Konstituierung des Stadtrates
Zu Beginn der Sitzung eröffnet Bürgermeister Dörr die konstituierende Sitzung der Legislaturperiode 2026 bis 2032. Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen. Weiterhin sind alle neu gewählten Mitglieder des Stadtrates anwesend. Die Beschlussfähigkeit des Gremiums ist somit gegeben und der Stadtrat ist hiermit für die Wahlperiode von Mai 2026 bis April 2032 konstituiert.
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Stadträtinnen und Stadträte
| - Brand-Seitz Birgit | - Obenhofer Christine |
| - Durst Bettina | - Schlackl Johann |
| - Frey Helmut | - Schuster Christina |
| - Geidner Thomas | - Sichert Thomas |
| - Helmreich Artur | - Wegehaupt Klemens |
| - Kocher Franz | - Werner Anne |
| - Ludwig Christian | - Wittmann Max |
| - Neuendorf Tino | - Wörlein Julia |
anwesend sind und begrüßt die Mitglieder des Gremiums. Zu Beginn der öffentlichen Sitzung teilt der Vorsitzende die Neuaufnahme von zwei Tagesordnungspunkte mit.
Er bittet folgenden Sachverhalt „Bestellung des Behindertenbeauftragten“ als Tagesordnungspunkt 13 und den Sachverhalt „Bestellung der Vertreter im Schulverband“ als Tagesordnungspunkt 16 einzufügen. Das Gremium ist mit der Neuaufnahme bzw. Einfügung von TOP 13 und TOP 16 einstimmig einverstanden.
Vereidigung der neu gewählten Stadträte
Der erste Bürgermeister Dörr nimmt den neu gewählten Stadtratsmitgliedern, Brand-Seitz Birgit, Geidner Thomas, Helmreich Artur, (Gruppe 1) Neuendorf Tino, Schuster Christine und Wittmann Max (Gruppe 2) den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab. Nach Ablegung des Eides wünscht der Vorsitzenden den neuen Mitgliedern alles Gute für die zukünftige Gremiumsarbeit.
Wahl und anschließend ggf. Vereidigung des 2. Bürgermeisters
Nach Art. 35 Gemeindeordnung ist durch den Stadtrat ein zweiter Bürgermeister / eine zweite Bürgermeisterin zu wählen. Der Vorsitzende weist daraufhin, dass nach Art. 35 GO weitere Bürgermeister gewählt werden können. In der Vergangenheit wurde bislang kein dritter Bürgermeister durch das Gremium gewählt. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses Vorgehen auch für die kommende Legislaturperiode beizubehalten.
Der Stadtrat beschließt, einen stellvertretenden (2.) Bürgermeister zu wählen. Im Anschluss an den obigen Beschluss erfolgt die Wahl des 2. Bürgermeisters in geheimer Wahl.
Auf Anfrage werden von der Fraktion „CSU/Unabhängige Bürger“ Johann Schlackl und von der Fraktion „Freie Wähler“ Helmut Frey zur Wahl als 2. Bürgermeister vorgeschlagen. Nach Verteilung der Stimmzettel werden die Stadträte aufgefordert einzeln und in geheimer Wahl ihre Stimmen abzugeben. Von den anwesenden Mitgliedern des Stadtrats haben 17 Stadträte den Stimmzettel abgegeben. Die Stimmzettel werden nun geöffnet und auf ihre Gültigkeit überprüft. Alle Stimmzettel sind gültig. Es entfallen auf Johann Schlackl 10 Stimmen und auf Helmut Frey 7 Stimmen. Der erste Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass Herr Johann Schlackl die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist. Auf Nachfrage von Bürgermeister Dörr erklärt der Gewählte, dass er die Wahl annimmt. Eine Vereidigung von Johann Schlackl ist nicht erforderlich.
Erklärung des Bürgermeisters
Zu Beginn der neuen Amtsperiode und anlässlich der ersten Sitzung des neuen Gremiums stellt Bürgermeister Dörr in einer kurzen Erklärung seine grundsätzlichen Ziele, Wünsche und Vorstellungen für die Zusammenarbeit im Stadtrat, der Verwaltung, den Behörden und mit den Bürgern, für die bevorstehende Legislaturperiode vor.
Geschäftsordnung für den Stadtrat
Für die Geschäftsordnung des Stadtrates Wolframs-Eschenbach 2026 bis 2032 wurde durch die Verwaltung ein Entwurf ausgearbeitet und mit Vertretern beider Fraktionen am Mittwoch, den 29.04.2026 vorbesprochen. Die entsprechenden Änderungen wurden durch die Verwaltung eingearbeitet und der geänderte Entwurf den Stadtratsmitgliedern mit der Einladung zur konstituierenden Sitzung zugestellt.
Im Nachgang zur Einladung hat die Verwaltung am Dienstagvormittag, 05.05.2026 eine E-Mail des Fraktionsvorsitzenden der „Freien Wähler“ erreicht, welche vom Vorsitzenden vorgetragen wird. Weiterhin hat die Verwaltung am Mittwochmittag, 06.05.2026 eine E-Mail von Stadtrat Thomas Sichert erhalten, welche ebenso vom Vorsitzenden vorgetragen wird. Demnach ist Stadtrat Sichert vor der 1. Stadtratssitzung aus der Fraktion der „Freien Wähler“ ausgetreten. In der E-Mail der „Freien Wähler“ wird daher eine Neubesetzung der betreffenden Ausschüsse vorgeschlagen. Im Gremium wird der erklärte Austritt aus der Fraktion andiskutiert, danach wird kurz die mögliche Einführung eines Ratsinformationssystems angesprochen.
Der Stadtrat stimmt der Geschäftsordnung zu.
Besetzung der Ausschüsse und der weiteren Stellvertreter des ersten Bürgermeisters
In der Stadt Wolframs-Eschenbach werden für die kommende Legislaturperiode ein Haupt- und Finanzausschuss; ein Bau- und Umweltausschuss; der Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss mit dem 1. Bürgermeister als Vorsitzenden und 5 Mitgliedern, sowie der Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern gebildet. Die Ausschüsse sind vorberatend tätig. Auch werden, die laut Geschäftsordnung, weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters aus der Mitte des Gremiums bestimmt.
In den Fraktionen wurde die Besetzung der Ausschüsse und deren Stellvertreter besprochen und in der Übersicht über die Zusammensetzung des Stadtrates, welche den Stadtratsmitgliedern mit der Einladung zugestellt wurde, dargestellt. Die Änderungsvorschläge der Fraktion der „Freien Wähler“, aufgrund des Fraktionsaustrittes von Stadtrat Sichert, wurden durch die Verwaltung entsprechend kurzfristig in die Anlage zur Ausschussbesetzung eingearbeitet.
Der Stadtrat stimmt der Bildung und Besetzung der Ausschüsse mit folgenden Mitgliedern, sowie die Bestimmung der weiteren Stellvertreter folgendermaßen zu:
| Weitere Stellvertreter des ersten Bürgermeisters: | |
| 1. Stellvertreter: | Fraktion: |
| Julia Wörlein | FW WE |
| 2. Stellvertreter: | Fraktion: |
| Bettina Durst | CSU/Unab. Bürger |
Haupt- und Finanzausschuss
| Vorsitzender: | |
| 1. Bürgermeister Dörr Michael |
| 5 Mitglieder: | 5 Stellvertreter: |
| Durst Bettina | Kocher Franz |
| Schlackl Johann | Ludwig Christian |
| Wegehaupt Klemens | Helmreich Artur |
| Frey Helmut | Werner Anne |
| Wittmann Max | Schuster Christina |
Bau- und Umweltausschuss
| Vorsitzender: | |
| 1. Bürgermeister Dörr Michael |
| 5 Mitglieder: | 5 Stellvertreter: |
| Geidner Thomas | Wegehaupt Klemens |
| Helmreich Artur | Schlackl Johann |
| Ludwig Christian | Neuendorf Tino |
| Obenhofer Christine | Wörlein Julia |
| Schuster Christina | Wittmann Max |
Fremdenverkehrs- und Kulturausschuss
| Vorsitzender: | |
| 1. Bürgermeister Dörr Michael |
| 5 Mitglieder: | 5 Stellvertreter: |
| Brand-Seitz Birgit | Ludwig Christian |
| Geidner Thomas | Schlackl Johann |
| Wegehaupt Klemens | Durst Bettina |
| Werner Anne | Schuster Christina |
| Wörlein Julia | Obenhofer Christine |
Rechnungsprüfungsausschuss (7 Mitglieder)
| Vorsitzender: Kocher Franz | Stellvertreter: Frey Helmut |
| 7 Mitglieder: | 7 Stellvertreter: |
| Brand-Seitz Birgit | Neuendorf Tino |
| Durst Bettina | Geidner Thomas |
| Kocher Franz | Wegehaupt Klemens |
| Ludwig Christian | Helmreich Artur |
| Frey Helmut | Wittmann Max |
| Obenhofer Christine | Werner Anne |
| Schuster Christina | Wörlein Julia |
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wolframs-Eschenbach
Für die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wolframs-Eschenbach wurde ein Entwurf ausgearbeitet und dem Gremium mit der Einladung versandt.
Der Stadtrat stimmt der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Wolframs-Eschenbach zu.
Bestellung der Vertreter der Gemeinschaftsversammlung für die Verwaltungsgemeinschaft W.-E.
Die Stadt Wolframs-Eschenbach ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach. Für die Gemeinschaftsversammlung sind neben dem ersten Bürgermeister noch weitere 4 Vertreter zu bestellen. Es wird vorgeschlagen, wie in der vergangenen Legislaturperiode von beiden Stadtratsfraktionen jeweils 2 Vertreter und Stellvertreter zu bestellen.
Der Stadtrat beschließt als Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung Stadtrat Artur Helmreich und als Vertreterin Bettina Durst, Johann Schlackl und als Vertreter Thomas Geidner, Helmut Frey und als Vertreterin Julia Wörlein, sowie Anne Werner und als Vertreterin Christine Obenhofer zu benennen.
Sparkassenwesen: Bestellung eines Verbandsrates und stellv. Verbandsrates für den Zweckverband „Sparkasse Mittelfranken Süd“
Die Fusion der „Vereinigten Sparkasse Gunzenhausen“ mit der „Sparkasse Mittelfranken Süd“ ist insoweit abgeschlossen. Die Stadt Wolframs-Eschenbach hat für die Legislaturperiode 2026 bis 2032 einen Sitz als Verbandsrat inne. In der Vergangenheit wurde der 1. Bürgermeister kraft seines Amtes als Verbandsrat entsendet. Als Stellvertreter wurde in der Vergangenheit immer der 2. Bürgermeister bestellt.
Der Stadtrat beschließt 1. Bürgermeister Michael Dörr als Verbandsrat und als Stellvertreter den 2. Bürgermeister Johann Schlackl, für den Zweckverband „Sparkasse Mittelfranken-Süd“, zu benennen.
Öffentliche Bücherei: Benennung von zwei Kuratoriumsmitgliedern
Nach § 4 des Büchereivertrages ist für die Leitung der Bücherei ein Kuratorium zu bilden, das aus je 2 Vertretern der Stadt und der Kirche besteht. Bisher gehörten dem Kuratorium von Seiten der Stadt der erste Bürgermeister Michael Dörr und ein Mitglied des Stadtrates an. Für die neue Legislaturperiode sind die Mitglieder neu zu bestellen.
Der Stadtrat beschließt, dass in der neuen Legislaturperiode Bürgermeister Michael Dörr und Stadträtin Birgit Brand-Seitz als städtische Vertreter im Büchereikuratorium sind.
Bestellung von zwei Jugendbeauftragten
Als zentrales Bindeglied zwischen jungen Menschen, Politik und Verwaltung fungiert der Jugendbeauftragte einer Stadt. Für die neue Amtsperiode sind ein Jugendbeauftragter und ein Stellvertreter zu bestellen.
Der Stadtrat bestellt als Jugendbeauftragten Stadtrat Tino Neuendorf und Stadtrat Max Wittmann.
Bestellung eines Seniorenbeauftragten
Im Mai 2016 wurde durch die Stadt Wolframs-Eschenbach, auf Wunsch des Landratsamtes Ansbach, erstmalig ein Seniorenbeauftragter für die Stadt Wolframs-Eschenbach bestellt.
Seinerzeit wurde Herr Erwin Seitz zu diesem Ehrenamt bestellt und bereits nochmals bestätigt.
Nach Rücksprache mit dem derzeitigen Seniorenbeauftragten hat sich Erwin Seitz bereit erklärt, auch in der neuen Legislaturperiode das Amt zu übernehmen.
Der Stadtrat bestellt Herrn Erwin Seitz als Seniorenbeauftragten der Stadt Wolframs-Eschenbach.
Neu: Bestellung eines Behindertenbeauftragten
Für die Vertretung der Belange von behinderten Personen in der Stadt Wolframs-Eschenbach wurde bereits in der Vergangenheit ein Behindertenbeauftragter bestellt. Seit mehreren Jahren wird das Ehrenamt durch Herrn Gerhard Hausleitner ausgeübt. Nach Rücksprache mit dem derzeitigen Behindertenbeauftragten hat sich Gerhard Hausleitner bereit erklärt, auch in der neuen Legislaturperiode das Amt zu übernehmen.
Der Stadtrat bestellt Herrn Gerhard Hausleitner als Behindertenbeauftragten der Stadt Wolframs-Eschenbach.
Musikschule-Rezat-Mönchswald: Bestellung eines zweiten Vertreters
Nach der Satzung der Musikschule Rezat-Mönchswald ist Wolframs-Eschenbach mit 2 Vertretern in der Mitgliederversammlung vertreten. 1. Bürgermeister ist dabei Kraft seines Amtes ein Mitglied.
Der Stadtrat bestellt neben Bürgermeister Dörr als dessen Vertreter den 2. Bürgermeister Johann Schlackl für die Verbandsversammlungen der Musikschule Rezat-Mönchswald.
Grundstücksangelegenheiten: Ermächtigung des 1. u. 2. Bürgermeisters zur Genehmigung von Grundstücksgeschäften für die laufende Legislaturperiode
Für die Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten wird für das Notariat ein Stadtratsbeschluss benötigt, wonach der 1. und im Vertretungsfall auch der 2. Bürgermeister ermächtigt werden, bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2032, uneingeschränkt die Stadt bei der Abgabe von Löschungsbewilligungen, Pfandfreigaben und Rangrücktrittsrechten dinglicher Rechte vertreten zu können. Ausgenommen hiervon sind die Löschung von Fahrt- und Leitungsrechten.
Der Stadtrat beschließt, die beiden Bürgermeister entsprechend den vorstehenden Ausführungen zur Abgabe der dafür notwendigen Erklärungen zu ermächtigen.
Bestellung der Vertreter der Schulverbandsversammlung Wolframs-Eschenbach
Die Stadt Wolframs-Eschenbach ist Mitglied des Schulverbandes Wolframs-Eschenbach. Für die Schulverbandsversammlung sind neben dem ersten Bürgermeister noch weitere 2 Vertreter zu bestellen. Es wird vorgeschlagen, wie in der vergangenen Legislaturperiode von beiden Stadtratsfraktionen jeweils 1 Vertreter und Stellvertreter zu bestellen.
Der Stadtrat beschließt als Vertreter für die Schulverbandsversammlung Stadtrat Thomas Geidner und als Vertreter Franz Kocher, sowie Julia Wörlein und als Vertreterin Christina Schuster zu benennen.
Bekanntgaben
Eröffnung des Seniorenbewegungspark am „Oberen Torweiher“
Im Rahmen des diesjährigen Regionalbudgets der Altmühl-Mönchswald-Region wurde durch den Krankenpflegeverein Wolframs-Eschenbach ein Seniorenbewegungspark am „Oberen Torweiher“ geschaffen. Der Krankenpflegeverein lädt am Mittwoch, 03. Juni 2026 um 10:00 Uhr zur offiziellen Eröffnung ein. Hierzu sind alle Stadträtinnen und Stadträte herzlich eingeladen.
Übergabe Einnahmen Spülmobil
Der 2. Bürgermeister Johann Schlackl übergibt der Verwaltung die Einnahmen aus der Ausleihung des über das Regionalbudget beschafften Spülmobils. Insgesamt sind im Jahr 2025 Einnahmen in Höhe von 1.166 € zusammengekommen. Der Vorsitzende bedankt sich beim 2. Bürgermeister für die ganzjährige ehrenamtliche Übernahme der Organisation und Verleihung des Spülmobils. Für jede einzelne Ausleihe fallen dabei durchschnittlich etwa drei Stunden Arbeitsaufwand an.
Bauanträge:
a) Neubau eines Rinderstalles
Mit Mail vom 27. April 2026 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme zu dem vorliegenden Bauantrag. Der Bauherr plant den Neubau eines Rinderstalles. Nach den vorliegenden Unterlagen soll ein Stall mit einer Größe von ca. 25,20 x 14,74 Metern (ohne Mistlager u. Anschlussraum,) eine Güllegrube und eine Festmistlagerstätte, sowie eine Versickerungsmulde errichtet werden. Der Stall soll Platz für bis zu ca. 52 weibliche Rinder bieten.
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist über einen landwirtschaftlichen Weg erschlossen. Ein Abwasseranschluss ist nicht erforderlich. Nach Auskunft des Bauherrn ist für die Wasserversorgung voraussichtlich die Bohrung eines Brunnens geplant. Es ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben landwirtschaftlich privilegiert ist – die abschließende Prüfung erfolgt durch die Baugenehmigungsbehörde. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Durchführung des geplanten Bauvorhabens.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Rinderstalles zu.