Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 7/2026
Aus dem Stadtrat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Stadtrat

Bekanntgaben

Einladung Sommerfest im SeniorenWohnen Wolframs-Eschenbach

Mit Schreiben vom 15.06.2026 lädt das Seniorenwohnheim alle Stadträte und Stadträtinnen zum diesjährigen Sommerfest ein.

Das Sommerfest findet am Freitag, den 03. Juli ab 14 Uhr statt.

Vorlage der Jahresrechnung 2025 der Stadt Wolframs-Eschenbach

Die Jahresrechnung 2025 der Stadt Wolframs-Eschenbach und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses der Stadt Wolframs-Eschenbach wurden zusammen mit der Stadtratseinladung an das Gremium verteilt. Kämmerer Stefan Beyerlein berichtet über die vorliegende Jahresrechnung, dabei fällt vor allem die positive Entwicklung des Verwaltungshaushaltes im vergangenen Jahr auf.

Feststellung Jahresergebnis Stadt Wolframs-Eschenbach 2025

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 9.628.962,44 €

Solleinnahmen Vermögenshaushalt 2.151.850,28 €

+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00 €

- Abgang alter KR - 11.878,19 €

Summe bereinigte Solleinnahmen 11.768.934,53 €

Bereinigte Sollausgaben Verwaltungshaushalt 9.621.570,01 €

Bereinigte Sollausgaben Vermögenshaushalt 2.147.364,52 €

Summe bereinigte Sollausgaben 11.768.934,53 €

Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Jahresrechnung für 2025 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2025 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Besondere Prüfaufträge können bei Bedarf erteilt werden. Die Verhandlungen des beauftragten Ausschusses sind nichtöffentlich zu führen. Die Niederschrift hierüber ist dem Stadtrat unter Berichterstattung vorzulegen.

Vorlage der Jahresrechnung 2025 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung

Wolframs-Eschenbach

Die Jahresrechnung 2025 der Stadt Wolframs-Eschenbach und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses der Stadt Wolframs-Eschenbach wurden zusammen mit der Stadtratseinladung an das Gremium verteilt. Kämmerer Stefan Beyerlein berichtet über die vorliegende Jahresrechnung.

Feststellung Jahresergebnis Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach 2025

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 20.276,02 €

Solleinnahmen Vermögenshaushalt 12.179,94 €

Summe bereinigte Gesamtsolleinnahmen 32.455,96 €

Sollausgaben Verwaltungshaushalt 20.276,02 €

Sollausgaben Vermögenshaushalt 12.179,94 €

Summe bereinigte Gesamtsollausgaben 32.455,96 €

Es konnte ein Zuführungsbetrag von 12.179,94 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Geplant waren hier lediglich 9.300,00 €.

Die Jahresrechnung 2025 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Besondere Prüfungsaufträge können bei Bedarf erteilt werden. Die Verhandlungen des beauftragten Ausschusses sind nichtöffentlich zu führen. Die Niederschrift hierüber ist dem Stadtrat unter Berichterstattung vorzulegen.

Windpark „WeLiMe II“ - Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung

a)

FlNr. 116, Gemarkung Reutern, Austausch der bestehenden Windkraftanlage

In der Stadtratssitzung vom 23.07.2025 wurde der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark „WeLiMe“ durch das Gremium bereits behandelt. Aufgrund der versagten luftrechtlichen Zustimmung bzw. Genehmigung durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, sowie der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern erfolgt im vorliegenden Änderungsgenehmigungsverfahren eine Anpassung des Antraggegenstandes der Windkraftanlage auf den Typ „Vensys 175“ mit einer geringeren Höhe.

Mit Mail vom 19.06.2026 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme für den vorliegenden Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Windkraftanlage WEA 1 („Repowering Nord“).

Gegenüber dem damaligen Planungsstand hat sich lediglich die Anlage geändert. Die geplanten Standorte und Zuwegungen etc. sind unverändert.

Zum Vergleich im Jahr 2025 wurde eine Anlage mit einer Leistung von 6.800 KW und einer Nabenhöhe von ca. 179 m geplant.

Die vorliegende Planung sieht eine Anlage mit einer Leistung von 7.800 KW bei einer Nabenhöhe von 145 m, einen Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 232,50 m vor.

Mögliche Auswirkungen, Emissionen und Umwelteinwirkungen werden mittels verschiedener Gutachten durch das Landratsamt Ansbach, als Genehmigungsbehörde, geprüft.

Aus dem vorliegenden schalltechnischen Gutachten ist zu entnehmen, dass für die Tagstunden (06:00 – 22:00 Uhr) die gesetzlichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für die Nachtstunden (22:00 – 06:00 Uhr) und den dabei niedrigeren Grenzwerten, wird eine Schalloptimierung der Anlagen durchgeführt, sodass die gesetzlichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

Bezüglich des Schattenwurfs zeigt das im Gutachten berechnete worst-case Szenario eine Überschreitung der Grenzwerte der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer. Aufgrund der Ergebnisse ist eine Schattenabschaltung der richtwertüberschreitenden Windenergieanlage notwendig, um die Schattenbelastung an den betroffenen Immissionsorten zu reduzieren und die Grenzwerte einzuhalten. Bei Implementierung dieser Abschaltautomatik sind die neuen Anlagen genehmigungsfähig.

Zudem wurde mit dem Antrag durch den Bauherrn die Verpflichtungserklärung zum Rückbau, nach dauerhafter Aufgabe, vorgelegt.

Während dem Bau werden verschiedene Zufahrtswege und Kurven befestigt und wieder zurückgebaut. Weiterhin erfolgt nach Bauende die Wiederherstellung von beeinträchtigten Feldgehölzen und Hecken.

Es entsteht ein kurzer Meinungsaustausch im Gremium. Dabei wird auch bemängelt, dass die bestehenden Windkraftanlagen auf der benachbarten Gemarkung Lichtenau offensichtlich häufig abgeschaltet werden. Es stelle sich deshalb die Frage, ob es sinnvoll sei, weitere Windkraftanlagen zu errichten. Grundsätzlich ist man im Gremium jedoch der Auffassung, dass hier zugestimmt werden sollte, da es sich um den letzten Schritt eines bereits seit längerer Zeit laufenden Verfahrens handelt, dem in der Vergangenheit ebenfalls zugestimmt wurde.

Der Stadtrat nimmt den (erneuten) Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Austausch der bestehenden Windkraftanlage, FlNr. 116, Gemarkung Reutern, durch den Antragsteller, „Windpark WeLiMe II GmbH & Co. KG“ zur Kenntnis und stimmt diesem, bei Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, grundsätzlich zu. Die Stadt Wolframs-Eschenbach ist vor, während und nach Abschluss der Baumaßnahme, zu beteiligen.

b)

FlNr. 1191, Gemarkung Wolframs-Eschenbach, Austausch der bestehenden Windkraftanlage

In der Stadtratssitzung vom 23.07.2025 wurde der Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Windpark „WeLiMe“ durch das Gremium bereits behandelt. Aufgrund der versagten luftrechtlichen Zustimmung bzw. Genehmigung durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, sowie der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern erfolgt im vorliegenden Änderungsgenehmigungsverfahren eine Anpassung des Antraggegenstandes der Windkraftanlage auf den Typ „Vensys 175“ mit einer geringeren Höhe.

Mit Mail vom 19.06.2026 bittet das Landratsamt Ansbach um Stellungnahme für den vorliegenden Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Windkraftanlage WEA 1 („Repowering Nord“).

Gegenüber dem damaligen Planungsstand hat sich lediglich die Anlage geändert. Die geplanten Standorte und Zuwegungen etc. sind unverändert.

Zum Vergleich im Jahr 2025 wurde eine Anlage mit einer Leistung von 6.800 KW und einer Nabenhöhe von ca. 179 m geplant.

Die vorliegende Planung sieht eine Anlage mit einer Leistung von 7.800 KW bei einer Nabenhöhe von 145 m, einen Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von

232,50 m vor.

Mögliche Auswirkungen, Emissionen und Umwelteinwirkungen werden mittels verschiedener Gutachten durch das Landratsamt Ansbach, als Genehmigungsbehörde, geprüft.

Aus dem vorliegenden schalltechnischen Gutachten ist zu entnehmen, dass für die Tagstunden (06:00 – 22:00 Uhr) die gesetzlichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Für die Nachtstunden (22:00 – 06:00 Uhr) und den dabei niedrigeren Grenzwerten, wird eine Schalloptimierung der Anlagen durchgeführt, sodass die gesetzlichen Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

Bezüglich des Schattenwurfs zeigt das im Gutachten berechnete worst-case Szenario eine Überschreitung der Grenzwerte der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer. Aufgrund der Ergebnisse ist eine Schattenabschaltung der richtwertüberschreitenden Windenergieanlage notwendig, um die Schattenbelastung an den betroffenen Immissionsorten zu reduzieren und die Grenzwerte einzuhalten. Bei Implementierung dieser Abschaltautomatik sind die neuen Anlagen genehmigungsfähig.

Zudem wurde mit dem Antrag durch den Bauherrn die Verpflichtungserklärung zum Rückbau, nach dauerhafter Aufgabe, vorgelegt.

Während dem Bau werden verschiedene Zufahrtswege und Kurven befestigt und wieder zurückgebaut. Weiterhin erfolgt nach Bauende die Wiederherstellung von beeinträchtigten Feldgehölzen und Hecken.

Der Stadtrat nimmt den (erneuten) Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Austausch der bestehenden Windkraftanlage, FlNr. 1191, Gemarkung Wolframs-Eschenbach, durch den Antragsteller, „Windpark WeLiMe II GmbH & Co. KG“ zur Kenntnis und stimmt diesem, bei Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, grundsätzlich zu.

Die Stadt Wolframs-Eschenbach ist vor, während und nach Abschluss der Baumaßnahme, zu beteiligen.

Windpark „WeLiMe II“ - Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung Beteiligung Träger öffentlicher Belange: FlNr. 336, Gemarkung Großbreitenbronn, Stadt Merkendorf, Errichtung einer Windkraftanlage

Mit Mail vom 19.06.2026 teilt das Landratsamt Ansbach weiterhin mit, dass durch die „WeLiMe GmbH & Co. KG“ der erneute Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Windkraftanlage WEA 3 („Neuerrichtung“) eingereicht wurde. Aufgrund der versagten luftrechtlichen Zustimmung bzw. Genehmigung durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, sowie der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern erfolgt im vorliegenden Änderungsgenehmigungsverfahren eine Anpassung des Antraggegenstandes der Windkraftanlage auf den Typ „Vensys 175“.

Das Landratsamt Ansbach bittet die Stadt Wolframs-Eschenbach als Nachbarkommune um Stellungnahme.

Der Stadtrat nimmt den erneuten Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer neuen Windkraftanlage, FlNr. 336, Gemarkung Großbreitenbronn, durch den Antragsteller, „Windpark WeLiMe II GmbH & Co. KG“ zur Kenntnis und stimmt diesem, bei Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen, grundsätzlich zu.

Bauanträge:

a) Bauvoranfrage: Errichtung einer Dachfläche

Mit Posteingang vom 23.06.2026 stellen die Bauherren eine Bauvoranfrage für die Errichtung einer Dachfläche auf dem Nebengebäude des Anwesens.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 12 – Untere Vorstadt“. Für das Bauvorhaben wird eine Befreiung des gültigen Bebauungsplanes „Nr. 12 – Untere Vorstadt“ in Bezug auf die vorgeschriebene Grundfläche für Nebengebäude, die max. Höhe der Traufseite, sowie der Dachneigung beantragt. Der Bebauungsplan „Untere Vorstadt“ enthält die Festsetzungen, dass für Nebengebäude eine Grundfläche von 60 m² und eine max. Wandhöhe von 4,0 m zulässig ist und eine Dachneigung für Nebengebäude von 30° bis 50° möglich ist.

Die Bauherren möchten auf den bestehenden Außenwänden der ehemaligen Scheune ein neues Dach mit einer Neigung von ca. 16° errichten.

Die Befreiung der Grundfläche ergibt sich durch die Bestandssituation. Die Befreiung der Wandhöhe wird beantragt, damit die Scheune mit landwirtschaftlichen Maschinen befahren werden kann.

Im Gremium wird vor allem die Abweichung von der festgesetzten Dachneigung diskutiert. Die Mehrheit der Mitglieder ist der Auffassung, dass hierdurch ein Präzedenzfall geschaffen werde. Zudem wird darauf hingewiesen, dass einer Abweichung von der Dachneigung im Bebauungsplan „Obere Vorstadt“ in der Vergangenheit nicht zugestimmt wurde.

Weiter wird angemerkt, dass sich das Anwesen in der Nähe der historischen Altstadt befindet und deshalb dem Stadtbild besondere Beachtung geschenkt werden sollte. Der Vorsitzende weist außerdem darauf hin, dass bei einer Vielzahl von Abweichungen vom Bebauungsplan der Status als Sanierungsgebiet von der Regierung von Mittelfranken aberkannt werden könne. Dies hätte zur Folge, dass keine Fördermittel mehr für private Bürger gewährt werden könnten und bereits abgeschlossene Bauvorhaben im Sanierungsgebiet ggfs. nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden könnten. Dies hätte sowohl für die Stadt selbst sowie auch für die betroffenen Bürger dramatische finanzielle Folgen.

Die übrigen Abweichungen (Grundfläche und max. Wandhöhe) werden als unproblematisch angesehen.

Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Dachfläche auf der bestehenden Scheune teilweise zu.

Die Befreiung vom rechtskräftigen Bebauungsplan „Nr. 12 – Untere Vorstadt“ bezüglich der Grundfläche wird erteilt.

Die Befreiung bezüglich der max. Wandhöhe wird erteilt.

Die Befreiung bezüglich der Dachneigung wird nicht erteilt.

Anfragen

Eine Stadträtin spricht an, dass sich der Kindergarten während der Hitze der vergangenen Wochen stark aufgeheizt habe. Diese Problematik sei bereits aus den vergangenen Sommern bekannt. Auch die Belüftungsanlage sowie das regelmäßige Lüften schaffen keine ausreichende Abhilfe. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass er bereits mit der Architektin des Kindergartens gesprochen hat. Es besteht die Möglichkeit ggf. "Klimazellen" in die Belüftungsanlage zu integrieren. Dies wäre jedoch mit erheblichen Kosten verbunden und hätte, aufgrund des hohen Energiebedarfs, voraussichtlich eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge zur Folge. Der Vorsitzende sagt eine Prüfung der Angelegenheit und eine Beratung im Kindertagesstättenausschuss zu.