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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Stadt Wolframs-Eschenbach für den Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB

Der Stadtrat von Wolframs-Eschenbach hat in der Sitzung vom 02.05.2024 den Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB gebilligt.

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Altstadt von Wolframs-Eschenbach an der „Adelmannsdorfer Straße“ und umfasst das ab 1948 bebaute Gebiet zwischen dem „Schießweiher“ und dem Beginn der beiden Aussiedlerhöfe. Es wird im Norden durch den „Dr.-Johann-Baptist-Kurz-Platz“, der „Windsbacher Straße“ sowie dem „Stollamühlbach“ und im Süden durch das Areal der Kindertagesstätte und der Grund- und Mittelschule begrenzt. Im Südosten reicht das Gebiet bis zu den Anwesen „Adelmannsdorfer Straße 14 und 17“. Im Westen grenzt das Gebiet an den Sanierungsbebauungsplan Nr. 12 „Untere Vorstadt“.

Der räumliche Geltungsbereich des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ erstreckt sich auf folgende Flurstücke: 172/3, 172/5, 172/6, 174/1 (tw.), 174/2, 174/3, 174/4, 174/7, 174/8, 174/9, 346, 347 (tw.), 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 438, 439/3, 456/1, 457 (tw.), 582 (tw.),583, 584, 585, 585/1, 586/1, 586/2, 587, 587/1, 588, 589, 589/0 der Gemarkung Wolframs-Eschenbach.

Die Größe des Geltungsbereichs des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ beträgt insgesamt ca. 3,84 ha.

Der Sanierungsbebauungsplan wird aufgestellt, um die künftige städtebauliche Entwicklung zu steuern. Es soll als ein dörfliches Wohngebiet gem. § 5a BauNVO ausgewiesen werden.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Entwurf des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ mit Satzung und Begründung (Stand 02.05.2024) ist vom

10.09.2024 bis einschließlich 10.10.2024

im Internet auf der Homepage der Stadt Wolframs-Eschenbach (www.wolframs-eschenbach.de) unter dem Reiter „Leben-Wohnen-Freizeit/Bau-Wohnflaechen“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Rathaus der Stadt Wolframs-Eschenbach, Wolfram-von-Eschenbachplatz 1, 91639 Wolframs-Eschenbach während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt (E-Mail: bauverwaltung@wolframs-eschenbach.de) bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Sanierungsbebauungsplan Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ nicht von Bedeutung ist.

Die Aufstellung des Sanierungsbebauungsplanes Nr. 18 „Adelmannsdorfer Straße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren, bei dem die Vorschriften des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) zur Anwendung kommen. Dabei wird gem. Abs. 3 von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Wolframs-Eschenbach, 14.08.2024