Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat mit Schreiben vom 17.06.2026, Az. 941-07-0008/001 SG 22, zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2026 Stellung genommen.
Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art.65 Abs.3 GO).
Danach liegt der Haushaltsplan samt Anlagen für den Rest des Jahres öffentlich in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wolframs-Eschenbach, Zimmer 1.03, 91639 Wolframs-Eschenbach, während den allgemeinen Öffnungszeiten auf.
Haushaltssatzung
der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung
in der Stadt Wolframs-Eschenbach
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetz i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat folgende Haushaltssatzung:
Für das Haushaltsjahr wird der Haushaltsplan im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 19.700,00 Euro
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf 9.500,00 Euro
festgesetzt.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.