Nahwärmenetz Wolframs-Eschenbach – Ankündigung Informationsveranstaltungen
In einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit Herrn Bleisteiner, Fachzentrum für Energie und Landtechnik, Triesdorf, wurde die weitere Vorgehensweise besprochen. Demnach sollen mit dem Septemberamtsblatt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden. Die Termine für die Informationsveranstaltungen sind nach aktuellem Stand am Dienstag, 26.09. und Donnerstag, 28.09.2023 jeweils in der DJK-Sporthalle. Hierzu ergeht bereits jetzt eine herzliche Einladung an die Mitglieder des Stadtrates.
Ferienbetreuung 2023
Auf Antrag wurde die Durchführung / Angebot einer Ferienbetreuung im Amtsblatt abgefragt. Die Abfrage hat dabei ergeben, dass für die Durchführung einer Ferienbetreuung in den Kalenderwochen 31, 32, und 36, ein geringes Interesse in der Bevölkerung besteht. Nach entsprechender Prüfung und Abstimmung der Verwaltung mit Herrn Schilling (Vorsitzender Förderverein Kita St. Stilla e.V. und Elternbeiratsmitglied KiGa) wurde daher entschieden, dass die Ferienbetreuung, aufgrund der zu geringen Rückmeldungen, nicht stattfinden kann.
Auszahlung Fördergelder – Blick auf die aktuelle Situation
Durch den Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages wurde per E-Mail eine Resolution zu ausbleibenden Geldern aus dem Förderprogramm RZWas 2021, des bayerischen Staatsministers für Umwelt und Verbraucherschutz, Herrn Thorsten Glauber, übermittelt.
Zusammenfassend kann hier gesagt werden, dass für die laufenden und vergangenen Förderprogramme zu wenig Mittel vom Zuschussgeber in den Haushalten eingeplant wurden und die Kommunen hohe Summen zwischenfinanzieren müssen. Dies spiegelt derzeit die aktuelle Situation in verschiedenen Förderbereichen wieder.
Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses der Stadt Wolframs-Eschenbach
Die Verwaltung verweist auf die vorliegende Sitzungsvorlage zur Jahresrechnung 2022, welche an alle Mitglieder mit der Einladung zur heutigen Sitzung versandt wurde. Der Bericht wird verlesen.
| Der Haushalt 2022 hat mit folgenden Zahlen abgeschlossen: | ||
| Verwaltungshaushalt | 8.605.024,80 € | (Plan 8.305.700,00 €) |
| Vermögenshaushalt | 4.134.089,57 € | (Plan 4.278.300,00 €) |
| Kennzeichen der Jahresrechnung 2022: | ||
| Zuführungsbetrag | 1.139.851,36 € | (Plan 844.300,00 €) |
| Bestand Rücklagen | 578.958,96 € | (Plan 335.700,00 €) |
| Verschuldung zum 31.12.2022 | 3.601.768,85 € |
|
Nach Rückfrage liegen von Seiten des Gremiums keine weiteren Fragen mehr vor.
Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2022 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Besondere Prüfaufträge können bei Bedarf erteilt werden. Die Verhandlungen des beauftragten Ausschusses sind nichtöffentlich zu führen. Die Niederschrift hierüber ist dem Stadtrat unter Berichterstattung vorzulegen.
12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 16 „Solarpark Sonnenenergie Biederbach“
a) Bürgerbeteiligung § 3 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen
Während der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Solarpark Sonnenenergie Biederbach“, vom 09. Februar 2023 bis 14. März 2023, sind keine Einwendungen von Bürgern eingegangen.
Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis und beschließt, dass keine Abwägungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung notwendig sind.
b) Beteiligung der Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB – Behandlung der Einwendungen
In der Zeit vom 09. Februar 2023 bis 14. März 2023 wurden die Träger der öffentlichen Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB zu den Bauleitplanverfahren „Solarpark Sonnenenergie Biederbach“ beteiligt und um Stellungnahme gebeten.
Die während der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung, in der Fassung vom 14. Dezember 2022, und zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 „Solarpark Sonnenenergie Biederbach“, in der Fassung vom 14. Dezember 2022, werden entsprechend den obenstehenden Ausführungen behandelt und abgewogen.
c) Feststellungsbeschluss
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 21. Juni 2023, und stellt hiermit die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes fest. Gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bedarf die 12. Flächennutzungsplanänderung der Genehmigung des Landratsamtes Ansbach. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die 12. Flächennutzungsplanänderung wirksam.
d) Satzungsbeschluss
Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 für das Sondergebiet „Solarpark Sonnenenergie Biederbach“ mit Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 21. Juni 2023, als Satzung. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Bürgerantrag: Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h – Zufahrt
Mit Schreiben vom 02. Mai 2023 und Posteingang vom 12. Juni 2023 beantragt eine Reihe von Anwohnern der Wohngebiete „Ziegelhütte“ die Ausweisung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Gemeindestraße „Ziegelhütte“. Als Begründung wird hierbei insbesondere angeführt, dass in den Wohngebieten „Ziegelhütte II und III“ zwischenzeitlich zahlreiche junge Familien mit Kindern wohnen. Weiterhin können die Straßeneinfahrten von der Zufahrtsstraße mit derzeit erlaubten 50 km/h in den verkehrsberuhigten Bereich und umgekehrt zu riskanten Verkehrssituationen führen. Aus Sicht der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Erfahrungen der vergangenen Jahre, sind die oben genannten Gründe nachvollziehbar. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h entlang der Ziegelhütte (s. Lageplan) wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit befürwortet.
Nach dem Sachvortrag entsteht im Gremium eine rege Diskussion. Nach Abwägung aller Argumente sieht das Gremium eine Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung von der Einmündung „Fischbacher Weg/Fröschlachweg bis zur „Reuterner Straße“ (Kolping-Kapelle) als logische Konsequenz, um eine wirksame Regelung herbeizuführen. Jedoch ist sich der Stadtrat einig, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung keine hundertprozentige Sicherheit für die Passanten darstelle, weil ja das Fahrverhalten des Einzelnen nicht immer dadurch beeinflusst wird. Nach der Aussprache lässt der Vorsitzende über zwei getrennte Anträge abstimmen.
Beschluss a)
Der Stadtrat stimmt dem vorliegenden Antrag der Anwohner aus den Baugebieten „Ziegelhütte“ zu, und beschließt eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Ziegelhütte von der „Lichtenauer Straße“ ab bis zur Kreuzung „Fischbacher Weg/Fröschlachweg“.
Beschluss b)
Der Stadtrat beschließt, dass für die Straße „Fröschlachweg“, ab der Einmündung Fischbacher Weg bis zum Zulauf Reuterner Straße (Endpunkt ist die Kolpings-Kapelle), die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt wird.
Antrag Kerwaverein Wolframs-Eschenbach e.V. – Bezuschussung Vereinskleidung
Mit Schreiben 01. Juni 2023 und Posteingang vom 02. Juni 2023, stellt der Kerwaverein Wolframs-Eschenbach e.V. den Antrag auf Bezuschussung der neu angeschafften Vereinskleidung. Mit der neuen Vereinskleidung sollen der Verein und zeitgleich auch die Stadt Wolframs-Eschenbach nach außen repräsentiert werden und das „Wir-Gefühl“ im Verein gestärkt werden. Nach der vorgelegten Rechnung beliefen sich die Kosten für die Bekleidung auf 6.702,03 €. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, wie bei früheren vergleichbaren Fällen, hier einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 %, also insgesamt 670,20 €, zu gewähren.
Der Stadtrat beschließt, dass der Kerwaverein Wolframs-Eschenbach e.V. für die Anschaffung neuer Vereinskleidung einen Zuschuss in Höhe von 10 % erhält. Dies entspricht bei den Investitionskosten in Höhe von 6.702,03 € einem Zuschuss in Höhe von 670,20 €.
a) Umbau zu Wohnappartements
Mit Posteingang vom 01. Juni 2023 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass der Bauherr mit Schreiben vom 09. Mai 2023 schriftlich erklärt hat, die Appartements im Anwesen über längerfristige Verträge zu vermieten und damit keine kurzfristige Vermietung von Appartments mehr geplant ist. Die Prüfung des Bauantrages erfolgt daher nicht mehr als Sonderbau, sondern im vereinfachten Verfahren. Eine Überprüfung des Landratsamtes der Stellplätze und des Brandschutzes ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. Dennoch wurden die mit Stadtratsbeschluss vom 21. September 2022 geäußerten Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes und der Stellplätze geprüft. Das Landratsamt führt im Punkt Brandschutz aus, dass in den neu vorgelegten Plänen in der Brandwand die Fenster auf der Nordseite in „F 60“ ausgeführt werden und eine Abweichung erteilt werden kann. Hinsichtlich der Stellplätze stellt das Landratsamt fest, dass das Bauvorhaben bisher als Gaststätte genehmigt war und für die Gaststätte eine größere Anzahl an Stellplätzen erforderlich war als für die nun beantragte Nutzung als Appartementhaus. Nach Angabe des Landratsamtes sind hier keine zusätzlichen Stellplätze nachzuweisen. Weiterhin weist das Landratsamt daraufhin, dass das gemeindliche Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen verweigert werden kann und es sich bei den Stellplätzen und der Brandschutzprüfung um bauordnungsrechtliche Gründe handelt. Die Verwaltung führt hierbei aus, dass in den vorhergehenden Baugenehmigungen keine Stellplätze für das Anwesen bzw. den Betrieb als Gaststätte nachgewiesen wurden. Aus Sicht der Verwaltung sind daher die entsprechenden Stellplätze abzulösen.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 35/2022 zum Umbau des Anwesens nur zu, wenn die erforderlichen 11 Stellplätze (ein Stellplatz je Wohneinheit) zu je 1.5000 € abgelöst werden.
b) Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Mit Schreiben vom 01. Juni 2023 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass bei einer Baukontrolle am 25. Mai 2023 festgestellt wurde, dass die Entwässerungsleitung, entgegen der Baugenehmigung und ohne Genehmigung der Stadt Wolframs-Eschenbach, bereits gebaut wurde. Mit Posteingang vom 07. Juni 2023 reichen die Bauherren deshalb die 1. Tektur zum Bauantrag „Neubau eines Einfamilienwohnhauses“ ein. In der vorgelegten Planung ist die Entwässerung des Grundstückes jetzt über das Nachbargrundstück eingezeichnet und die Abwassereinleitung in den vorhandenen Kanal geplant. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Der Stadtrat stimmt der 1. Tektur (Bauantrag Nr. 12/2023) zum Neubau eines Einfamilienwohnhaus und der beantragten Änderung der Entwässerung unter folgenden Auflagen zu:
- Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung mit Sicherstellung einer Gewährleistungsübernahme/-verlängerung auf 7,5 Jahren
- Fachgerechter Abschluss der Baumaßnahme (insb. Kanalanstich, Grabenverschluss, Unterbau, Deckschicht) mit Durchführung eines Plattendruckversuchs auf dem öffentlichen Grund
- Vorlage von entsprechenden Bestandsplänen und Nachweisen über eine fachgerechte Verlegung der vorhandenen Leitungen und fachgerechten Ausführung der Aufgrabung.
c) Sanierung bestehendes Wohnhaus
Mit Posteingang vom 14. Juni 2023 reicht der Antragsteller den Bauantrag zur Sanierung eines bestehenden Wohnhauses ein. Die Planung umfasst dabei die umfangreiche und energetische Sanierung des Gebäudes und den Einbau von fünf Wohnungen. Von den insgesamt sechs erforderlichen Stellplätzen können vier auf dem Grundstück selbst errichtet werden. Der Bauherr beantragt die Ablösung von zwei Stellplätzen. Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Planung im Vorfeld mit dem Sanierungsbeauftragten der Stadt Wolframs-Eschenbach, Hr. Prof. Geisenhof, Frau Kretzer von der Unteren Denkmalschutzbehörde und Frau Geib vom Landesamt für Denkmalpflege, abgestimmt wurde.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 15/2023 zu.
Weiterhin stimmt der Stadtrat der Ablösung der noch erforderlichen zwei Stellplätzen zu. Die Ablösesumme beträgt wie in vergleichbaren Fällen 1.500,00 € pro Stellplatz.
d) Wiedererrichtung bestehendes Wohnhaus zu Mehrfamilienwohnhaus
Mit Posteingang vom 12. Juni 2023 reicht der Antragsteller den Bauantrag zur Wiedererrichtung des bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück ein. Das Bauvorhaben sieht hierbei den Neubau von 12 Wohnungen, 18 Stellplätzen und einem Nebengebäude für Müll und Fahrräder vor. Das Gebäude hat eine Breite von ca. 12,50 m und eine Länge von ca. 41,80 m und eine Firsthöhe von ca. 9,10 m bei zwei Vollgeschossen. Zum Vergleich, das angrenzende Mehrfamilienhaus ist ca. 11,0 m breit und ca. 15,50 m lang. Das Objekt fügt sich aufgrund der großen Kubatur bzw. Grundfläche nicht in das nähere bebaute Umfeld ein. Die Einhaltung der Sichtdreiecke ist noch durch die Vorlage eines entsprechenden Planes prüfbar nachzuweisen. Das Gremium teilt die Ansicht der Verwaltung und sieht den Bauantrag ebenfalls kritisch im Hinblick auf die Ausführungen des § 34 BauGB.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 13/2023 zur Wiedererrichtung des bestehenden Wohnhauses zu einem Mehrfamilienhaus nicht zu, da sich das Vorhaben insbesondere in seiner Kubatur/Grundfläche nicht in die gewachsene Umgebung einfügt und die Sichtdreiecke noch nachzuweisen sind.
e) kurzfristige Bauanträge
Bei der Verwaltung sind keine kurzfristigen Bauanträge eingegangen.
Aufforstungsantrag zur Anlage einer Christbaumkultur
Mit Schreiben vom 09. Juni 2023 bittet die Untere Forstbehörde (Amt f. Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten) um Stellungnahme zum Erstaufforstungsantrag einer Christbaumkultur. Der Antrag sieht hierbei die Aufforstung einer Fläche von ca. 0,27 ha mit einer Christbaumkultur vor. Das Grundstück grenzt direkt an die vorhandene Bebauung an und liegt an der Ortseinfahrt von Merkendorf kommend. Aus Sicht der Verwaltung wäre es möglich, diese Fläche ggf. in naher Zukunft als Wohnbaufläche auszuweisen. Um die Entwicklungsmöglichkeit der Stadt und die Ansicht des Ortsbildes nicht einzuschränken, wird daher vorgeschlagen den Antrag zur Anlage einer Christbaumkultur abzulehnen.
Der Stadtrat stimmt der Anlage einer Christbaumkultur aus den oben genannten Gründen nicht zu, da hier die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt, in diesem exponierten Bereich, zukünftig verhindert werden würden.
Stadtrat Karl Meier bittet um Prüfung, ob die Kassenautomaten am Wohnmobilstellplatz nicht modernisiert werden können. So sei es aktuell nicht möglich mit Geldscheinen bzw. bargeldlos zu bezahlen. Der Vorsitzende sagt eine entsprechende Prüfung durch die Verwaltung zu.
Stadtrat Armin Medek berichtet von dem fehlenden Ballnetz am Bolzplatz „Reuterner Straße“. Er verweist hier auf mögliche entstehende Haftungen in Schadensfällen durch die Stadt. Die Verwaltung wird die Lage vor Ort nochmals in Augenschein nehmen.
Ortsprecherin Carina Pfeifer erzählt von den derzeitigen Missständen an dem DJK-Sportplatzgelände. Demnach konnten in der Vergangenheit vermehrt eine Zunahme von Vandalismus festgestellt werden. Dies erfolgt nur zur Kenntnisnahme des Gremiums.