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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gem. § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Ansbach hat in seiner Sitzung die Bodenrichtwerte zum 01.01.2024 für die Gemeindegebiete des Landkreises Ansbach ermittelt.

Die für die Stadt Wolframs-Eschenbach geltenden Bodenrichtwerte sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt, die einen Monat lang (vom 03.09.2024 bis 04.10.2024), im Rathaus in der Bauverwaltung, Wolfram-von-Eschenbach-Platz 1, 91639 Wolframs-Eschenbach, öffentlich ausliegt. Die Bodenrichtwertsammlung unterliegt dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechtsinformationen liegen ebenfalls mit aus.

Nach Abschluss der Auskunft besteht das Recht Auskunft über die Bodenrichtwerte in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Ansbach (E-Mail gaa@landratsamt-ansbach.de; Tel. 0981 468-1052) zu verlangen (siehe § 12 Abs. 2 BayGaV).

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab September 2024 die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ einzusehen.

gez.
Dörr, 1. Bürgermeister