Bescheide über Grundsteueräquivalenzbeträge und Grundsteuermessbeträge des Finanzamtes auf Richtigkeit prüfen!
In den vergangenen Wochen und Monaten haben die meisten Bürgerinnen und Bürger für ihre Grundstücke aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen vom Finanzamt Ansbach bereits neue Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge erhalten. Die Stadt Wolframs-Eschenbach weist darauf hin, dass diese Bescheide unbedingt anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung auf Richtigkeit überprüft werden sollten. Der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes dient als Grundlage für den Grundsteuerbescheid, der von der Stadt Wolframs-Eschenbach zum 01.01.2025 für die zu veranlagenden Grundstücke erstellt wird. Die Stadt Wolframs-Eschenbach kann keine Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Ansbach ändern. Eine Änderung des Grundsteuerbescheides der Stadt Wolframs-Eschenbach ist nur möglich, wenn ein geänderter Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Ansbach vorliegt. Sollten Ihnen in den Bescheiden über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. Grundsteuermessbeträge Unstimmigkeiten oder Fehler auffallen, können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Bescheide Einspruch beim Finanzamt einlegen. Sollte die Frist für den Rechtsbehelf bereits abgelaufen sein, empfehlen wir Ihnen, Fehler trotzdem schriftlich oder telefonisch beim Finanzamt Ansbach anzuzeigen. Bei Fragen bezüglich Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. Grundsteuermessbeträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Ansbach oder fragen Sie Ihren Steuerberater. Die Telefonnummer der zuständigen Stelle beim Finanzamt finden Sie rechts oben auf Ihrem Bescheid. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!