Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wolframs-Eschenbach
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 10. Januar 2024 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen. Weiterhin wurden in der Stadtratssitzung vom 07. Februar 2024 die Beitragssätze neu festgelegt. In der Verwaltung wurde sodann die 1. Änderungssatzung ausgefertigt und bekanntgemacht. Hierbei ist ein Tippfehler unterlaufen, sodass anstelle des § 5 Abs. 1 der BGS-EWS in der 1. Änderungssatzung der § 6 Abs. 1 mit der Änderung beschrieben wird. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt Ansbach wird empfohlen, die Beitrags- und Gebührensatzung neu zu fassen, damit zukünftig keine Unklarheiten diesbezüglich bestehen. Eine inhaltliche (materielle) Änderung ist nicht erfolgt. Die Änderung dient lediglich zur Berichtigung des Schreibfehlers.
Der Stadtrat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Die vorliegende Fassung der Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Wolframs-Eschenbach wird als Satzung beschlossen. Die Satzung soll zum 01.09.2024 in Kraft treten.
1. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
hier: Erhöhung der Einleitungsgebühren zum 01.01.2025
Mit vorhergehendem Beschluss vom 14. August 2024 wurde durch den Stadtrat die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen. Aufgrund dessen ist es erforderlich, dass die mit Stadtratsbeschluss vom 24. Juli 2024 erfolgte Anpassung der Gebühren, erneut dem Stadtrat als 1. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung (neue Fassung) vorgelegt werden muss. Eine inhaltliche Änderung ist nicht erfolgt.
Der Stadtrat beschließt, dass die Einleitungsgebühr der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Wolframs-Eschenbach auf 3,97 € pro Kubikmeter Abwasser (§ 9 Abs. 1 Satz 2 BGS-EWS), mit Wirkung zum 01. Januar 2025, festgesetzt wird.
Antrag Thomas Sichert: Zuschuss zum Erhalt des Freibades Lichtenau
Mit Schreiben und Posteingang vom 16. Juli 2024 stellt Stadtrat Thomas Sichert den Antrag zur Zuschussgewährung zum Erhalt des Freibades Lichtenau. Er begründet seinen Antrag mit der bereits bekannten, schwierigen Haushaltssituation der zuständigen Marktgemeinde Lichtenau und der seiner Meinung nach „grundlegenden Bedeutung“ des Freibades für viele Wolframs-Eschenbacher. Mit seinem Schreiben stellt er den nachfolgenden Antrag an den Stadtrat:
„Der Stadtrat beschließt, den Förderverein Freibad Lichtenau e.V. die nächsten Jahre (vom Stadtrat zu bestimmen) mit einem Zuschuss für den Unterhalt des Freibades Lichtenau zu unterstützen. Der Zuschuss ist mit (vom Stadtrat zu bestimmen) jährlich festgesetzt. Dieser wird zum Ende der jeweiligen Saison ausbezahlt. Nach Ende der Laufzeit, soll das Projekt erneut dem Stadtrat vorgelegt werden.“
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Bei der Gewährung eines Zuschusses an das Freibad Lichtenau handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe nach Art. 57 GO. Die Erfüllung von Pflichtaufgaben ist gegenüber freiwilligen Aufgaben vorrangig. In der Stadt Wolframs-Eschenbach stehen für die Zukunft mehrere wesentliche Ausgaben für die Erfüllung der Pflichtaufgaben an (z.B. Sanierung Kanalnetz). Aus haushaltsrechtlicher Sicht und im Sinne der Sparsamkeit müssen freiwillige Aufgaben nachrangig durchgeführt werden. Ein freiwilliger Zuschuss an den ortsfremden Förderverein des Freibades Lichtenau, ohne Sicherstellung der Fortführung des Freibadbetriebes, wird daher nicht befürwortet.
Nach Ende des Sachvortrages entsteht im Gremium eine rege Diskussion zu dem vorliegenden Antrag. Dabei werden im weiteren Verlauf der Beratung mehrmals berechtigte Gründe aufgeführt, warum eine Gewährung aktuell nicht erfolgen kann bzw. darf. Hauptsächlich wird bemängelt, dass die Zahlung des Zuschusses nur an die Kommune erfolgen sollte, jedoch nicht an einen Förderverein. Aktuell ist jedoch ein gesicherter Weiterbetrieb des Freibades nicht garantiert. So wurde von Seiten des Marktes Lichtenau noch kein offizielles Sanierungskonzept in Zusammenarbeit mit dem Förderverein vorgelegt. Dies gilt auch im Umkehrschluss für mögliche Zuwendungen des Freistaates Bayern, wonach diese an Lichtenau nur dann ausbezahlt werden, wenn die Kommune sich zu einem längeren Weiterbetrieb des Bades verpflichtet. Dies ist bisher ebenfalls noch nicht erfolgt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass in weiteren Nachbarkommunen solche Einrichtungen ebenfalls vorhanden sind, welche von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wolframs-Eschenbach genutzt werden können. Zudem wird auch zu bedenken gegeben, dass der Stadtrat bei Entscheidungen zu ähnlich gelagerten Fällen dem Gleichheitsgrundsatz unterworfen ist. So würde durchaus die Möglichkeit bestehen, dass weitere Vereine mit vergleichbaren Anträgen aufschlagen könnten. Nach der Aussprache erfolgt die Abstimmung über den Antrag.
Der Stadtrat stimmt den Antrag von Stadtrat Thomas Sichert zur Gewährung eines Zuschusses zum Erhalt des Freibades in Lichtenau begründet nicht zu.
Bauanträge:
a) Fl.Nr.590, Gemarkung Wolframs-Eschenbach, Steingrubenweg 3, Stadt Wolframs-Eschenbach: Aufstellen eines Containers als Übergangslösung der Grund- und Mittelschule Wolframs-Eschenbach
Aufgrund der aktuellen Schülerzahlen an der Grund- und Mittelschule Wolframs-Eschenbach ist es erforderlich, dass für das kommende Schuljahr ein Container mit einem weiteren Klassenzimmer errichtet wird. Als Standort wurde mit den Beteiligten eine Fläche in der Nähe des „roten Platzes“ ausgewählt. Für das Bauvorhaben wurde beim Landratsamt Ansbach ein entsprechender Bauantrag eingereicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Geburtenzahlen sind seit 2022 signifikant rückläufig. Kostenträger ist der Schulverband Wolframs-Eschenbach.
Der Stadtrat stimmt dem Bauantrag Nr. 18/2024 zur Errichtung eines Klassenzimmers bzw. der Aufstellung eines Containers als Übergangslösung für die Grund- und Mittelschule Wolframs-Eschenbach am Anwesen „Steingrubenweg 3“, zu.
b) Errichtung eines überdachten Eingangsbereiches / Umbau einer Wohnung im 1. Stock und Ausbau des Dachgeschosses
Die Antragsteller planen die Errichtung eines überdachten Eingangsbereiches und den Umbau einer Wohnung im 1. Stock, sowie den Ausbau des Dachgeschosses. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der Stadtrat stimmt den Bauantrag zur Errichtung eines überdachten Eingangsbereiches und den Umbau einer Wohnung im 1. Stock, sowie den Ausbau des Dachgeschosses zu.
c) 2. Tektur - Neubau eines Mehrfamilienhauses:
Durch die Bauherren wird die 2. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses eingereicht. Die Tektur sieht dabei vor, dass im Erdgeschoss eine große Wohnung in zwei kleinere Wohnungen geteilt wird. Insgesamt sollen sodann 7 Wohnungen neu errichtet werden. Weiterer Bestandteil des Bauvorhabens ist der Neubau einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen. Durch die Teilung der Wohnung ist nach der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung ein weiterer Stellplatz für die Wohnung und einer für den Besucherverkehr erforderlich. Hierfür beantragen die Bauherren die Stellplatzablösung. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bauherren die Ablösung von zwei Stellplätzen zu ermöglichen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der Stadtrat stimmt der 2. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück, sowie der Ablösung von zwei Stellplätzen zu je 1.500 €, zu. Wie in vergleichbaren Fällen ist ein entsprechender Stellplatzablösevertrag mit den Bauherren zu schließen.
Anfragen
2. Bürgermeister Johann Schlackl berichtet über die Beschaffung des Spülanhängers im Rahmen des Regionalbudgets. Die Installationsarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen samt Testspülungen. Der Start zur Verleihung an die örtlichen Vereine könne also bald erfolgen.
Stadträtin Bettina Durst fragt nach, ob die Straßensperrung in der „Unteren Vorstadt“ am Wochenende aufgehoben werden könne. Laut dem Vorsitzenden wäre hier der Verwaltungsaufwand, vor allem von Seiten des Landratsamtes, zu groß.