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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 8/2023
Aus dem Stadtrat
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Stadtratssitzung vom 19.07.2023

Bekanntgaben

Titelseite „Pro Mobil Stellplatz Atlas“

Der Vorsitzende kann dem Gremium erneut eine erfreuliche Nachricht zum städtischen Wohnmobilstellplatz übermitteln. Das unter den Wohnmobilisten führende Fachmagazin „Pro Mobil“ hat in seinem bekannten „Stellplatz Atlas“ unseren Stellplatz „Münsterblick“ zum Titelbild gekürt. Eine mehr als gute Werbung für den städtischen Betrieb. Unstrittig dürfte zwischenzeitlich die enorm positive Wirkung des Stellplatzes für den Tourismus und für die örtliche Gastronomie sein.

Einladung zur Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre Altmühl-Mönchswald-Region“

Am Samstag, den 21. Oktober 2023 findet ab 17:00 Uhr in der „Mönchswaldhalle“ in Mitteleschenbach die Feier zum Jubiläum

„20 Jahre Altmühl-Mönchswald-Region“ statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle Stadträtinnen und Stadträte. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.

Bebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“:

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB des Bebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Altstadt von Wolframs-Eschenbach an der „Adelmannsdorfer Straße“ und umfasst das ab 1948 bebaute Gebiet zwischen dem „Schießweiher“ und dem Beginn der beiden Aussiedlerhöfe. Es wird im Norden durch den „Dr.-Johann-Baptist-Kurz-Platz“, der „Windsbacher Straße“ sowie dem „Stollamühlbach“ und im Süden durch das Areal des Kindergartens und der Grund- und Mittelschule begrenzt. Im Südosten reicht das Gebiet bis zu den Anwesen „Adelmannsdorfer Straße 14 und 17“. Im Westen grenzt das Gebiet an den Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ erstreckt sich auf folgende Flurstücke: 172/3, 172/5, 172/6, 174/1 (tw.), 174/2, 174/3, 174/4, 174/7, 174/8, 174/9, 346, 347 (tw.), 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 438, 439/3, 456/1, 457 (tw.) 582 (tw.),583, 584, 585, 585/1, 586/1, 586/2, 587, 587/1, 588, 589, 589/0 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach.

Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“ beträgt insgesamt ca. 3,84 ha. Mit dem Bebauungsplan „Adelmannsdorfer Straße“ soll der Charakter dieses überwiegend in der Nachkriegszeit an der vorhandenen Ortsverbindungsstraße ohne Erschließungsaufwand entstandenen Vorstadtbereichs erhalten und gesichert werden. Ziel ist es, das Plangebiet städtebaulich zu ordnen und die Wohn- und Gewerbeflächen zu entwickeln. Es soll als ein dörfliches Wohngebiet gem. § 5a BauNVO ausgewiesen werden. Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um die künftige städtebauliche Entwicklung zu steuern. Da es sich um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt, kann bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen. Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 70.000 m².

Nach dem Sachvortrag durch den anwesenden Professor Geisenhof und dem Vorsitzenden entsteht im Gremium eine rege Diskussion. Hierbei ist festzustellen, dass das Gremium die Notwendigkeit und Erforderlichkeit zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes als gegeben sieht, um der städtischen Planungshoheit gerecht zu werden.

Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 und 2 Baugesetzbuch – BauGB – die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ – Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB gemäß der Sachverhaltsdarstellung und des beiliegenden Lageplanes. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich zu veröffentlichen.

b) Satzungsbeschluss Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung

Aufgrund eines vorliegenden Bauantrags im vorgesehenen Gebiet des Bebauungsplanes „Adelmannsdorfer Straße“, ist, zur Sicherung der Planung im Künftigen Planbereich, der Erlass einer Veränderungssperre notwendig. Der Vorsitzende verliest hierzu die Satzung und bittet dann die Gremiumsmitglieder um ihre Stimmabgabe.

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

Die Stadt Wolframs-Eschenbach erlässt gemäß § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) folgende

Satzung

Über eine Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“, in Wolframs-Eschenbach, betroffenen Geltungsbereiches.

§ 1

Zu sichernde Planung

Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in seiner Sitzung vom 19.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ in Wolframs-Eschenbach gefasst. Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre erlassen.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

(1)

Die Veränderungssperre gilt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ gemäß Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 19.07.2023.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ befindet sich südöstlich der Altstadt von Wolframs-Eschenbach an der Adelmannsdorfer Straße und umfasst das ab 1948 bebaute Gebiet zwischen dem Schießweiher und dem Beginn der beiden Aussiedlerhöfe. Es wird im Norden durch den Dr.-Johann-Baptist-Kurz-Platz, der Windsbacher Straße sowie dem Stollamühlbach und im Süden durch das Areal des Kindergartens und der Grund- und Mittelschule begrenzt. Im Südosten reicht das Gebiet bis zu den Anwesen Adelmannsdorfer Straße 14 und 17. Im Westen grenzt das Gebiet an den Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“.

Von der Veränderungssperre sind die Grundstücke mit den Flurnummern 172/3, 172/5, 172/6, 174/1 (tw.), 174/2, 174/3, 174/4, 174/7, 174/8, 174/9, 346, 347 (tw.), 348, 349, 350, 351, 352,353, 354, 355, 438, 439/3, 456/1, 457 (tw.) 582 (tw.),583, 584, 585, 585/1, 586/1, 586/2, 587, 587/1, 588, 589, 589/0 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach betroffen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage zur Veränderungssperre, Bestandteil der Satzung ist. Die betroffenen Grundstücke sind im Lageplan umrandet dargestellt.

§ 3

Rechtswirkung

Für den unter § 2 näher bezeichneten räumlichen Geltungsbereich dürfen

(1)

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

(2)

Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1)

Die Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft

(2)

Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 Abs. 1 BauGB abgelaufenen Zeitraum anzurechnen.

Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für den unter § 2 genannten Geltungsbereich rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Freiwillige Feuerwehr Wolframs-Eschenbach: Antrag auf Zuschusserhöhung beim Kauf von Feuerwehrstiefeln

Mit Posteingang vom 16. Juni 2023 beantragt der 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wolframs-Eschenbach, Herr Michael Schmidtkunz die Erhöhung des Zuschusses für den Kauf von Feuerwehreinsatzstiefeln. Hintergrund hierfür ist, dass die Preise von Feuerwehreinsatzstiefel stark gestiegen sind und der Zuschuss in der jüngsten Vergangenheit sich nicht geändert hat. Nach Angabe von Herrn Schmidtkunz und einem vorgelegten Angebot belaufen sich die Kosten für neue Stiefel derzeit auf ca. 80,00 €. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass seit über 10 Jahren der Zuschuss pro Stiefelpaar 45,00 € beträgt und sich für eine Erhöhung des Zuschusses auf 80,00 € ausgesprochen wird.

Der Stadtrat stimmt dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Wolframs-Eschenbach vom 16.06.2023 und der Erhöhung des Zuschusses für den Kauf von Feuerwehreinsatzstiefel auf 80,00 € pro Paar zu.

Straßenwidmung: Parkplatz KiTa-Nord in der Seitenstraße

Im Zuge des Neubaus der Kindertagesstätte wurde der Parkplatz „KiTa Nord“ in der Seitenstraße neu errichtet. Hierfür ist noch eine entsprechende Widmung zur öffentlichen Straße erforderlich. Gemäß beiliegendem Lageplan soll eine Widmung für die folgende Straße erfolgen:

Seitenstraße

89 m

(Hinweis: ohne bereits gewidmete Zufahrt zu den Anwesen „Seitenstraße 10 / 10 A“)

Der Stadtrat beschließt, die Straße „Seitenstraße“ bzw. den Parkplatz KiTa Nord mit einer Länge von ca. 89 m als öffentliche Straße zu widmen

Bauanträge:

a) Neubau gewerbliche Halle mit Betriebsleiterwohnung

Mit Posteingang vom 13. Juli 2023 reicht der Antragsteller den Bauantrag zum Neubau einer Gewerbehalle (Länge ca. 52 m und Breite ca. 19 m) mit Betriebsleiterwohnung ein. Nach Angabe des Bauherrn soll der Betrieb erweitert werden und der Betriebsleiter in die Wohnung einziehen. Das Bauvorhaben entspricht grundsätzlich dem Bebauungsplan „Nr. 5 D Erweiterung Gewerbegebiet östl. Biederbacher Straße“. Die Nutzung als Betriebsleiterwohnung ist im Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag zum Neubau einer gewerblichen Halle und Betriebsleiterwohnung und der damit verbundenen Ausnahme zu einer Betriebsleiterwohnung zu.