Bericht über die Verkehrsschau am 08.05.2023
Am Montag, den 08. Mai 2023 fand mit den zuständigen Behörden (Verkehrspolizei, Staatliches Bauamt und Straßenverkehrsbehörde), sowie der Stadt Wolframs-Eschenbach eine Verkehrsschau in Wolframs-Eschenbach statt. Hierbei wurde insbesondere auch der Antrag zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Staatsstraße 2220, auf Höhe der Einmündung „Baugebiet Mühlbuck V“ behandelt. Die beteiligten Behörden lehnen hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den entsprechenden Streckenabschnitt ab, da die Sichtbeziehungen und die Sicherung der Linksabbieger dem aktuell geltenden techn. Regelwerk entsprechen und keine Gefahrenlage vorliegt. Weiterhin wurde der Antrag eines Bürgers, zur Verlängerung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der „Richard-Wagner-Straße“ besprochen. Auch diesem Antrag widerfährt von den zuständigen Fachbehörden keine Zustimmung. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass der Stadt als Nicht-Eigentümer der betreffenden Straßen, gegen diese Entscheidungen vorerst keine weiteren Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Nach dem Sachvortrag bittet wird von einem Mitglied des Stadtrates um Prüfung gebeten, ob am Gehweg bei der Geschäftsstelle der Raiffeisenbank in der Richard-Wagner-Straße ein Pfosten installiert werden könne, um die Parksituation vorort zu verbessern. Der Vorsitzende sagt eine Begutachtung durch die Verwaltung zu.
Glückwunsch zur Geburt des Sohnes „Kilian“ von Stadtrat Klemens Wegehaupt
Der Vorsitzende beglückwünscht den anwesenden Stadtrat Klemens Wegehaupt zur Geburt seines Sohnes Kilian. Den Glückwünschen schließen sich die weiteren Mitglieder des Gremiums ebenfalls an.
Frühzeitige Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Stadt Windsbach, Bebauungsplan Nr. 29 "An den Feldwiesen"
Mit Schreiben vom 12. Mai 2023 wird die Stadt Wolframs-Eschenbach, als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB, frühzeitig am Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „An den Feldwiesen“ der Stadt Windsbach beteiligt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, auf einer Fläche von ca. 0,07 ha ein urbanes Gebiet im beschleunigten Verfahren für den Wohnungsbau, nichtstörendes Gewerbe und medizinischen Versorgungseinrichtungen, auszuweisen. Bürgermeister Dörr erläutert anhand der vorgelegten Unterlagen den neuen Bebauungsplan. Er stellt dabei fest, dass Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach nicht beeinträchtigt werden.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Windsbach zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29, „An den Feldwiesen“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Städtische Beteiligungen Wolframs-Eschenbach GmbH
Die Geschäftsleitung der Verwaltungsgemeinschaft beantragt die Gründung einer „Städtischen Beteiligungen GmbH“. Hauptargument für die Gründung ist die sich dadurch ergebende Reduzierung des aktuellen Verwaltungsaufwandes. Demnach erreichen die städtischen Betriebe derzeit solche Umsatzgrenzen, dass aus steuerlichen Gründen eine Verbuchung im kameralen Haushaltssystem der Stadt rechtlich nicht mehr ausreicht. So ist neben der sich nun ergebenden Sollbesteuerung in der Umsatzsteuer, auch ein Jahresabschluss nach dem HGB zu erstellen. Beide Vorschriften können mit dem eingesetzten Fachverfahren „OK-Fis Kameral“ nicht bedient bzw. erfüllt werden. Es ist daher nun notwendig, dass bei den städtischen Betrieben eine Doppelverbuchung bzw. Bearbeitung durch die Kasse\Kämmerei erfolgen muss.
Für die steuerrechtlichen Angelegenheiten erfolgt derzeit die Verbuchung, mit Unterstützung eines Steuerberatungsbüros, nach den Regeln der doppelten kaufmännischen Buchführung. Aufgrund der fehlenden „eigenen Rechtspersönlichkeit“ der städtischen Betriebe (Betriebe gewerblicher Art ist als rein steuerrechtlicher Begriff zu verstehen) muss jedoch, aus kommunalrechtlicher Sicht, auch noch eine zusätzliche Verbuchung\Abhandlung im städtischen Haushalt durchgeführt werden. Es wird daher nun vorgeschlagen, die städtischen Betriebe in eine „städtische GmbH“ mit eigener Rechtspersönlichkeit einzugliedern. Eine doppelte Bearbeitung der Geschäftsvorfälle für die Verwaltung würde dann entfallen. Weitere Vorteile bei Abhandlung der Betriebe in einer GmbH wären, dass in zwei Jahren weitere Bereiche der Stadt (z.B. Wohnmobilstellplatz, Oldie-Town-Festival) der Umsatzsteuer unterworfen sind. Diese könnten jetzt bereits in der GmbH mitverwaltet und korrekt mit Umsatzsteuer (ab 2025 Pflicht), verbucht werden.
| Folgende Gegenstände sollen in der städtischen GmbH bewirtschaftet werden: | |
| • | Beteiligungen an Betrieben von Unternehmen zur Förderung der Daseinsvorsorge |
| • | Versorgung der Bevölkerung mit Energie (vorrangig Stromerzeugung) und Lebensmittel (Stadtbäckerei) |
| • | Wirtschafts- (Bürger- und Postladen), Kultur- („Oldie-Town“) und Tourismusförderung (Wohnmobilstellplatz) |
| • | (Sozialer) Wohnungsbau |
In Abstimmung mit dem Notariat in Heilsbronn wurde ein entsprechender Gründungsvertrag samt Satzung ausgearbeitet. Dabei erfolgte parallel die Beteiligung der Rechtsaufsicht am Landratsamt Ansbach. Hierbei wurden in enger Abstimmung mit der Rechtsaufsicht alle Anforderungen und Bestimmungen, vor allem in Bezug auf Art. 94 GO, eingearbeitet und entsprechend berücksichtigt. Der Entwurf des Vertrages, sowie die dazugehörige Satzung wurde allen Mitgliedern des Gremiums zur Einsichtnahme vorab übermittelt. Aktuell ist vorgesehen, Verwaltungsleiter Stefan Beyerlein als Geschäftsführer einzusetzen. in der Gesellschaftsversammlung sollen neben dem 1. Bürgermeister alle Stadträtinnen und Stadträte vertreten sein. Die jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Satzungsentwurf. Für jedes Wirtschaftsjahr der GmbH muss dann jeweils von der Geschäftsführung (Kämmerei) ein entsprechender Wirtschaftsplan aufgestellt werden. Weiterhin muss eine fünfjährige Finanzplanung mit ausgearbeitet werden. Gleichzeitig werden den zuständigen Prüfungsorganen (örtliche als auch überörtliche) alle Befugnisse für die GmbH nach Art. 94 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GO vollumfänglich eingeräumt.
Für die Gründung ist eine Mindesteinlage für das Stammkapital von mindestens 25.000 € zu leisten. Dies wäre im Rahmen des Haushaltsplanes 2023 als eine außerplanmäßige Ausgabe möglich. Von Seiten der Verwaltung werden durch entsprechende Einsparmaßnahmen die erforderlichen Haushaltsmittel generiert.
a) Beschluss Gesellschaftsvertrag zur Gründung der Gesellschaft
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden notariellen Vertrag zur Gründung der „Städtische Beteiligungen Wolframs-Eschenbach GmbH“ zu. Als Geschäftsführer, wird der Verwaltungsleiter Stefan Beyerlein, bestimmt. Alle Mitglieder des Stadtrates werden für die Gesellschaftsversammlung berufen. Gleichzeitig wird die Mindesteinlage von 25.000 € als außerplanmäßige Ausgabe zum Haushalt 2023 bewilligt.
b) Beschluss Satzung „Städtische Beteiligungen Wolframs-
Eschenbach GmbH“
Der Stadtrat stimmt der vorliegenden Satzung zur Gründung der „Städtische Beteiligungen GmbH“ zu.
Bauanträge
a) Neubau eines Mehrfamilienhauses
Mit Posteingang vom 11. Mai 2023 reichen die Bauherren den Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses ein. Das Bauvorhaben sieht dabei die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten und Tiefgarage vor. Weiterhin soll an der südlichen Grundstücksgrenze (Mauer) noch eine Überdachung für Fahrräder errichtet werden. Der damit in Zusammenhang stehende, erforderliche Abbruch wird gesondert beantragt/angezeigt. Die Neubebauung inkl. Tiefgarage wurde vorab mit der Bauabteilung am Landratsamt Ansbach und den weiteren beteiligten/zuständigen Behörden abgestimmt. Hierbei ist insbesondere zu erwähnen, dass die Kubatur des Gebäudes sehr ähnlich der des Bestandsgebäudes geplant ist. Diese jedoch von der östlichen Gasse etwas weiter abgerückt wird. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Bauvorhaben, zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes und Schaffung von neuem Wohnraum im Bereich der Altstadt, zu begrüßen. Diese Auffassung zur Verbesserung des Stadtbildes teilt der Stadtrat ebenfalls. Ferner wird vom Vorsitzenden auf Nachfrage erklärt, dass in der geplanten Tiefgarage die gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze vorhanden sind.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 09/2023 zum Neubau eines Mehrfamilienhauses zu.
b) kurzfristige Bauanträge: Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Mit Posteingang vom 19. Mai 2023 reicht der Bauherr den Bauantrag Nr. 10/2023, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage ein. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Nr. 3 A – Am Mühlbuck IV“. Der Bebauungsplan sieht unter 2.2.4. für Garagen einen Stauraum von mindestens 5,00 m bis maximal 8,00 m zur öffentlichen Straße, vor. Der Bauherr beantragt die Erteilung einer Befreiung, da der geplante Stauraum vor der Garage ca. 15 m beträgt. Als Begründung wird die bessere Nutzung des Grundstückes im Süden angeführt. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Befreiung im vorliegenden Fall. Am Nachbargrundstück wurde die Garage ca. 9,5 m hinter der Grenze platziert. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nummer 10/2023 zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und der damit notwendigen Befreiung zur Überschreitung der Maximallänge des Stauraumes, zu.
Anfragen
Der Vorsitzende verweist auf die ausliegende Kundenzeitschrift der N-ERGIE, worin über den neugebauten Kindergarten als sogenanntes Vorzeigeprojekt für Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, in Hinblick auf den Energieverbrauch (Strom- und Heizung), berichtet wird. Er zeigt sich darüber erfreut, dass dem Projekt so großes Interesse von Dritten wiederfährt.
Stadtrat Thomas Sichert fragt nach dem Grund für den erst kürzlich erfolgten Ausbau des Flurweges in Adelmannsdorf in seiner jetzigen Form. Hierzu wird ihm vom anwesenden Stadtbaumeister Auskunft gegeben. Zusätzlich beantragt er die Verbreiterung des Gehweges am bisherigen Kindergarten in der „Nördlichen Ringstraße“. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die benötigten Flächen sich hierzu im Eigentum der Kirche befinden. Er wird dies bei den weiteren Abstimmungen zwecks der Nachfolgenutzung des Gebäudes in Erinnerung behalten.
Stadträtin Julia Wörlein bittet darum, dass die vorhandenen Hochbeete vom bisherigen Kindergarten zur neuen Kindertagesstätte „Am Sportzentrum“ umgesiedelt werden. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass dies bereits geplant sei und in nächster Zeit erfolgen werde.
Stadtrat Helmut Frey fragt nach dem Sachstand zum Thema Nahwärmenetz in Wolframs-Eschenbach. Bürgermeister Dörr führt hierzu aus, dass das erforderliche Angebot von den Lehranstalten Triesdorf noch nicht vorliege. Er wird hierzu nachfragen.