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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtungen ab Mittwoch, 29. Januar 2025.

Vorgehensweise zur Briefwahl:

Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, scannen Sie den QR-Code oder folgen dem Link auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlunterlagen erhalten Sie frühestens ab dem 10. Februar 2025.

Tipp zur Briefwahl: Füllen Sie Ihren Stimmzettel direkt im extra eingerichteten Wahlbüro im Rathaus aus. Da die Stimmzettel voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 eintreffen, wird das Wahlbüro auch erst zu diesem Zeitpunkt öffnen.

Vorgehensweise Wahllokal:

Kommen Sie am 23. Februar 2025 mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und einem gültigen Ausweis in das für Sie bestimmte Wahllokal. Diese sind von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Folgende Wahllokale sind geöffnet:

Rupboden, Eckarts

und Roßbach:

Wahllokal Rupboden, Alte Schule,

Hauptstraße 28

Detter

und Weißenbach:

Wahllokal Detter,

Alte Schule Detter, Marktstraße 6

Zeitlofs:

Wahllokal Zeitlofs,

Alte Schule Zeitlofs, Baumallee 2

Annahme von Wertstoffen

Samstag, den 01.02.2025 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr können Wertstoffe am Wertstoffhof Zeitlofs angeliefert werden.

Folgende Wertstoffe werden entgegengenommen:

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Handys

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Fernsehgeräte und Elektronikschrott

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Spraydosen (nur FCKW-haltige; leer oder gefüllt)

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Autobatterien, Lithiumbatterien und Knopfzellen (bitte getrennt)

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Neonröhren, LED-Leuchten, Energiesparleuchten

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Kühlschränke

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Gefriergeräte

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Metallschrott (Waschmaschinen, Trockner, E-Herde)

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Styropor-Formteile (weiß, sauber, unbeklebt und ohne Farbe oder ähnliche Zusätze), Styropor-Füllchips, KEIN Baustyropor!!!

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Pflanzliches Altfett (sauber, rein)

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Altöl (nur sauberes Motorenöl)

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Ölfilter, ölverschmierte Gegenstände

Wir bitten um Beachtung:

Altreifen werden ab dem 01.01.2025 zukünftig nur noch in Wirmsthal und Hammelburg angenommen

Achtung:

Keine Entsorgung von lackhaltigen Farben, Lasuren oder sonstigen Flüssigkeiten. Diese können nur am Giftmobil abgegeben werden.

Hinweise:

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Knopfzellen müssen durch den Anlieferer abgeklebt sein, sonst keine Annahme!

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Großgeräte (z.B. Herd, Waschmaschine, Kühlschrank) müssen vom Anlieferer selbst abgeladen werden (2 Personen)!

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Elektroschrott darf nur ohne Verpackung angeliefert werden! Es ist darauf zu achten, dass keine Batterien vorhanden sind. Diese sind separat zu entsorgen!

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Anlieferer hat Elektroschrott und Sonstiges selbst in die jeweiligen Sammelboxen zu sortieren!

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Kühl- und Gefriergeräte dürfen das Höchstmaß von 2 m nicht überschreiten!

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Angelieferte Drucker ohne Patronen/Kartuschen, diese sind separat zu entsorgen!

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Haustechnik-Solaranlagen werden nicht am Wertstoffhof angenommen

Infos auch unter www.abfall-scout.de

Entsorgung von Grüngutabfällen

Baum- und Heckenschnitt bis 20 cm Durchmesser, Grasschnitt, Blumen und Pflanzenreste bis zu einem m³ können wieder ab März 2025 - nächster Termin 01.03.2025 - am ehemaligen Bahnhof Zeitlofs und auf dem Parkplatz gegenüber dem Friedhof in Detter angeliefert werden. Größere Mengen müssen auf den Häckselplatz nach Mitgenfeld (Tel: 09741 / 1241) gebracht werden. Pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft werden nicht angenommen.

Entsorgung von Erdaushub

Auf der früheren Erdaushubdeponie in Roßbach darf kein Erdaushub mehr abgelagert werden.

Es besteht die Möglichkeit, Erdaushub bei der Firma Rhönschotter in Oberleichtersbach anzuliefern. Der Erdaushub muss zur Waage im Steinbruch gefahren werden. Falls im Vorfeld Fragen zu klären sind, kann Tel. 09741 9304565 angerufen werden.

Entsorgung von Bauschutt

Bauschutt wird von der Fa. Theo Hahn, Schmidthof (Tel. 09746 / 1311) nach vorheriger telefonischer Vereinbarung angenommen.

Behandeltes Holz wird durch die Firma Herbert in Motten (09748 / 9119-0) entsorgt.

Entsorgung von Baustellenmischabfällen und Bauschutt

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Rhön-Saale-Umweltdienst, Langendorf, Tel. 0 97 32/ 57 92

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AWZ Deponie Wirmsthal, Tel. 0 97 04 / 91 23 - 0

Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen

Die Eigentümer von Grundstücken (und die zur Nutzung dinglich berechtigten), die innerhalb geschlossener Ortsanlagen an öffentliche Straßen grenzen, sind verpflichtet, die Straße (bis zur Mittellinie des Straßengrundstückes) auf eigene Kosten zu reinigen.

Die Gehwege und Fahrbahnen sind jeden Samstag zu kehren. Der Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat ist zu entfernen.

Bei Bedarf sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen.