Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung

der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach für das Haushaltsjahr 2026

Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 17.06.2026, Az. 941-07-0008/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2026 Stellung genommen.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.65 Abs.3 GO).

Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.

Haushaltssatzung

der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung

in der Stadt Wolframs-Eschenbach

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetz i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Für das Haushaltsjahr wird der Haushaltsplan im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf 19.700,00 Euro

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben auf 9.500,00 Euro

festgesetzt.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Wolframs-Eschenbach, den 14.07.2026
Stadt Wolframs-Eschenbach
gez.
Dörr
Erster Bürgermeister