Einladung zu den Infoveranstaltungen zum Thema „Nahwärmenetz“
Mit Amtsblatt vom 01. September 2023 wurden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu den bevorstehenden Informationsveranstaltungen zum Thema „Nahwärmenetz“ eingeladen. Diese finden am Dienstag, den 26. September und Donnerstag, den 28. September, jeweils um 19:30 Uhr in der DJK-Halle statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung an die Mitglieder des Stadtrates.
Örtliche Rechnungsprüfung 2021
a) Bericht mit Bekanntgabe der Niederschrift
Der Verwaltungsleiter gibt dem Gremium die Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 15. November 2022 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 dem Gremium bekannt. Gleichzeitig erfolgte eine Verteilung an alle Mitglieder des Stadtrates mit der Einladung. Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurden insbesondere folgende Themen geprüft:
| • | Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Stadtbäckerei“ im Haushalt 2021 |
| • | Umbau des Anwesens „Wolfram-von-Eschenbach-Platz 2“ zur städtischen Bücherei |
Die Verwaltung gibt zu den aufgeworfenen Fragestellungen eine Stellungnahme ab. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Stadtrat Helmut Arndt, bittet um eine nachträgliche Verteilung der Stellungnahme an alle Mitglieder. Teilweise ist der Sachverhalt sehr komplex und könnte somit besser beurteilt bzw. nachgeprüft werden. Eine Verteilung wird vom Vorsitzenden zugesagt. Der Beschluss zum Bericht wird auf einer der nächsten Sitzungen verschoben, jedoch bittet der Vorsitzende das Gremium, den Feststellungs- und Entlastungsbeschluss trotzdem zu fassen.
b) Feststellungsbeschluss zur Jahresrechnung 2021
Der Stadtrat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2021 nach
Art. 102 Abs. 3 GO folgendermaßen:
(HR = Haushaltsreste; KR = Kassenreste)
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt — 8.454.108,51 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt — 5.472.201,51 €
- Abgang alter HR — 0,00 €
- Abgang alter KR — 16.954,30 €
+ Zugang neuer HR — 482.800,00 €
Summe bereinigte Solleinnahmen — 14.392.155,72 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt — 8.453.154,21 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt — 5.939.001,51 €
- Abgang alter KR — 0,00 €
Summe bereinigte Sollausgaben — 14.392.155,72 €
c) Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2021
Ab hier wird die Leitung der Sitzung vom 2. Bürgermeister Johann Schlackl übernommen.
1. Bürgermeister Michael Dörr ist bei der Entlastung, nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und stimmt deshalb nicht mit ab.
Der Stadtrat beschließt nach Art. 103 Abs. 3 GO die Entlastung für das festgestellte Ergebnis der Jahresrechnung 2021 für die Stadt Wolframs-Eschenbach zu erteilen.
Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe des Rechnungsergebnisses
Verwaltungsleiter und Kämmerer Stefan Beyerlein erläutert den Mitgliedern des Stadtrates die Jahresrechnung 2022 der Stadt Wolframs-Eschenbach. Hierzu wird auf die bereits mit der Einladung verteilte Vorlage verwiesen, welche die einzelnen Zahlen zusammenfassend darstellt. Stadtrat Thomas Sichert weist auf einen Tippfehler in der verteilten Vorlage hin. Nach Erledigung aller Nachfragen vom Gremium folgt die Beschlussfassung.
Feststellung Jahresergebnis Stadt Wolframs-Eschenbach 2022
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt — 8.610.242,40 €
Solleinnahmen Vermögenshaushalt — 4.142.215,91 €
- Abgang alter KR — - 13.343,94 €
Summe bereinigte Solleinnahmen — 12.739.114,37 €
Sollausgaben Verwaltungshaushalt — 8.607.060,53 €
Sollausgaben Vermögenshaushalt — 4.134.089,57 €
Summe bereinigte Sollausgaben 12.739.114,37 €
Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Jahresrechnung 2022 für die Stadt Wolframs-Eschenbach zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2022 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen. Besondere Prüfaufträge können bei Bedarf erteilt werden. Die Verhandlungen des beauftragten Ausschusses sind nichtöffentlich zu führen. Die Niederschrift hierüber ist dem Stadtrat unter Berichterstattung vorzulegen.
Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren
Durch die Verwaltung wurde die zweite Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren erarbeitet. Hintergrund für den vorliegenden Entwurf ist die Aktualisierung der zur Satzung zugehörigen Anlage und den darin enthaltenen Pauschalsätzen für die Streckenkosten, Ausrückestundenkosten und Personalkosten für die Einsätze und andere Leistungen der städtischen Feuerwehr. Die entsprechende Änderungssatzung und Anlage wurde dem Gremium mit der Einladung zugestellt. Gleichzeitig tritt mit In-Kraft-Treten der vorliegenden Satzung die Anlage zur Satzung vom 13. September 2000 bzw. 05. August 2014 außer Kraft.
Der Stadtrat nimmtden Satzungsentwurf und die Anlage zur zweiten Änderungssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren der Stadt Wolframs-Eschenbach zur Kenntnis und stimmt diesen in der vorliegenden Form zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach anzuzeigen.
Aufforstungsantrag zur Anlage einer Christbaumkultur
Durch den Antragsteller wurde ein Antrag zur Aufforstung eines Grundstückes mit einer Fläche von ca. 12.474 ha, beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt. Die Untere Forstbehörde bittet mit Posteingang vom 21. August 2023 die Stadt Wolframs-Eschenbach um entsprechende Stellungnahme.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Aufforstung / Anlage einer Christbaumkultur auf der beantragten Fläche.
Der Stadtrat nimmt den Aufforstungsantrag zur Errichtung einer Christbaumkultur zur Kenntnis und erhebt hiergegen keine Einwände.
Bauanträge:
a) kurzfristige Bauanträge: Errichtung von Ferienwohnungen
Mit Posteingang vom 08. September 2023 wird der Bauantrag zur Errichtung von Ferienwohnungen bei der Stadt Wolframs-Eschenbach eingereicht. Vor dem geplanten Bauvorhaben soll ein vollständiger Abbruch des ehemaligen Gebäudes und der angrenzenden Nebengebäude erfolgen. Der Bauantrag sieht die Neuerrichtung von 14 Ferienwohnungen, zwischen ca. 31 m² und 65 m² Wohnfläche, 14 Stellplätzen, ein Nebengebäude für Technik und Müll, sowie einen Fahrradabstellraum, vor. Optisch werden die Ferienwohnungen auf zwei Gebäudeteile aufgeteilt (Eingang A – 10 Ferienwohnungen; Eingang B – 4 Ferienwohnungen).
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Obere Vorstadt“.
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen vom Bebauungsplan „Obere Vorstadt“ beantragt:
| - | Nr. 2.1 – max. 7 Wohnungen je Gebäude, Geplant Eingang A: |
| 10 Wohnungen |
| - | Nr. 3 – Abstandsflächen, Geplant: Die Abstandsflächen werden aufgrund des historischen Baubestandes nicht vollständig eingehalten |
| - | Nr. 4.3 – ab 2 Wohnungen min. 1,5 Stellplätze pro Wohnung (= 21 Stellplätze erf.), Geplant: Es werden 14 Stellplätze errichtet. Aufgrund der geplanten Nutzung als Ferienwohnungen und der jeweils geringen Wohnungsgrößen, wird eine Abweichung beantragt |
| - | Nr. 4.1 – 5 Meter Abstand überdachte Stellplätze zur Straße, Geplant: 0 Meter – durch die offene Bauweise (Stelzenbau – ebenerdig überbaute Stellplätze) ist keine Sichtbehinderung zu erwarten |
| - | Nr. 5.1.3 max. 1,20 m Gaubenaußenbreite, Geplant: Die Gaupen weisen eine Außenbreite von ca. 1,50 m auf, um die Zimmer ausreichend zu belichten |
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Nach dem Sachvortrag entsteht im Gremium eine rege Diskussion. Das geplante Vorhaben wird von einigen Mitgliedern des Gremiums kritisch kommentiert. Vor allem wird eine Problematik, in Bezug auf die notwendigen Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan, gesehen. Nach eingehender Diskussion erfolgt die Beschlussfassung.
Der Stadtrat stimmt dem Abbruch und dem Bauantrag zur Errichtung von 14 Ferienwohnungen samt Nebengebäuden, sowie den damit beantragten Befreiungen des Bebauungsplanes Nr. 15 „Obere Vorstadt“ (Anzahl Wohnungen, Abstandsflächen, Stellplätze, Abstand überdachte Stellplätze und max. Außenbreite der Gaupen), zu. Bei einer Umnutzung einzelner oder aller Wohnungen zu regulärem Wohnraum sind die nach dem Bebauungsplan vorgeschriebenen Stellplätze nachzuweisen / abzulösen.
Anfragen
Stadträtin Julia Wörlein frägt an, ob der Fußweg von der Adelmannsdorfer Straße zur Seitenstraße auch für Fahrradfahrer freigegeben werden kann. Der Vorsitzende sagte eine Überprüfung und ggf. Erledigung von Seiten der Verwaltung zu.
Stadtrat Thomas Sichert weist auf eine defekte Straßenlaterne in der Parkinsel von der Rangaustraße hin. Auch trägt er vor, dass die Entfernung der Pflanzgewächse auf den Seitenstreifen der Straße in Reutern beim Tattoo-Studio, trotz Aufforderung durch den
Stadtrat, noch nicht erfolgt ist. Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.