Immer wieder landen Abfälle in der Kanalisation, die eine Gefahr für Abflussrohre, Rohrleitungen, Pumpwerke und die technischen Anlagen in der Kläranlage darstellen.
So war es in der Nacht vom 28.08. auf 29.08.2024 zum Beispiel erforderlich, dass ein städtischer Mitarbeiter mehrere Stunden vor Ort eine durch unsachgemäß entsorgte Abfälle, insbesondere von Feuchttüchern, verursachte Verstopfung beseitigten musste, um die Störung zu beheben.
Über die Kanalisation bzw. Toilette dürfen nur menschliche Ausscheidungen und Toilettenpapier entsorgt werden. Speisereste jeglicher Art, Hausmüll, Medikamente und Hygieneartikel dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.
Durch eine unsachgemäße Entsorgung können innerhalb und außerhalb des Hauses die Rohrleitungen verstopfen und die technischen Anlagen außer Betrieb setzen. Das Entfernen der Fremdkörper innerhalb von Pumpwerken, Rohrleitungen oder in der Kläranlage ist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden, da zum einen die Störung händisch und aufwendig beseitigt werden muss und zum anderen durch Störungen im Betriebsablauf die Leistungsfähigkeit und Lebensdauer der Anlagen sinkt und diese früher und häufiger instand gesetzt oder ausgetauscht werden müssen.
Durch die rechtliche Handhabung der Kläranlage als „kostendecke Einrichtung“ tragen solche zusätzliche Kosten alle Verbraucher und Verbraucherinnen! Weiterhin behält sich die Stadt Wolframs-Eschenbach vor, den Verursachern die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Zudem können für Hauseigentümer oder Mieter hohe Kosten und Aufwände für die Beseitigung von Verstopfungen im Rohrsystem auf dem eigenen Grundstück entstehen.
Häufig werden Feuchttücher in die Kanalisation eingeleitet. Feuchttücher bestehen aber im Gegensatz zu Toilettenpapier aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder aus Fasern, die mit Kunstharzen gefertigt sind. Die Feuchttücher verstopfen daher die Rohre im Haus, die Kanäle und Überläufe und verfangen sich als lange, verfilzte und zähe Stränge in den technischen Anlagen bis diese letztendlich verstopfen.
Auch Windeln, Slipeinlagen, Tampons, Wattestäbchen und weitere Hygieneabfälle, Hausmüll, Kleidungsstücke und Speisereste gehören nicht in die Kanalisation, da auch hier die Gefahr von Verstopfungen und Störungen in der Abwasserbeseitigung bestehen!
Wir möchten Sie daher bitten, Hygieneartikel jeglicher Art – insbesondere Feuchttücher, Speisereste, Hausmüll und Medikamente ordnungsgemäß (z.B. Restmüll oder Biotonne) zu entsorgen und zukünftig nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten.
Nähere Information welcher Abfall wo entsorgt werden darf, finden Sie im Abfallratgeber des Landratsamtes Ansbach oder auf der Homepage „https://www.landkreis-ansbach.de/Themen/Abfallentsorgung/Information-und-Beratung/“.
Wir bitten um Beachtung.