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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung 

der Stadt Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2026

Der Stadtrat von Wolframs – Eschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 04.05.2026, Az. 941-03-0058/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung genommen.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.65 Abs.3 GO).

Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.

Haushaltssatzung

der Stadt Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Wolframs-Eschenbach folgende

Haushaltssatzung

§ 1

Für das Haushaltsjahr 2026 wird der Haushaltsplan

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

9.634.000,00 Euro

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf

2.568.100,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachstehenden Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt (gemäß Hebesatzung vom 07. November 2024):

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

b) für die Grundstücke (B)

2. Gewerbesteuer

a) nach dem Gewerbeertrag

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.100.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 06. Mai 2026
Stadt Wolframs-Eschenbach
gez.
Dörr
1. Bürgermeister