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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 1/2025
Vereine und Verbände
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Vereine und Verbände

Anträge auf Genehmigung einer Schank- und Speisewirtschaft (Gaststättenerlaubnis) sowie Anzeige eines öffentlichen Vergnügens (Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheitund Ordnung) für Vereinsfeste oder einer anderen öffentlichen Veranstaltung sind schriftlich mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Gemeindeverwaltung Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs anzuzeigen.

Der Antrag (Formulare erhalten Sie auf Ihrem Amt) muss Angaben zum Veranstalter, zur Art, dem Ort und der Zeit der Veranstaltung sowie eventuell die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten. Weiterhin wird darum gebeten aufzuführen, welche Sanitäranlagen vorhanden sind. Ebenso ist aufzuführen, welche Getränke (alkoholische/nichtalkoholische) und Speisen zum Ausschank vorgesehen sind.

Wird eine Veranstaltung nicht rechtzeitig angezeigt, so kann dies zu einer Erlaubnisversagung führen.

Wer eine öffentliche Vergnügung ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Anzeige veranstaltet, kann nach Art. 19 Abs. 8 Nr. 1 mit einer Geldbuße belegt werden.

Auftretende Fragen können unter Tel.: 09746 / 9119-0 geklärt werden.

Veranstaltungen

15.02.2025

Büttenabend Weißenbach - ENTFÄLLT

16.02.2025

Kinderfasching Weißenbach - ENTFÄLLT

15.02.2025

Kinderfasching FF Zeitlofs mit anschließender Fasching-Warm-Up-Party

22.02.2025

15. Sinntaler Faschingsumzug in Zeitlofs

Jagdgenossenschaft Zeitlofs

ACHTUNG Terminänderung auf den 01.03.2025

Am Samstag, den 01. März 2025 findet um 19.30 Uhr im „Sportheim“ in Zeitlofs unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt, wozu alle Mitglieder recht herzlich eingeladen sind. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

Tagesordnung

1.

Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2.

Bericht des Jagdpächters

3.

Bericht des Schriftführers

4.

Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung

6.

Wünsche und Anträge

Weitere Tagesordnungspunkte der Jagdgenossen sind bis zum 15.02.2025 an den Jagdvorsteher Sandro Albert heranzutragen.

Die Versammlung ist nicht öffentlich.

Hinweis: Nach §3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen zur Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet. Weiterhin sind Veränderungen am Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchsauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.

Sandro Albert
Jagdvorsteher