Fronleichnamsprozession am Sonntag, 02. Juni 2024
Der Vorsitzende lädt alle Mitglieder des Gremiums zur Fronleichnamsprozession am Sonntag, den 02. Juni 2024 ein und bittet um zahlreiche Teilnahme. Als Treffpunkt wird das Foyer im Rathaus um 08.45 Uhr, bekannt gegeben.
Europawahl am 09.06.2024
Die Einteilung der Stadträte zur Wahlhilfe für die anstehende Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024, erfolgt analog der Landtagswahl im Herbst 2023.
Glückwunsch zur Geburt der Tochter „Carla“ von Stadtrat Maximilian Weeger
Der Vorsitzende beglückwünscht den anwesenden Stadtrat Maximilian Weeger zur Geburt seiner Tochter „Carla“.
Rückblick Fahrt nach Donzenac
Bürgermeister Dörr übergibt das Wort an den 2. Bürgermeister und den Vorsitzenden des Partnerschaftskreises Johann Schlackl.
Johann Schlackl berichtet in wenigen Worten von der Fahrt in die Partnerstadt „Donzenac“ vom Sonntag, 19. Mai 2024 bis Mittwoch, 22. Mai 2024. Anlass war das 25-jährige Jubiläum der Städtepartnerschaft. Zusammen mit dem Musikverein sind 56 Personen nach Frankreich gereist und haben bei einem abwechslungsreichen Programm und einer überwältigenden Gastfreundschaft die Reise genossen.
Als Geschenk überreichten die Stadt Wolframs-Eschenbach, der Partnerschaftskreis und der Musikverein eine „Kunstbank“. Die Gastgeschenke, welche in der Vergangenheit von den Bürgern aus Donzenac überreicht wurden, sollen in diesem Jahr an einer Sonderausstellung am Sternlesmarkt gezeigt werden. Stadträtin und stellvertretende Vorsitzende des Partnerschaftskreises, Bettina Durst schließt sich den Ausführungen von Johann Schlackl an und spricht besonderen Dank an den Musikverein für die musikalische Umrahmung des Programmes aus.
Stadtrat Helmut Arndt, bedankt sich beim Partnerschaftskreis für die hervorragende Organisation und würdigt die Vertretung der Stadt nach Außen durch Johann Schlackl.
Präsentation „Änderung Regionalplan“ durch den Regionsbeauftragten für die Planungsregion 8, Westmittelfranken
Bürgermeister Dörr begrüßt den anwesenden Regionsbeauftragen für die Planungsregion 8, Westmittelfranken, Herrn Dr. Rainer Fugmann von der Regierung von Mittelfranken und erteilt ihm das Wort.
Herr Dr. Rainer Fugmann stellt in einem ausführlichen Bericht die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf das Thema „Windkraft“, sowie die im Zusammenhang mit der aktuellen Änderung des Regionalplanes stehenden, durchgeführten Abstimmungsgespräche mit verschiedenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, dar.
Zudem erläutert er die Herangehensweise seitens der „Planungsregion 8“ und die Hintergründe zu den entsprechend ausgewählten Windvorranggebieten. Das vorerst große Potenzial in Bayern wird durch verschiedene, öffentliche Belange, z.B. Natur-, und Denkmalschutz, Wasserschutzgebiete, Radar und Richtfunk und vor allem militärische Belange, stark eingeschränkt.
Weiterhin werden die Nachteile für die gesamte Region bzw. das Bundesland Bayern dargestellt, wenn die gesetzlich verpflichtenden Maßgaben nicht fristgerecht eingehalten werden und die Vorteile an einer zielgenauen Ausweisung erläutert.
Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wolframs-Eschenbach ist die Ausweisung eines Windvorranggebietes östlich von Biederbach vorgesehen.
Nach einer entsprechenden Fragerunde bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Dr. Fugmann für die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange – 31. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken, u.a. Teilkapitel 6.2.2 Windenergie
Mit Mail vom 18. April 2024 bittet das Landratsamt Ansbach, im Auftrag des Regionalen Planungsverbandes um Stellungnahme zur 31. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken.
Hintergrund für die 31. Änderung ist insbesondere die Anpassung im Teilkapitel 6.2.2. „Windenergie“, welche für das Erreichen der bundesweiten und bayerischen Energieziele erforderlich sind. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht für Bayern einen Flächenbeitragswert bis zum 31. Dezember 2027 von 1,1% der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 von 1,8% der Landesfläche vor.
Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wolframs-Eschenbach soll im Bereich des „Mönchswaldes“ ein sogenanntes Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Die geplanten Änderungen wurden im vorherigen Tagesordnungspunkt von Herrn Dr. Rainer Fugmann ausführlich erläutert.
Stadtrat Helmut Arndt bittet zu gegebener Zeit sich entsprechend Gedanken zu machen, wie hier mehr Wertschöpfung bzw. ein höherer Mehrwert in Wolframs-Eschenbach verbleiben kann. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass diesbezüglich schon Vorbereitungen und Gespräche laufen.
Der Stadtrat nimmt die 31. Änderung des Regionalplanes Westmittelfranken u.a. mit der Änderung des Teilkapitels 6.2.2. „Windenergie“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Stadtrat Heinrich Geidner - Antrag auf Niederlegung des Stadtratsmandates
Mit Schreiben vom 02. Mai 2024 beantragt Stadtrat Heinrich Geidner die Niederlegung seines Stadtratsmandates. Als Grund hierfür werden persönliche Gründe und das Lebensalter benannt, welche das weitere aktive Ausüben des Mandates schwierig machen.
Der Vorsitzende stellt in einem kurzen Bericht das Wirken von Heinrich Geidner für die Stadt Wolframs-Eschenbach dar.
Herr Heinrich Geidner ist ein erfahrener, zuverlässiger und engagierter Stadtrat. Erstmals im Jahre 1996 wurde er zum Stadtratsmitglied gewählt und war Mitglied in verschiedenen Ausschüssen, u.a. Bau-, Haupt und Finanzausschuss und Versammlung der Verwaltungsgemeinschaft. Weiterhin begleitete er für mehrere Perioden das Amt des Fraktionssprechers für die Fraktion der Freien Wähler. Insbesondere im Bereich Wasserwirtschaft und weiteren Baumaßnahmen konnte er sein berufliches Wissen und seine Erfahrung zum Wohle der Stadt einbringen. Als Anerkennung für sein Wirken wurde ihm am 20.10.2017 die „Bürgermedaille in Silber“ verliehen.
Aufgrund der Abwesenheit von Heinrich Geidner soll die offizielle Verabschiedung in einer der nächsten Stadtratssitzungen nachgeholt werden
Der Stadtrat beschließt dem Antrag von Herrn Heinrich Geidner zur Niederlegung seines Stadtratsmandates zuzustimmen.
Antrag: „K.G. Minnesänger e.V. - Wolframs-Eschenbach“ –
Bezuschussung Anschaffungen Jugendarbeit
Für die Anschaffung der Jugendarbeit im vergangenen Kalenderjahr stellt der Verein K.G. Minnesänger e.V. – Wolframs-Eschenbach, den Antrag auf Bezuschussung, wie in vergleichbaren Fällen. Die Ausgaben betragen gemäß der vorliegenden Rechnungen und der vorliegenden Aufstellung insgesamt 3.687,18 €.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie bei früheren vergleichbaren Fällen, hier einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 %, also insgesamt 368,72 €, zu gewähren.
Der Stadtrat beschließt, dass der Verein „K.G. Minnesänger e.V. - Wolframs-Eschenbach“ für die Anschaffungen im Kalenderjahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 10 % erhält. Dies entspricht bei den Investitionskosten in Höhe von 3.687,18 € einem Zuschuss in Höhe von 368,72 €.
a) Ausbau eines Garagendachgeschosses zu einer Wohnung
Mit Schreiben vom 06. Mai 2024 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme zu dem Bauantrag „Ausbau eines Garagendachgeschosses zu einer Wohnung“.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen und gültigen Bebauungsplanes Nr. 7 „Ziegelhütte I“. Für das Bauvorhaben werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.
Gemäß Nr. 2.07 des Bebauungsplanes sind Dachgauben bis zu einer Außenabmessung von 1,60 m zulässig. Dabei darf die summierte Länge der Dachgauben 40 % der dazugehörigen Trauflänge nicht überschreiten. Weiterhin wird eine Befreiung von der festgesetzten offenen Bauweise (siehe Nr. 1.03) des Bebauungsplanes beantragt.
Die aktuelle Planung sieht eine Dachgaube mit einer Breite von ca. 3,50 m vor. Aus gestalterischen Gründen wird eine Befreiung des Bebauungsplanes beantragt.
Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde mit Stadtratsbeschluss vom 10. Januar 2024 einstimmig verabschiedet.
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zum Ausbau des Garagendachgeschosses zu einer Wohnung und den Befreiungen „max. Gaubenaußenbreite“, „Überschreitung des max. Anteils der Traufe“ und „Bauweise“, zu.
b) kurzfristige Bauanträge:
In der Verwaltung liegen keine kurzfristigen Bauanträge vor.