Der Vorsitzende gibt den Jahresbericht der AMR-Region für das Jahr 2024 bekannt. Er erläutert kurz die zahlreichen Maßnahmen, welche im letzten Jahr durchgeführt wurden. Die intensive Partnerschaft mit den Nachbarkommunen Mitteleschenbach, Merkendorf, Weidenbach und Ornbau macht sich für die Stadt mehr als bezahlt.
Solarpark „Sonnenenergie Biederbach II“:
a) 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolframs-Eschenbach
Bürgermeister Dörr verweist auf den Antrag der Solarkraftwerk Wolframs-Eschenbach GmbH, wonach auf den Flurnummern 162, 162/1 und 162/2 eine PV-Freiflächenanlage installiert werden soll. Ferner führt der Vorsitzende aus, dass die vorgesehene Anlage voll im Einklang mit den vom Stadtrat aufgestellten Richtlinien für Freiflächenanlagen stehen würde. Mit dem vorliegenden Antrag ist vor allem beabsichtigt die zeitintensiven Bauleitplanungsverfahren anzustoßen.
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 für das Sondergebiet „Solarpark Sonnenenergie Biederbach II“ zu ändern. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolframs-Eschenbach erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 für das Sondergebiet „Solarpark Sonnenenergie Biederbach II“. Geplant ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“. Die Größe des Änderungsbereiches umfasst ca. 6,31 ha.
Derzeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wolframs-Eschenbach im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ing.-Büro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
b) Aufstellungsbeschluss – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 „Solarpark Sonnenenergie Biederbach II“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Solarpark Sonnenenergie Biederbach II“ für das geplante Sondergebiet (SO) gemäß § 9 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Solarpark Sonnenenergie Biederbach II“ umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern Fl.-Nrn. 162, 162/1 und 162/2 der Gemarkung Biederbach, Stadt Wolframs-Eschenbach.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 163 (Teilfläche = Tf.)
im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 161
im Süden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 160 (Tf.)
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 170 (Tf.)
Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Biederbach, Stadt Wolframs-Eschenbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,31 ha.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung. Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ing.-Büro Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Eisenbahnstraße 1, 91438 Bad Windsheim, beauftragt.
Grundsatzbeschluss Wärmeplanung Stadt Wolframs-Eschenbach: Präsentation Energieagentur Triesdorf
Die Thematik „Kommunale Wärmeplanung“ wurde im Gremium bereits mehrfach thematisiert. Nachdem sich in der Zwischenzeit die rechtlichen und fördertechnischen Parameter für kleine Kommunen herauskristallisiert haben, ist es jetzt möglich, die gesetzlich verpflichtende kommunale Wärmeplanung konkret anzugehen. Bürgermeister Dörr stellt in der Präsentation die Hintergründe und die weitere Vorgehensweise für die „Kommunale Wärmeplanung PLUS“ dar. Die pauschale staatliche Förderung für Gemeinden zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern bis maximal 5.000 Einwohner beträgt 41.000 €.
Der Stadtrat fasst den Grundsatzbeschluss, die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Wolframs-Eschenbach durchzuführen. Die entsprechende Vergabe soll im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.
Beitritt der Stadt Wolframs-Eschenbach zur Touristischen Arbeitsgemeinschaft: „fränkischer 4-Klang“
Bürgermeister Dörr begrüßt den anwesenden Geschäftsleiter, Herrn Ralph Möllenkamp und die Administratorin, Frau Stephanie Kummerer des Zweckverbandes „Burg Abenberg“ zur Sitzung.
Auf Initiative des Zweckverbandes zu einer touristischen Arbeitsgemeinschaft der vier fränkischen, historischen Kleinstädte Abenberg, Spalt, Windsbach und Wolframs-Eschenbach zusammen mit dem Zweckverband „Burg Abenberg“, fand eine entsprechende Abstimmung der Beteiligten statt. Zur Veranschaulichung der geplanten Arbeitsgemeinschaft stellen Herr Möllenkamp und Frau Kummerer das Vorhaben „fränkischer 4-Klang“ dar. Die Arbeitsgemeinschaft soll zunächst bis zum 31.12.2030 gebildet werden. Die Administration übernimmt der Zweckverband „Burg Abenberg“. Jeder Beteiligte leistet eine erstmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000,- € als Startkapital.
Der Stadtrat stimmt dem Beitritt der Stadt Wolframs-Eschenbach zur touristischen Arbeitsgemeinschaft „fränkischer 4-Klang“ mit den Städten Abenberg, Spalt, Windsbach und Wolframs-Eschenbach und dem Zweckverband „Burg Abenberg“, zu.
Bauanträge
a) Nutzungsänderung ehem. Elektrofachgeschäft zur Wohnfläche sowie Errichtung einer Terrassenüberdachung
Das Landratsamt Ansbach bittet um Stellungnahme zu dem vorliegenden Bauantrag für die Nutzungsänderung des ehem. Elektrofachgeschäftes zur Wohnfläche und die Errichtung einer Terrassenüberdachung. An der Außenansicht vom öffentlichen Raum erfolgen keine Änderungen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag für die Nutzungsänderung des ehem. Elektrofachgeschäftes zur Wohnfläche und der Errichtung einer Terrassenüberdachung zu.
b) Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Der Bauherr möchte ein Mehrfamilienhaus errichten und hat hierfür einen entsprechenden Bauantrag beim Landratsamt Ansbach eingereicht. Das Landratsamt Ansbach bittet mit Mail vom 15.05.2025 um Stellungnahme zu dem Bauantrag.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 17. August 2022 und dem Notarvertrag vom 27. September 2022 wurde der „fränkische Baustil“, gemäß der Teilfläche C des Sanierungsbebauungsplanes „Obere Vorstadt“ zur Anlehnung vereinbart. Das Grundstück befindet sich jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sodass hier eine einzelne Baugenehmigung erforderlich ist. Nach Prüfung der Verwaltung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Obere Vorstadt“ grundsätzlich eingehalten.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Biederbach zu.
c) Umbau eines Wohnhauses
Für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses wurde ein entsprechender Bauantrag eingereicht. Die Bauherren planen den Abbruch des südlichen und nördlichen Balkons, einen Rückbau des nördlichen Anbaus im Dachgeschoss und 1. Obergeschoss, sowie den Abbruch und die Neuerrichtung der Garage.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Umbau des Wohnhauses zu.
d) kurzfristige Bauanträge
Bei der Verwaltung sind keine kurzfristigen Bauanträge eingegangen.
Anfragen
Ortssprecher Günter Meyer berichtet von großen Vermüllungen auf den öffentlichen Straßen rund um den Ortsteil Wöltendorf. Er bittet um einen entsprechenden Appel im Amtsblatt dies zukünftig zu unterlassen.
Ortssprecherin Carina Pfeifer teilt mit, dass der gegenüberliegende Kanaldurchlauf vom Anwesen „Adelmannsdorf 14“ defekt ist und die Regenwassermengen nicht mehr ablaufen lässt. Sie bittet um entsprechende Reparatur. Der Vorsitzende wird dies an den Stadtbaumeister weiterleiten.