(Feiertags- und Ladenschlussrecht)
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Nähere Informationen siehe homepage der Stadt Wolframs-Eschenbach