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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 6/2026
Aus dem Stadtrat
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Aus dem Stadtrat

Stadtratssitzung vom 10.06.2026

Bekanntgaben

Baubeginn: Spielplatz „Mühlbuck V“

Mit dem Bau des Spielplatzes im Baugebiet „Mühlbuck V“ wurde inzwischen begonnen.

Der Spielplatz wird in Eigenleistung vom Bauhof aufgebaut. Der Spielplatz soll ca. innerhalb der nächsten Woche fertig gestellt werden.

Rodungsantrag: FlNr. 637/0, Gemarkung Selgenstadt, Schmidt Helmut

Mit E-Mail vom 20. Mai 2026 bittet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aus Ansbach um Stellungnahme zu dem vorliegenden Rodungsantrag.

Der Antragssteller möchte eine ca. 1,79 ha bewaldete Teilfläche roden.

Die Verwaltung führt hierzu aus, dass das Grundstück im Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt ist.

Weiterhin liegt aus dem Jahr 2013 der Grundsatzbeschluss des Stadtrates vor, dass grundsätzlich von Seiten der Stadt Wolframs-Eschenbach keinen weiteren (unbegründeten) Rodungsanträgen mehr zugestimmt wird. Hintergrund hierfür war seinerzeit, dass aus Gründen des öffentlichen Interesses (Landschaftsbild, Erholungsfaktor, Steigerung der Biodiversität, usw.) nur noch in äußerst begründeten und nicht vergleichbaren Einzelfällen (z.B. Ansiedlung von Wirtschaftsstandorten) eine Zustimmung der Stadt erfolgen soll.

Zudem kann die Gefahr bestehen, dass im Falle einer Rodung eine Windschneise entsteht und benachbarte Wälder hierdurch beschädigt werden können.

Zur Begründung des Antrags wurde angeführt, dass der Waldbestand in diesem Bereich stark beschädigt sei und absterbe. Der Antragsteller beabsichtige, die gerodete Fläche künftig als Ackerland zu nutzen.

Der Stadtrat beschließt, dem zur Rodung der bewaldeten Fläche aus den oben genannten Gründen nicht zuzustimmen.

Grundsatzbeschluss: Teilsanierung FlNr. 12, Gemarkung Reutern, „nördl. Rundweg“ im Ortsteil Reutern

Am 29. Mai 2026 fand die 1. Bau- und Umweltausschusssitzung statt. Hierbei wurde durch das Gremium auch der „nördliche Rundweg“ im Ortsteil Reutern besichtigt und der Empfehlungsbeschluss gefasst, eine Teilstrecke mit ca. 200 Metern zu sanieren.

Die Teilstrecke weist in dem Bereich starke Schäden auf. Seitens der Verwaltung werden für die Sanierung Kosten in Höhe von ca. 36.000 € geschätzt.

Der Stadtrat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dass auf einer Länge von ca. 200 Metern eine Sanierung des nördlichen Rundweges im Ortsteil Reutern erfolgen soll. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote hierfür einzuholen und ggf. zur Vergabe dem Stadtrat vorzulegen.

Grundsatzbeschluss: Sanierung Ortsverbindungsstraße Reutern - Wöltendorf

Die Ortsverbindungsstraße zwischen den Ortsteilen Reutern und Wöltendorf mit einer Länge von ca. 1,7 km weist starke Schäden auf.

Im Rahmen der 1. Bau- und Umweltausschusssitzung am Freitag, 29.05.2026 erfolgte durch das Gremium eine entsprechende Ortseinsicht. Dabei wurde auch der Empfehlungsbeschluss gefasst, die Ortsverbindungsstraße ab den jeweiligen Ortseingängen entsprechend zu sanieren.

Die aktuelle Kostenschätzung hierfür liegt bei ca. 220.000 €

Der Stadtrat beschließt, dass die Ortsverbindungsstraße zwischen Reutern und Wöltendorf auf einer Länge von ca. 1,7 km grundsaniert werden soll und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Angebote einzuholen und zur Beschlussfassung dem Gremium vorzulegen.

Grund- und Mittelschule Wolframs-Eschenbach: Grundsatzbeschluss

Erneuerung Fenster

Ein Großteil der Fenster am Schulgebäude befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Wie von der Verwaltung bereits seit längerem angekündigt, sollte die in einem Teilbereich im Vorjahr 2025 bereits ausgeführte Fenstersanierung am Gebäude, jetzt vollumfänglich durchgeführt werden.

Von der Verwaltung wurden deshalb inzwischen verschiedene Angebote eingeholt und dabei kann mit Gesamtkosten von ca. 260.000,00 €/brutto gerechnet werden.

Bei der Ausführung der Fenster handelt es sich wie gehabt um „Dreifachverglaste“ Holz/-Alufenster.

Die Maßnahme war bereits in der geplanten Investitionsliste des Investitionshaushaltes im Städtischen Haushalt 2026 enthalten und ist ein Teil der Investitionsoffensive des Bundes im Rahmen des sogenannten Sondervermögens bei welchem die Stadt aktuell ca. 444.000,00 € erhält. Zusätzlich wurde auch bei der BAFA ein Förderungsantrag gestellt.

Auf Nachfrage des Gremiums zu weiteren Sanierungsarbeiten erklärte der Vorsitzende, dass lediglich die Toiletten sowie kleinere Arbeiten in Eigenleistung saniert werden. Eine Gesamtsanierung des Schulgebäudes ist für die nächsten Jahre nicht vorgesehen.

Der Stadtrat beschließt, dass die Fenstersanierung am Gebäude der Grund- und Mittelschule zu Gesamtkosten von ca. 260.000,00 €/brutto durchgeführt werden soll.

Eine Auftragsvergabe soll im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.

Bauanträge:

a) Bauvoranfrage: Neubau einer Wohnanlage

Das Bauvorhaben zum Neubau einer Wohnanlage mit 42 Wohneinheiten auf dem Anwesen „Nördliche Ringstraße 6“ wurde erstmalig in der Stadtratssitzung vom 08.04.2026 durch das Gremium behandelt, dem Bauausschuss übergeben und die Entscheidung vertagt.

In seiner Sitzung am Freitag, 29.05.2026 hat der Bauausschuss einstimmig den Empfehlungsbeschluss gefasst, der vorliegenden Planung nicht zuzustimmen.

Als Hintergrund wird hierfür unter anderem genannt, dass sich die vier Baukörper mit einer Länge von ca. 25 m und einer Breite von ca. 11 m (ohne Gebäudevorsprünge), sowie einer Gesamthöhe von ca. 14,81 m sich nicht in die nähere Umgebung einfügen und den Ensembleschutzbereich, insbesondere gegenüber der Stadtmauer, beeinträchtigen. Dies wird vor allem damit begründet, dass die Gebäude zu hoch sind und in ihrer Gesamtheit eine Riegelwirkung aus Sicht der „Nördlichen Ringstadt“ auf das Altstadtensemble entsteht.

Am Mittwoch, den 03.06. wurde vom Bauherrn ein überarbeiteter Bauantrag eingereicht. Hier wurde bei dem südlichen Gebäude ein Geschoß entfernt.

Der Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) wurde durch den Bauherrn am 03.06.2026 beim Landratsamt Ansbach gestellt. Das Landratsamt bittet mit Mail vom 05.06.2026 um Stellungnahme der Stadt Wolframs-Eschenbach im Rahmen des „Gemeindlichen Einvernehmens“.

Es entsteht eine rege Diskussion im Stadtrat. Es wurde festgestellt, dass trotz der vom Bauausschuss empfohlenen Reduzierung des südlichen Gebäudes um ein Geschoss die geplante Wohnanlage „optisch nicht in das Altstadtbild passe“. Da das Vorhaben zudem in direkter Nähe zur historischen Stadtmauer liege, äußerte das Gremium städtebauliche Bedenken. Kritisiert wurde ferner, dass durch die Gebäudehöhe in der „Nördlichen Ringstraße“ eine „Verschlauchung“ entstehe, welche die Sicht weiter beeinträchtige.

Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, dass wenn der Haupteingang wie in der Bauvoranfrage über die „Nördliche Ringstraße“ erfolgt, eine Verlängerung des Gehwegs bis zum Parkplatz „Am Bärengarten“ geprüft werden muss.

Der Stadtrat schließt sich dem Empfehlungsbeschluss des Bauausschusses an und stimmt der Bauvoranfrage zum Neubau einer Wohnanlage in der vorliegenden Fassung, nicht zu.

b) Neubau einer Terrassenüberdachung

Mit Mail vom 19.05.2026 beantragen die Bauherren eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Kreutweg“ für den Neubau einer Terrassenüberdachung.

Die Terrassenüberdachung ist grundsätzlich verfahrensfrei und bedarf keiner Baugenehmigung. Nachdem das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 – Kreutweg liegt und das Bauvorhaben den Festsetzungen nicht entspricht, ist jedoch eine isolierte Befreiung notwendig. Gegenstand der beantragten Befreiung sind die bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften. Der Bebauungsplan setzt ein Satteldach mit einer Dachneigung von 45° bis 52° Dachneigung und eine Dacheindeckung mit roten Dachsteinen fest.

Zur Begründung des Antrages führen die Bauherren an, dass die Ausführung der Terrassenüberdachung nach Vorgabe des Bebauungsplanes gestalterisch nicht umsetzbar ist und nachbarrechtliche Belange nicht betroffen sind.

Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass in einen ähnlichen Fall im Baugebiet dem Antrag auf isolierte Befreiung zugestimmt wurde.

Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Erteilung einer isolierten Befreiung zum Neubau einer Terrassenüberdachung zu.

c) Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage

Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage wurde ein Bauantrag beim Landratsamt Ansbach eingereicht. Mit Mail vom 01. Juni 2026 wurde die Stadt Wolframs-Eschenbach am Baugenehmigungsverfahren beteiligt.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 8 - Kreutweg“. Für das Bauvorhaben werden zwei Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan in Bezug auf die Höhe des Kniestocks und maximale Traufhöhe der Garage beantragt.

Der Bebauungsplan „Kreutweg 8“ enthält unter Pkt. 2.02 die Festsetzung, dass Kniestöcke bis zu einer Höhe von 0,50 m ab Oberkante Erdgeschossdecke zulässig sind und unter 2.08.6 die maximale Traufhöhe der Garage von 2,75 m.

Die Bauherren möchten zur Verbesserung der Wohnverhältnisse das Haus mit einem Kniestock von ca. 0,89 m errichten. Weiterhin ist zur besseren Nutzbarkeit der Garage eine Traufhöhe von ca. 2,97 m im Mittel zum Gebäude geplant. Dabei orientiert sich die Planung auch an den Vorhaben zur Errichtung von Grenzgaragen.

Hinweis: Die Nachbarunterschrift liegt vor. Im Stadtgebiet liegen mehrere Vergleichsfälle für eine Befreiung des Kniestocks und der max. Traufhöhe der Garage vor.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und den erforderlichen Befreiungen (Kniestock u. max. Traufhöhe der Garage), zu.

d) Neubau Mehrfamilienhaus mit 4 Einheiten

Für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten, sowie 6 Stellplätzen hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung beim Landratsamt Ansbach eingereicht.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 3 E – Mühlbuck V“ in der Zone 1.1. Für das Bauvorhaben wird eine Befreiung des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 3 E – Mühlbuck V“ in Bezug auf die max. Anzahl der Wohnungen je Gebäude (Nr. 2.1.1.), sowie die Überschreitung der Grundflächenanzahl beantragt. Der Bebauungsplan „Mühlbuck V“ enthält für die Zone 1.1. die Festsetzung, dass 2 Wohneinheiten je Gebäude und eine GRZ I von 0,3 bzw. GRZ II von 0,45 zulässig sind.

Der Bauherr möchte einen Bau mit einer GRZ I von 0,31 und einer GRZ II von 0,52 erstellen. Begründet wird die Überschreitung insbesondere mit der Anzahl der Stellplätze. Die max. Geschossflächenzahl bleibt davon unberührt.

Die Verwaltung führt hierbei aus, dass für die Mehrfamilienhausparzellen (Zone 1.2 und 2.2) bereits eine GRZ I von 0,4 und eine GRZ II von 0,6 zulässig ist.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 einer ähnlichen Bauvoranfrage mit dem Befreiungsantrag zur Anzahl der Wohneinheiten einstimmig zugestimmt. Die notwendige Nachbarunterschrift liegt vor.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 4 Wohneinheiten und den beantragten Befreiungen des Bebauungsplanes „Mühlbuck V“ für die Überschreitung der GRZ, sowie der Anzahl der Wohnungen, zu.

Anfragen

Ein Mitglied des Gremiums weißt auf vermehrte Bürgerbeschwerden bezüglich des Glasfaserausbaus hin. Es geht hier um die teilweise unsauber ausgeführten Arbeiten vor allem bei den Nachverdichtungen. Der Vorsitzende informierte darüber, dass Stadtbaumeister Thomas Hubinger die Baustellen mehrmals wöchentlich vor Ort kontrolliere. Der Sachverhalt soll nochmal durch den Stadtbaumeister überprüft werden, außerdem soll ein Hinweis im Amtsblatt veröffentlicht werden an wen sich die Bürger bei Beschwerden wenden können.