Ehrungen und Neuvereidigung von Feldgeschworenen
Ursprünglich war vorgesehen die Feldgeschworenen Erwin Fichtner (Sallmannshof) und Georg Wagner (Wöltendorf) für Ihre 40-jährige Tätigkeit als Siebener zu ehren. Jedoch sind diese zur heutigen Sitzung nicht erschienen. Auch die neugewählten Feldgeschworenen Thomas Dörr (Biederbach) und Andreas Fichtner (Biederbach) sind, aufgrund eines großen Feuerwehreinsatzes, nicht anwesend. Der Vorsitzende wird die Ehrung samt Vereidigung in einer der nächsten Sitzungen des Gremiums nachholen.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Stadt Windsbach, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "An der Ansbacher Straße“
Mit Schreiben vom 16. Juni 2025 wird die Stadt Wolframs-Eschenbach, als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB, am Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „An der Ansbacher Straße“ der Stadt Windsbach beteiligt. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist nach Angabe der Stadt Windsbach die Anpassung der planungsrechtlichen Vorgaben über die zulässigen Verkaufsflächen des Einkaufmarktes an die aktuelle Rechtslage. Der bestehende Einkaufsmarkt im Westen von Windsbach soll erweitert werden, um diesen an die aktuellen Wünsche der Kunden an das Einkaufserlebnis, die Anforderungen an die Barrierefreiheit, aber auch das veränderte Angebot anzupassen. Der bestehende Markt besitzt aktuell lediglich eine Verkaufsfläche von ca. 800 m² und kann diese veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr erfüllen. Da zwischenzeitlich allgemein Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 1.200 m² als landesplanerisch verträglich im Sinne der Nahversorgung angesehen werden, soll hier eine Fortschreibung des Planungsrechtes erfolgen.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Windsbach zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „An der Ansbacher Straße“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB u. § 2 Abs. 2 BauGB: Stadt Windsbach, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 "An den Feldwiesen“
Das Gremium hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 über die oben genannte Bauleitplanung der Stadt Windsbach, im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung, Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben. Mit Schreiben vom 16. Juni 2025 bittet das beauftragte Planungsbüro um Stellungnahme im Rahmen der Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB.
Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, auf einer Fläche von ca. 0,07 ha ein urbanes Gebiet im beschleunigten Verfahren für den Wohnungsbau, nichtstörendes Gewerbe und medizinischen Versorgungseinrichtungen, auszuweisen.
Aus Sicht der Verwaltung werden die Belange der Stadt Wolframs-Eschenbach durch die Aufstellung des Bauleitplanes nicht beeinträchtigt.
Der Stadtrat nimmt die Bauleitplanung der Stadt Windsbach zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29 „An den Feldwiesen“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Antrag SpVgg DjK-WE: Überlassung einer Teilfläche der FlNr. 582/1
zur Errichtung einer „Soccer Arena“
Mit Schreiben vom 15. Juni 2025 bittet die SpVgg DjK Wolframs-Eschenbach e.V. um Überlassung einer Teilfläche des Flurstückes 582/1, Gemarkung Wolframs-Eschenbach, Nähe „Am Sportzentrum“ für die Errichtung einer „Soccer-Arena“. Der Sportverein möchte das derzeit dort befindliche Beach-Volleyball-Spielfeld auf das vereinseigene Grundstück verlagern und dort eine Soccer-Arena mit ca. 24 x 13 Meter, einer entsprechenden vollständigen Umzäunung und einem Dach errichten. Das Feld soll für Fußball, Basketball, Volleyball und Hockey ausgestattet werden und durch die Überdachung ganzjährig nutzbar sein.
In einem Gespräch am 12. Juni 2025 im Rathaus teilte der Sportverein zudem mit, dass das Dach für eine PV-Anlage der Stadt ausgestattet werden könnte. Weiterhin bietet er im Gegenzug einer Überlassung die Möglichkeit, das Feld für die Grund- und Mittelschule und ggf. den Kindergarten, sowie der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Er bittet um Überlassung des Grundstückes für einen Zeitraum von min. 30 Jahren ab Fertigstellung, um Zuschüsse hierfür abrufen zu können.
Der Stadtrat stimmt einer Verlegung des Beach-Volleyball-Feldes und einer Überlassung der erforderlichen Teilfläche für die Errichtung einer Soccer-Arena auf dem Flurstück 582/1, Gemarkung Wolframs-Eschenbach, zu. Voraussetzung hierfür ist die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit durch alle Bürgerinnen und Bürger, der Grund- und Mittelschule und dem örtlichen Kindergarten, wobei eine offizielle Trainingseinheit des Sportvereines vorrangig ist. Weiterhin soll die Möglichkeit der Dachnutzung mit einer PV-Anlage entsprechend eingeplant werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer gesonderten Vereinbarung, die Einzelheiten zu regeln.
Rechnungsprüfung 2023 der Stadt Wolframs-Eschenbach:
a) Bericht und Stellungnahme zur örtlichen Rechnungsprüfung
Am Dienstag, den 03. Dezember 2024, fand die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Wolframs-Eschenbach statt. Die entsprechende Niederschrift und dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung wurden mit der Stadtratseinladung an die Mitglieder verteilt.
Schwerpunktmäßig wurden in der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Wolframs-Eschenbach für das Jahr 2023 folgende Themen geprüft:
| - | Stellplätze und Stellplatzablöse |
| - | Mietverträge |
| - | Hundesteuer |
| - | Errichtung Parkplatz Kindertagesstätte |
| - | Umbau Holzcontainer zur Kindertagesstätte |
| - | Erschließungskosten „Mühlbuck V“ – Linksabbiegespur Staatsstraße |
| - | Versicherungsverträge städtische Gebäude |
Nach dem entsprechenden Sachvortrag und eingehender Diskussion lässt der Vorsitzende über die Stellungnahme der Verwaltung beschließen.
Der Stadtrat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses 2023 samt Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis, weitere Beschlussfassungen hierzu sind nicht erforderlich.
b) Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2023 Stadt Wolframs-Eschenbach
Der Stadtrat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2023 nach Art. 102 Abs. 3 GO folgendermaßen:
(HR = Haushaltsreste; KR = Kassenreste)
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt — 9.396.936,63 €
| - Abgang alter KR — 17.463,09 € |
= bereinigte Solleinnahmen
Verwaltungshaushalt — 9.379.473,54 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt — 2.179.682,15 €
| - Abgang alter HR | 0,00 € |
| - Abgang alter KR | 6.493,01 € |
| + Zugang neuer HR | 1.226.000,00 € |
= Summe bereinigte Solleinnahmen
Vermögenshaushalt — 3.399.189,14 €
= bereinigte Solleinnahmen Gesamt — 12.778.662,68 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt — 9.393.914,19 €
|
| - Abgang alter KR — 14.440,65 € |
= bereinigte Sollausgaben
Verwaltungshaushalt — 9.379.473,54 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt — 3.403.089,14 €
| - Abgang alter KR | 3.900,00 € |
= bereinigte Sollausgaben
Vermögenshaushalt — 3.399.189,14 €
= bereinigte Sollausgaben Gesamt — 12.778.662,68 €
c) Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung Stadt Wolframs-Eschenbach
Ab hier wird die Leitung der Sitzung vom 2. Bürgermeister Johann Schlackl übernommen.
Der 1. Bürgermeister Michael Dörr ist bei der Entlastung, nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und stimmt deshalb nicht mit ab.
Der Stadtrat beschließt nach Art. 103 Abs. 3 GO die Entlastung, für das festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2023 für die Stadt Wolframs-Eschenbach, zu erteilen.
Vorlage der Jahresrechnung 2024 der Stadt Wolframs-Eschenbach und der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
Die Jahresrechnung 2024 der Stadt Wolframs-Eschenbach und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses der Stadt Wolframs-Eschenbach und der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung wurden zusammen mit der Stadtratseinladung an das Gremium verteilt.
Kämmerer Stefan Beyerlein berichtet über die vorliegende Jahresrechnung.
Feststellung Jahresergebnis Stadt Wolframs-Eschenbach 2024
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt — 8.942.528,53 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt — 1.821.956,85 €
| + neue Haushaltseinnahmereste — 0,00 € |
| - Abgang alter KR — 52.371,78 € |
Summe bereinigte Solleinnahmen — 10.671.983,20 €
Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt — 8.902.398,13 €
Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt — 1.769.585,07 €
Summe bereinigte Sollausgaben — 10.671.983,20 €
Feststellung Jahresergebnis Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach 2024
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt — 18.571,30 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt — 14.131,76 €
Summe bereinigte Gesamtsolleinnahmen — 32.647,89 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt — 18.571,30 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt — 14.131,76 €
Summe bereinigte Gesamtsollausgaben — 32.647,89 €
Es konnte ein Zuführungsbetrag von 14.131,76 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Geplant waren hier lediglich 9.300,00 €.
Der Stadtrat nimmt die Berichte zur Jahresrechnung 2024 für die Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach und die Stadt Wolframs-Eschenbach zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2024 der Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach und der Stadt Wolframs-Eschenbach werden zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Besondere Prüfaufträge können bei Bedarf erteilt werden. Die Verhandlungen des beauftragten Ausschusses sind nichtöffentlich zu führen. Die Niederschrift hierüber ist dem Stadtrat unter Berichterstattung vorzulegen.
a) Umbau eines Rinderstalls zu einem Schweinemaststall und Schlachtbetrieb für Geflügel
Das Landratsamt Ansbach bittet um Stellungnahme zu dem vorliegenden Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Rinderstalles zu einem Schweinemaststall und einem Schlachtbetrieb für Geflügel. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Von Seiten des Gremiums wird angemerkt, dass für die Entscheidungsfindung entsprechende erforderliche Unterlagen (z.B. Betriebsbeschreibung usw.) den Mitgliedern nicht vorliegen bzw. mit der Sitzungseinladung nicht versandt wurden. Es kann sich nach intensiver Diskussion darauf geeinigt werden, den Tagesordnungspunkt auf einer der nächsten Sitzungen zu vertagen. Zuerst hat die Verwaltung jedoch entsprechende aussagekräftige Unterlagen beim Landratsamt anzufordern.
b) Bauvoranfrage: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
Der Bauherr möchte ein Einfamilienwohnhaus mit Garage errichten. Dabei soll, entsprechend den beiliegenden Ansichten, ein Walmdach mit aufgesetzten Laternendach, zur Ausführung kommen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 3 D – „Mühlbuck III“. Der Bebauungsplan sieht insbesondere ein Satteldach mit einer Dachneigung von 40° - 45° Grad, eine Firstrichtung und einen Kienstock von max. 50 cm, vor. Weiterhin sind für die Haupt- und Nebengebäude nur Satteldächer zulässig. Die sogenannten Krüppelwalmdächer sind an den Giebelseiten gemäß Bebauungsplan erlaubt. Im allgemeinen Wohngebiet sind zudem die Garagenstandorte zwingend festgesetzt. Weiterhin wird angemerkt, dass die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 überschritten sein könnte.
Der Bauherr fragt an, ob für die geplante Bauweise die entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 D „Mühlbuck III“ durch den Stadtrat erteilt werden bzw. welche Anregungen von der Stadt für eine geplante Bebauung vorgebracht werden. Die Verwaltung gibt hierzu bekannt, dass in jüngster Vergangenheit eine Befreiung für die maximale Höhe des Kniestockes im Altbereich des „Mühlbucks“ auf bis zu 1,0 m und Firstrichtung des Garagengebäudes, erteilt wurden. Auch gegen eine geringfügige Änderung des Garagenstandortes spricht aus Sicht der Verwaltung nichts.
Die vorliegende Bauvoranfrage mit den beantragten Befreiungen werden von Seiten des Stadtrates als kritisch gesehen. Vor allem aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann den Befreiungen nicht zugestimmt werden. Nach intensiver Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.
Der Stadtrat stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses und den erforderlichen Befreiungen des Bebauungsplanes Nr. 3 D „Mühlbuck III“ in Bezug auf die Dachneigung und Dachform, nicht zu.
Anfragen
Stadtrat Lechner moniert, dass im Ortsteil Biederbach ein Großteil der PV-Anlagen errichtet werden und somit entsprechende Ackerflächen der Landwirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass dies eine reine private Angelegenheit der jeweiligen Grundstückseigentümer sei. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen kommt die Stadt nur dem politischen Willen zur Energiewende nach.
Stadträtin Obenhofer berichtet von der aktuellen Verkehrssituation in der Brechhausstraße. Vor allem durch die parkenden Fahrzeuge in den Kurven ist eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit gegeben. Der Vorsitzende wird dies Stadtbaumeister Hubinger weiterleiten. Ferner sollen entsprechende Lösungsvorschläge zur Entschärfung des Problems erarbeitet werden und dem Gremium zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden.