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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 9/2024
Aktuelles
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Aktuelles

Erforderliche Grünpflegearbeiten durch Eigentümer

Besonders in diesem Jahr ist durch die Witterung ein starkes Wachstum bei Büschen, Hecken und Sträuchern festzustellen und die damit einhergehende Einschränkung im öffentlichen Raum gegeben.

Durch unzureichende Grünpflege, Hindernisse durch überhängende Äste von Bäumen oder durch zugewachsene Verkehrsschilder und Straßenlaternen, wird die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum für jeden Bürger gefährdet!

Die Grundstückseigentümer der an öffentlichen Flächen angrenzenden Grundstücke sind verpflichtet, Bäume, Sträucher und Hecken stets so zurückzuschneiden, dass diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und die Wirkung von Verkehrszeichen, - schildern und den Straßenlaternen uneingeschränkt erhalten bleiben.

Das sogenannte Lichtraumprofil (s. Skizze), Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Verkehrsschilder sind von jeglichen Bepflanzungen freizuhalten.

Ab Oktober bis Ende Februar (außerhalb der Vogelschutzzeit) ist ein kräftiger Rückschnitt von Hecken erlaubt – daher möchten wir Sie gerade jetzt zu Beginn der Herbstzeit bitten, Ihre Bepflanzung am Grundstück zu überprüfen und ggf. ausreichend zurückzuschneiden.

Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.