefern und somit das Material (Sondermüll) einfach illegal abladen. Zur Abhilfe wird daher vorgeschlagen, den Bürgerinnen und Bürgern von Wolframs-Eschenbach die Entsorgung von Kleinmengen Ytong (bis zu 1 m³) im Rahmen der Bauschuttdeponie, durch die Aufstellung eines Containers, anzubieten.

Der Container würde sodann von einem Entsorgungsfachbetrieb entleert werden. Damit die Annahme kostendeckend gewährleistet werden kann, ist es aufgrund der hohen Entsorgungskosten erforderlich, einen Preis von 140,- € je Kubikmeter zu vereinnahmen. Durch die Verwaltung wurde demnach ein entsprechender Entwurf für die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie erarbeitet.

Der Stadtrat stimmt der Annahme von Porenbeton in einem Container auf der Bauschuttdeponie und der damit erforderlichen 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung über die Benutzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie, wie vorgetragen, zu.

Trassenplanung N-Ergie: Ziegelhütte - Fröschlachweg

Die N-Ergie Netz GmbH möchte im Bereich der „Ziegelhütte“ und des „Fröschlachweges“ eine Niederspannungskabelanlage verlegen und 2 Kabelverteilerschränke aufstellen und bittet hierfür um Zustimmung zur Trassenplanung. Die Leitungsführung wurde zwischen der N-Ergie Netz und Stadtbaumeister Hubinger bereits abgestimmt.

Der Stadtrat stimmt der Leitungsverlegung einer Niederspannungskabelanlage und der Aufstellung von 2 Kabelverteilerschränken, entsprechend den vorliegenden Planunterlagen, zu.

Bauanträge

a) Neubau eines Carports

Der Bauherr plant den Neubau eines Carports auf dem Grundstück „Gaulgasse 1“ und hat hierfür beim Landratsamt Ansbach einen entsprechenden Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Obere Vorstadt“. Der Bebauungsplan sieht dabei eine maximal zulässige Grundfläche von 60 m² für Nebengebäude und die Eindeckung mit naturroten Dachsteinen vor.

Der Bauherr plant ein Carport mit einer Fläche von 98 m² und eine Dacheindeckung mit Trapezblech. Zur Begründung führt der Bauherr an, dass das Carport 4 Stellplätze erhalten soll. Aufgrund der örtlichen Lage und Einsehbarkeit des Grundstückes kann den beantragten Befreiungen zugestimmt werden.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Carports und Erteilung der erforderlichen Befreiungen (Grundflächenzahl für Nebengebäude und Dacheindeckung) zu.

b) Abbruch Scheunendach und Errichtung Pultdach

Mit Mail vom 15. April 2025 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme zu dem Bauantrag. Der Bauherr möchte am Anwesen „Richard-Wagner-Str. 16“ das baufällige Scheunendach abbrechen und durch ein Pultdach ersetzen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Aus Sicht der Verwaltung spricht grundsätzlich nichts gegen das Bauvorhaben.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Abbruch des Scheunendachs und der Errichtung eines Pultdaches zu.

c) Bauvoranfrage: Erweiterung Hotel, Aufstockung Bestandsgebäude

Mit Mail vom 15. April 2025 übersendet der Antragsteller ein Schreiben bezüglich der geplanten Hotelerweiterung und eine Pressemitteilung mit der Bitte um Weiterleitung und erneuter Behandlung im Stadtrat. Das Schreiben wurde mit der Einladung an das Gremium verteilt. Nachdem der Bauantrag für die Aufstockung des Bestandsgebäudes zur Erweiterung des Hotels durch das Landratsamt Ansbach bereits genehmigt wurde, ist eine erneute Behandlung im Stadtrat, aus Sicht der Verwaltung, nur als formlose Bauvoranfrage möglich.

Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 15 „Obere Vorstadt“, Teilgebiet A, Punkt 5.1.3. „Baugestaltung“ ist bei den zum Wallgraben und zum Badweiher gerichteten Fassaden zu beachten, dass Gauben nur mit einer maximalen Außenbreite von 1,20 m erstellt werden können. Der 1. Bauantrag des Bauherrn zur Aufstockung des Bestandsgebäudes und Erweiterung des Hotels sah unter anderem eine Gaubenaußenbreite von 2,07 m vor, welcher der Stadtrat in seiner Sitzung vom 07.02.2024 nicht zugestimmt hat. Dem Bauherren wurde daher die Beschlusslage mit Schreiben vom 13.02.2024 mitgeteilt und einer Befreiung des Bebauungsplanes für eine maximale Gaubenaußenbreite von 1,50 m zugestimmt.

Daraufhin hat der Bauherr im Herbst 2024 eine entsprechende Tektur des Bauantrages eingereicht, worin eine Gaubenaußenbreite mit 1,50 m eingeplant wurde. Der Bauantrag wurde in der Stadtratssitzung am 09.10.2024 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen sowie die erforderlichen Befreiungen des Bebauungsplanes (Überschreitung max. Wandhöhe, Errichtung Zwischenbau mit Flachdach, max. Gaubenaußenbreite bis 1,50 m) wurden erteilt. Der Bauantrag wurde durch das Landratsamt Ansbach mit Bescheid vom 14.01.2025 genehmigt.

Der Stadtrat nimmt das Schreiben zur Kenntnis und stellt fest, dass die bestehende Beschlusslage seinerzeit weiterhin dem Willen des Stadtrates entspricht. Der Stadtrat beschließt ferner keine Änderung der bestehenden Beschlusslage, zudem wird die Verwaltung beauftragt eine entsprechende Stellungnahme zu erstellen.

d) Überdachung des bestehenden Balkons

Die Antragstellerin möchte einen den bestehenden Balkon überdachen und hat hierfür einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich Nr. 2 „Wohngebiet östl. der Biederbacher Straße“ und sieht eine Dachneigung von 28° bis 35° vor. Die Bauherrin beantragt eine Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes, da eine Dachneigung von mind. 28° konstruktiv nicht umsetzbar ist. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Aus Sicht der Verwaltung spricht grundsätzlich nichts gegen das Bauvorhaben.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zur Überdachung des Balkons und Befreiung des Bebauungsplanes (Dachneigung) zu.

Anfragen

Stadträtin Anne Werner frägt an, wann die vorgesehene Hecke im Baugebiet „Mühlbuck V“ gepflanzt wird. Laut dem Vorsitzenden soll dies im Laufe des Jahres 2026 erfolgen.

Stadtrat Armin Medek bittet um Rückschnitt der Hecke in der Auffahrt zu den Holzplätzen in der „Windsbacher Straße“. Bürgermeister Dörr sagt eine Erledigung nach der Schonzeit zu.

Stadtrat Thomas Sichert bittet um Prüfung, ob in der „Reuterner Straße“ Ortseinwärts ein Vorfahrtschild fehlt.