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Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Wolframs-Eschenbach
Ausgabe 9/2025
Aktuelles
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Aktuelles

Außerhalb der Vogelschutzzeit (Anfang Oktober bis Ende Februar) ist es wieder zulässig, Hecken kräftig zurückzuschneiden. Gerade zu Beginn des Herbstes ist es daher wichtig, dass alle Bürger und Grundstückseigentümer ihre Bepflanzung prüfen und diese ggf. zurückschneiden.

Damit alle Verkehrsteilnehmer, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, sicher unterwegs sein können, ist es zwingend erforderlich, Bäume, Sträucher und Hecken zu pflegen und diese stets so zurückzuschneiden, dass das Lichtraumprofil (s. Skizze) freigehalten wird.

Darüber hinaus sind oftmals Regelungen zur Grünordnung im Bebauungsplan festgesetzt und zu beachten.

Wir weisen darauf hin, dass Formschnitte von Hecken (z.B. Abzwicken von einzelnen herausragenden Ästen) ganzjährig erlaubt sind. Bei Gefahr im Verzug, sprich Gefährdung der Verkehrssicherheit, ist die Entfernung der Gehölze auch während der Vogelschutzzeit, unter Beachtung des Naturschutzes, möglich.

Wir bitten daher jeden Bürger und Grundstückseigentümer, die Bepflanzung an seinem Grundstück regelmäßig zu überprüfen und entsprechend Hecke, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden!

Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Jank gerne zur Verfügung.