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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 8/2024
Aus dem Stadtrat
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Aus dem Stadtrat

Stadtratssitzung vom 24.07.2024

Bekanntgaben

Verleihung Kinderbibliothekspreis Bayern 2024

Am Donnerstag, den 11. Juli 2024 fand in Regensburg die Preisverleihung für den „Kinderbibliothekspreis Bayern 2024“ statt. Mit einer entsprechenden Abordnung konnte die „Öffentliche Bücherei Wolframs-Eschenbach“ hier die Auszeichnung entgegennehmen. Der Preis ist mit einer Spende in Höhe von 5.000 € dotiert. Der Vorsitzende zeigt sich erfreut, dass die in Zusammenarbeit mit der Kirche betriebene Einrichtung eine solch gute Außenwirkung hervorruft. Dies sei eine weitere Bestätigung für die sehr gute Arbeit vor allem durch das ehrenamtliche Team um Frau Anni Rathgeber-Ferber.

Kirchweih 2024

Mit dem traditionellen Kirchweihauftakt am Donnerstag, den 15. August 2024 beginnt am Wolframs-Denkmal die diesjährige Kirchweih. Anschließend startet am Freitag das Festprogramm im Bierzelt. Neu in diesem Jahr ist die „1. Wolframs-Eschenbacher Musikantenkerwa“ am Samstagabend. Der Vorsitzende lädt zum Kirchweihumzug am Freitag alle Gremiumsmitglieder recht herzlich ein.

Einladung Verabschiedung von Pfarrer Harrer

Der Vorsitzende und der anwesende Kirchenpfleger teilen dem Gremium mit, dass am 25. August 2024 um 10.00 Uhr eine kleine Verabschiedung von Stadtpfarrer Harrer stattfinden wird. Eine gesonderte Einladung wird hierzu noch ergehen. Die Einführung vom neuen Pfarrer, Herrn Swat, wird am 08. September 2024 um 17.00 Uhr erfolgen.

Vorlage der Jahresrechnung 2023 der Vereinigten Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach mit Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses

Mit der Stadtratseinladung wurde dem Gremium die Jahresrechnung 2023 zugestellt. Kämmerer Stefan Beyerlein berichtet über die vorliegende Jahresrechnung.

Feststellung Jahresergebnis Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach 2023

Solleinnahmen Verwaltungshaushalt  —  18.680,44 €

Solleinnahmen Vermögenshaushalt  —  12.921,61 €

Summe bereinigte Gesamtsolleinnahmen  —  31.602,05 €

Sollausgaben Verwaltungshaushalt  —  18.680,44 €

Sollausgaben Vermögenshaushalt  —  12.921,61 €

Summe bereinigte Gesamtsollausgaben  —  31.602,05 €

Es konnte ein Zuführungsbetrag von 12.921,61 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Geplant waren hier lediglich 8.900,00 €.

Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Jahresrechnung 2023 für die Vereinigte Wohltätigkeitsstiftung Wolframs-Eschenbach zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2023 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Besondere Prüfaufträge können bei Bedarf erteilt werden. Die Verhandlungen des beauftragten Ausschusses sind nichtöffentlich zu führen. Die Niederschrift hierüber ist dem Stadtrat unter Berichterstattung vorzulegen.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

hier: Erhöhung der Einleitungsgebühren zum 01.01.2025

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss nach 4 Jahren die Neukalkulation der Einleitungsgebühren für die Entwässerungsanlage zum 01. Januar 2025 durchgeführt werden. Durch das Fachbüro „Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung“ aus Veitshöchheim wurde eine entsprechende Gebührenkalkulation durchgeführt und die Ergebnisse in dem Abwasserbericht (Stand Juli 2024) aufgeführt. Die Grundlage zur Gebührenkalkulation wurde dem Gremium mit der Einladung zugestellt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (Verpflichtung zur Kostendeckung usw.) ist eine Erhöhung der Benutzungsgebühr unausweichlich.

Nach Berücksichtigung der aktuellen Zahlen, ist die Gebühr pro m³ Abwasser von derzeit 3,34 €/m³, mit Wirkung zum 01.01.2025, auf 3,97 €/m³ zu erhöhen. Die jetzt angestrebte Erhöhung würde für den Zeitraum 2025 bis 2028 eine jährliche Steigerung von ca. 4,7 % darstellen.

Der Stadtrat beschließt, dass die Einleitungsgebühr der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wolframs-Eschenbach auf 3,97 € pro Kubikmeter Abwasser (§ 9 Abs. 1 Satz 2 BGS-EWS), mit Wirkung zum 01. Januar 2025, festgesetzt wird.

Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 2 u. § 2 Abs. 2 BauGB:

Stadt Merkendorf, 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Neuses „Baugebiet Hirtenfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan

Mit Anschreiben vom 05. Juli 2024 teilt das beauftragte Ingenieurbüro „Christofori und Partner“ mit, dass die Stadt Merkendorf um Stellungnahme zu den Bauleitplanungen „12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Neuses „Baugebiet Hirtenfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB bittet. Der Stadtrat Wolframs-Eschenbach hat mit Beschluss vom 07.02.2024 keine Einwände gegen die geplante Neuausweisung des Wohngebietes „Hirtenfeld“ vorgebracht. Auch aus den nun vorgelegten Planunterlagen sind aus Sicht der Verwaltung keine Beeinträchtigungen für die Stadt Wolframs-Eschenbach erkennbar.

Der Stadtrat nimmt die Entwürfe zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 2 in Neuses „Baugebiet Hirtenfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Beteiligung Träger öfftl. Belange nach § 4 Abs. 1 u. § 2 Abs. 2 BauGB:

Stadt Merkendorf, 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Einkaufsmärkte“ mit integriertem Grünordnungsplan

Das beauftragte Ingenieurbüro „Christofori und Partner “ aus Heilsbronn bittet mit Schreiben vom 05. Juli 2024, im Namen der Stadt Merkendorf, um Stellungnahme zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Einkaufsmärkte“.

Die Stadt Merkendorf beabsichtigt, dass entlang der Bundesstraße B13 seit Jahren bestehende Sondergebiet zur Nahversorgung durch eine ergänzende Verkaufsnutzung zu erweitern. Derzeit verfügt Merkendorf über einen Vollsortimenter und einen Discounter am südlichen Ortseingang von Merkendorf.

Der Stadtrat nimmt die Entwürfe zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Einkaufsmärkte“ zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.

Sanierungsgebiet „Altstadt Wolframs-Eschenbach“: Beschlussfassung zur Durchführungsfrist

Die Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, hat die Stadt Wolframs-Eschenbach über die Befristung von Sanierungssatzungen informiert. Mit der Änderung im Besonderen Städtebaurecht 2007 sind Sanierungsverfahren befristet worden. Die Neuregelungen sollte überlange Verfahrensdauern und die damit verbundenen Belastungen der betroffenen Bürger vermeiden. Für Sanierungssatzungen, die vor dem Inkrafttreten der Neureglungen am 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, enthält § 235 Abs. 4 BauGB eine Pflicht der Gemeinde zur Aufhebung bis spätestens zum 31. Dezember 2021 bzw. wenn die Satzung weiterhin erforderlich ist, kann die Kommune durch einen Beschluss zur Befristung die Geltungsdauer verlängern. Die Geltungsdauer soll gemäß § 142 Abs. 3 BauGB 15 Jahre nicht überschreiten. Das Sanierungsgebiet „Altstadt Wolframs-Eschenbach“ wurde ursprünglich im Jahre 1991 bekanntgemacht. Das Sanierungsgebiet „Altstadt Wolframs-Eschenbach“ ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Demnach ist für die Fortführung des Sanierungsgebietes ein Beschluss zur Befristung der Geltungsdauer zu fassen.

Analog der vorstehenden Ausführungen ist rückwirkend zum 31. Dezember 2021 ein Beschluss zur Fortsetzung und Befristung der Geltungsdauer des Sanierungsgebietes „Altstadt Wolframs-Eschenbach“ zu fassen.

Der Stadtrat beschließt, dass das Sanierungsgebiet „Altstadt Wolframs-Eschenbach“ noch nicht abgeschlossen ist und das Sanierungsgebiet „Altstadt Wolframs-Eschenbach“ rückwirkend zum 31. Dezember 2021 verlängert bzw. bis zum 31. Dezember 2036 befristet wird.

Kita – St. Stilla:

a) Beitragserhöhung zum September 2024

Bereits in der Stadtratssitzung vom 07.02.2024 wurde der Stadtrat im Rahmen des „Haushaltsplanes Kindergarten St. Stilla“ darüber informiert, dass im September 2024 auf Geheiß der Diözese Eichstätt eine erneute Erhöhung der Gebührensätze erforderlich sein wird.

In der Sitzung des gemeinsamen KiTa-Ausschusses am 19.06.2024 wurde den anwesenden Mitgliedern die aktuelle Situation in der Kindertagesstätte vorgestellt. Weiterhin erfolgte der einstimmige Empfehlungsbeschluss, die Elternbeiträge linear um 10 Prozent anzuheben. Die Erhöhung wird mit dem steigenden Personalbedarf in der Kindertagesstätte und den Lohn- bzw. Tarifentwicklungen begründet. Von einer stärkeren oder exponentiellen Erhöhung wird aus Gründen der Sozialverträglichkeit abgesehen.

Weiterhin soll das sogenannte Spielgeld auf 12 €/Monat erhöht werden. Insgesamt liegen die lokalen Elternbeiträge im regionalen Vergleich dennoch weiterhin im „unteren Mittelfeld“.

Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 gehört die Beratung über die Festsetzung und Änderung des Elternbeitrages zu den Aufgaben des KiTa-Ausschusses.

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des KiTa-Ausschusses zur Kenntnis und stimmt dem Empfehlungsbeschluss vom 19.06.2024 zur linearen Erhöhung der monatlichen Elternbeiträge um 10 Prozent ab dem kommenden Kindergartenjahr, sowie der Erhöhung des Spielgeldes auf 12 €/Monat, zu.

b) Einstellung einer Assistenzkraft

In der Sitzung des gemeinsamen KiTa-Ausschusses am 19.06.2024 wurde den anwesenden Mitgliedern die aktuelle, personelle Situation und die derzeitige Auslastung in der Kindertagesstätte vorgestellt.

Derzeit herrscht in der Kinderkrippe eine sehr angespannte Personal- bzw. Betreuungssituation aufgrund von zwei Beschäftigungsverboten und zahlreichen krankheitsbedingten Ausfällen. Ab September ist die Krippe erneut vollständig ausgebucht, erfreulicherweise aber auch derzeit kein Kind auf der Warteliste.

Im Kindergarten ist aktuell eine ausreichende Personalbesetzung vorhanden. Weiterhin kann berichtet werden, dass ab September die Kindergartenplätze vollständig belegt sind, aber keine Warteliste erforderlich ist.

Es wird daher durch den KiTa Ausschuss einstimmig vorgeschlagen, zwei durch das Staatsministerium geförderte Assistenzkräfte zu je max. 20 Wochenstunden ab dem 01. September 2024 einzustellen.

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen des KiTa-Ausschusses zur Kenntnis und stimmt der Einstellung von zwei Assistenzkräften mit je max. 20 Wochenstunden ab dem

01. September 2024, zu.

Bauanträge

a) kurzfristige Bauanträge

Bei der Verwaltung sind keine kurzfristigen Bauanträge eingegangen.

Anfragen

Stadträtin Julia Wörlein berichtet über Probleme bei der Anmeldung zum Ferienprogramm, wonach einige Eltern z.B. bewusst Mehranmeldungen vornehmen. Als Verantwortlicher teilt 2. Bürgermeister Johann Schlackl mit, dass dies inzwischen bekannt sei. Zudem kündigt er an, dass bereits Überlegungen bestehen, womit erreicht werden soll, dass die Anmeldungen effektiver vonstattengehen. Anschließend folgt im Gremium hierzu noch eine kurze Diskussion.