Titel Logo
Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus dem Rathaus wird berichtet

Auszüge aus genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)

Sitzungsprotokoll vom 07.11.2023

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 17.10.2023 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 17.10.2023 - öffentlicher Teil - wird zugestimmt.

TOP 02

Information des Bürgermeisters über den aktuellen Sachstand zur geplanten Fulda-Main-Leitung P43

Sachverhalt:

Bürgermeister Hauke lässt die Informationsveranstaltung von Tennet vom 26.10.2023 Revue passieren und informiert, dass inzwischen die von Tennet bei der Bundesnetzagentur eingereichten Antragsunterlagen vorliegen. Diese Unterlagen werden Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Bitte um Durchsicht, insbes. hinsichtlich des ICE-Trassenvergleichs, als Download zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls bezieht er Stellung zu der an ihm geübten Kritik, wonach er zu „ruhig“ mit der Situation umgehe und sich kämpferischer zeigen solle.

TOP 03

Erlass einer Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung des Marktes Zeitlofs

Sachvortrag:

Am 31. Juli 2023 wurde das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) veröffentlicht. Im Zuge dieser Kommunalrechtsnovelle hat u. a. Art. 24 GO eine Änderung erfahren, im Rundschreiben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 23.08.2023 heißt es hierzu (auszugsweise):

„Das Änderungsgesetz hebt die Satzungsermächtigung für Funkwasserzähler in Art. 24 Abs. 4 GO auf, da die Gemeinden über deren Einsatz bereits bundesrechtlich entscheiden können und es einer Satzungsregelung nicht mehr bedarf. Art. 24 Abs. 4 GO beschränkt sich künftig auf eine Regelung zur Gefahrenabwehr und verwendet dazu zudem den bundesrechtlich bestimmten Begriff der „Wasserzähler mit elektronischer Schnittstelle mit oder ohne Einrichtung zur Fernauslesung“.

[…]

Vorrangige bundesrechtliche Regelungen folgen ferner aus dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG), das auch Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways hinsichtlich des gesicherten Empfangs von Messwerten unter anderem von Wasserzählern enthält (vgl. § 21 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c MsbG). Weitere bundesrechtliche Regelungen zur Beschaffenheit von Wasserzählern treffen das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG) und die ergänzende Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV).

Aufgrund dieses bundesrechtlichen Rechtsrahmens ist die bisherige Satzungsermächtigung des Art. 24 Abs. 4 GO daher künftig weder erforderlich noch geboten. Mit der Aufhebung der gesetzlichen Ermächtigung zum Ablauf des 31. Dezembers 2023 verlieren bisherige Satzungsregelungen zudem ihre Rechtsgrundlage, so dass die Satzungen bis dahin zu ändern sind.“

In der Folge der bundesrechtlichen Regelung zu Einsatz und Betrieb von Wasserzählern mit elektronischer Schnittstelle mit Einrichtung zur Funkauslesung ist auch das bisher vorhandene Widerspruchsrecht ersatzlos gestrichen worden.

Damit können ab 01.01.2024 die Funkauslesemodule trotz eines möglicherweise vorgebrachten und bis 31.12.2023 wirksamen Widerspruchs aktiviert werden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt nachfolgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Wasserabgabesatzung

des Marktes Zeitlofs

vom

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Zeitlofs folgende

S a t z u n g

§ 1

Die Wasserabgabesatzung des Marktes Zeitlofs vom 01.06.2022 (LRABl Nr. 15 vom 22.07.2022, lfd. Nr. 153) wird wie folgt geändert:

§ 19a wird aufgehoben.

§ 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Zeitlofs,

Markt Zeitlofs
Hauke
Erster Bürgermeister

TOP 04

Einstellung einer interkommunalen Archivkraft über die Brückenauer Rhönallianz

Sachvortrag:

Die Stärkung der Verwaltungskooperation in den Mitgliedsgemeinden ist ein grundlegendes Ziel der Brückenauer Rhönallianz.

In allen Gemeinden wurde der notwendige Handlungsbedarf im Bereich Archiv (kommunale Pflichtaufgabe) erkannt. Die Einstellung einer interkommunalen Fachkraft, d. h. bevorzugt eine/n „Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv“, bringt auch für den Markt Zeitlofs einen deutlichen Mehrwert.

[…]

Für die Einstellung einer solchen Fachkraft beabsichtigt die Allianz eine Förderung über das Förderprogramm „Interkommunale Zusammenarbeit“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu beantragen. Zuständig sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Das Allianzgebiet liegt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf entsprechend des LEP, weshalb die Zuwendung bis zu 90.000 € betragen kann. In der Annahme, dass dieser Höchstförderbetrag gewährt wird, betragen die kommunalen Anteile ca. 240.000 € in fünf Jahren (ca. 48.000 €/Jahr, jährliche Lohnsteigerungen von 4 % berücksichtigt). Die Einstellung soll über die Brückenauer Rhönallianz in Entgeltgruppe 8 TVöD erfolgen.

Für den Markt Zeitlofs bedeutet dies, bei einem angenommenen Bedarf von 15 % einer Vollzeitarbeitskraft, Kosten von rd. 7.500 Euro/Jahr. Die stundengenaue Abrechnung erfolgt halbjährlich durch die Stadt Bad Brückenau. Entsprechende Vorauszahlungen an die Brückenauer Rhönallianz sind zu leisten.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Einstellung einer gemeinsamen interkommunalen Archivkraft (Mindestqualifikation: Fachangestellter/e für Medien- und Informationsdienste) durch die Brückenauer Rhönallianz e.V. vorbehaltlich der Förderung zum Höchstfördersatz über das Programm „Interkommunale Zusammenarbeit“ zu.

TOP 05

Kindergottesdienst Detter;

Inanspruchnahme der Alten Schule Detter

Sachverhalt:

Bürgermeister Hauke verliest den vorliegenden Antrag von Nadine Leitsch, wonach die Nutzung der Räumlichkeiten der Alten Schule Detter zur Durchführung des Kindergottesdienstes angefragt wird. Evtl. vorhandenes, altes Schulmobiliar würde ebenfalls dankbar angenommen werden.

Ein ähnlich lautender Antrag, erweitert um die Sanierung der Sanitäranlagen, wurde von Alexander Keßler gestellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat erteilt sein grundsätzliches Einverständnis zur Nutzung der Räumlichkeiten in der Alten Schule Detter zur Durchführung des Kindergottesdienstes. Die Nutzung hat in eigenverantwortlicher Absprache mit den weiteren Nutzern (Vereinen) zu erfolgen. Die Antragsteller sind darauf hinzuweisen, dass im Falle des Verkaufs/der Vermietung des Gebäudes bzw. der Räume kein Anspruch auf Weiternutzung besteht. Eine Sanierung der Sanitäranlagen kommt nicht in Betracht. Altes Mobiliar der Grundschule kann soweit vorhanden zur Verfügung gestellt werden.

Die aktuellen Nutzer des Gebäudes sind aufzufordern sich um die Sauberkeit im Gebäude inkl. Sanitäranlagen zu kümmern - schließlich erfolgt die Überlassung unentgeltlich.

TOP 06

Einstellung eines Auszubildenden für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten zum 01.09.2024

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass zum 01.09.2024 wieder ein/e Auszubildende/r für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten eingestellt werden soll.

TOP 07

Bekanntgaben des Bürgermeisters

1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

  • der Markt Zeitlofs zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil-/Vollzeit einen Erzieher (m/w/d) sucht. Bewerbungen per Mail an poststelle@markt-zeitlofs.de oder per Post an Herrn Schöppner, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs.
  • die diesjährigen Bürgerversammlungen am Donnerstag, 09.11.23 um 19 Uhr im Sportheim Zeitlofs und am Mittwoch, 15.11.23 um 19 Uhr im Steinernen Wirtshaus Weißenbach stattfinden.

Frau Eva-Maria Weber spricht das Thema Straßenreinigung an. Hier sollten die Eigentümer des Anwesens Baumallee 33 an ihre Pflichten erinnert werden.

Sitzungsprotokoll vom 28.11.2023

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2023 - öffentlicher Teil

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.11.2023 - öffentlicher Teil - wird zugestimmt.

TOP 02

Information des Bürgermeisters über den aktuellen Sachstand zur geplanten Fulda-Main-Leitung P43 und den Präferenzräumen für die Leitungen DC41 und DC42

Sachverhalt:

Zunächst erinnert Bürgermeister Hauke an die zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen von Tennet bzgl. der Wechselstromtrasse P43. Er bedauert, dass von den Gemeinderatsmitgliedern diesbezüglich noch keine Rückmeldungen bei der Verwaltung eingegangen sind. Er bittet, spätestens bis zur nächsten Sitzung, mögliche Einwände zu melden.

Im weiteren Verlauf gelte es sich bzgl. der Forderung nach Erdverkabelung zu positionieren. Schließlich wurde in der Bürgerversammlung in Weißenbach danach verlangt. Aus Reihen des Gremiums geht die Tendenz ebenfalls klar in diese Richtung.

Bürgermeister Hauke gibt auch zu Bedenken, dass die in der v. g. Bürgerversammlung, nicht nur i. S. P43, geäußerte Kritik auch Kritik am Gemeinderat insgesamt und nicht nur an seiner Person ist. Er hätte sich hier teilweise etwas „Rückendeckung“ aus Reihen des Gremiums erwartet.

Schließlich verweist er noch auf den gemeindlichen Internetauftritt, wo den Bürgern eine Musterstellungnahme zur Verfügung gestellt wird.

Anschließend führt Bürgermeister Hauke aus, dass der Markt Zeitlofs innerhalb der Präferenzräume für die Gleichstromtrassen DC41 und DC42 liegt. Die Verfahren für diese Trassen laufen beschleunigt ab und starten dort, wo P43 heute steht. Die Korridore wurden am Tag nach der Bürgerversammlung in Weißenbach veröffentlicht. Zur Verdeutlichung wurde entsprechendes Kartenmaterial gezeigt. Stand heute ist für diese Trassen zwar Erdverkabelung vorgesehen, Änderungen in der Planung sind jedoch nicht ausgeschlossen. Bürgermeister Hauke sieht hier die Gefahr, dass eine Bündelung mit der P43 erfolgt und damit das Gemeindegebiet maximal betroffen sein wird. Auch hier gilt es, entsprechende Stellungnahmen im Rahmen des Verfahrens einzureichen.

TOP 03

Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Fl. Nrn. 852, 871, 872 und 846/6 Gemarkung Zeitlofs

Sachvortrag:

Mit E-Mail vom 04.07.2023 hat die Fa. DENPRO PV GmbH einen Antrag auf Bauleitplanung für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 852, 871, 872 und 846/6 Gemarkung Zeitlofs gestellt.

Das Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von 53.937 m². Anhand der mit der Sitzungsladung zugegangen Fotoaufnahmen und Lageplänen ist das Plangebiet ersichtlich. Ebenfalls mit dieser Einladung übersandt wurden Fotoaufnahmen, aus denen die Einsehbarkeit vom Hauptort aus verdeutlicht wird.

In der von der Regierung von Unterfranken veröffentlichten Planungshilfe zur Steuerung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in Unterfranken wird das betroffene Gebiet als „Fläche mit hohem Raumwiderstand“ ausgewiesen. Ein Gesetzesentwurf, wonach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. bb) geändert und damit die Privilegierung derartiger Vorhaben auf eine Entfernung von 500 Metern (aktuell 200 Meter) erweitert werden soll, existiert - Stand heute - nicht.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass dem Antrag auf Bauleitplanung nicht nachgekommen wird. Die nachteiligen Auswirkungen auf das Landschaftsbild insgesamt als auch die Einsehbarkeit vom Ort aus ist der Allgemeinheit nicht zumutbar.

TOP 04

Meldung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen an das Landratsamt Bad Kissingen

Sachverhalt:

Bürgermeister Hauke informiert über die im Landratsamt durchgeführte Besprechung wegen der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis und informiert zunächst über die verschiedenen Unterkunftsarten (Notunterkunft, dezentrale Unterkunft, Gemeinschaftsunterkunft) sowie über die zu erwartenden Flüchtlingszahlen, die es dann unterzubringen gilt.

Anschließend nennt er die verschiedenen gemeindlichen Liegenschaften und macht Ausführungen zu deren Tauglichkeit für die Nutzung als Unterkunft. Es gilt eine Entscheidung zu treffen, welches Gebäude als Notunterkunft herangezogen werden soll.

Es folgt eine rege Diskussion über die Flüchtlingssituation insgesamt und die verschiedenen Möglichkeiten der Unterbringung.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt das Anwesen Obere Judengasse 6 als dezentrale Unterkunft vorzuschlagen. Als Notunterkunft soll das Steinerne Wirtshaus in Weißenbach dienen. Personen, die den Saal bereits gemietet haben bzw. noch mieten wollen sind auf diesen Umstand hinzuweisen.

TOP 05

Steinernes Wirtshaus;

Festlegung der Gebühren und weiterer Regelungen für die Vermietung des Saals

Sachvortrag:

Durch die Auflösung des Pachtvertrages mit Cristian-Ioan Bocancea ist für das „Steinerne Wirtshaus“ die Gebühr für die Vermietung bei Veranstaltungen neu festzusetzen. Ebenso ist festzulegen, ob die Vermietung weiterhin nur an Bewohner und Vereine aus dem Markt Zeitlofs erfolgt.

[…]

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Vermietung weiterhin nur an Gemeindebürger erfolgt. Die Miete beträgt ab 01.11.2023 pauschal 225,- €. Vereine aus dem Gemeindegebiet sind von der Zahlung befreit.

TOP 06

Bekanntgaben des Bürgermeisters

1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

  • der Markt Zeitlofs zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil-/Vollzeit einen Erzieher (m/w/d) sucht. Bewerbungen per Mail an poststelle@markt-zeitlofs.de oder per Post an Herrn Schöppner, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs.
  • die Ausschreibung für die Einstellung eines Auszubildenden für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten zum 01.09.2024 veröffentlicht wurde. Die Bewerbungsfrist endet am 15.12.2023.
  • der Umbau aller Sirenen im Markt Zeitlofs auf digitale Alarmierung erfolgt ist. Durch die digitale Alarmierung erfolgen ab sofort auch Alarme des Katastrophenschutzes über alle Sirenen (z.B. Warntage). Es ist nun nicht mehr möglich, die Sirenen über die bekannten Handmelder an den Gerätehäusern auszulösen. Im Ernstfall muss immer die ILS über die Notrufnummer 112 informiert werden. Die Handmelder werden in den kommenden Wochen sukzessive abgebaut, sie sind schon jetzt ohne Funktion.
  • seit Oktober im Rahmen des Regionalbudgets wieder Kleinprojekte bei der Brückenauer Rhönallianz eingereicht werden können. Anmeldeschluss ist der 08.01.2024.
    Mit der Umsetzung darf erst nach der Auswahl und einem positiven Bescheid durch das Entscheidungsgremium begonnen werden.
  • der neue Gemeindekalender ab sofort in den bekannten Verkaufsstellen verfügbar ist.
    Der Kalender kostet wieder 5 €.