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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zeitlofs zum Jahreswechsel!

Einwohnermeldeamt und Wahlamt sind an folgenden Tagen, jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr für die Ausstellung von Bescheinigungen im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl geöffnet:

Montag, den 23.12.2024

Freitag, den 27.12.2024

Montag, den 30.12.2024

Donnerstag, den 02.01.2025

Freitag, den 03.01.2025

Marktgemeinderatssitzung

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 festgesetzt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt einheitlich jeweils 170 %. Anfang Januar 2025 werden die neuen Bescheide zugestellt. Der Jahresbetrag wird weiterhin in Teilbeträgen am 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11. fällig.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2024 beschlossen, dass die Kosten für die Sanierung der Wasserversorgungsanlage zu 100 % durch Verbesserungsbeiträge finanziert werden. Die vorläufigen Baukosten liegen bei 9.471.000 € netto. Nach Abzug der vorläufig zu erwartenden Zuwendung in Höhe von 1.360.421 € verbleibt ein umlagefähiger Gesamtinvestitionsaufwand von 8.110.579 € netto. Der Beitragssatz beträgt vorläufig 2,26 € brutto pro m² Grundstücksfläche und 17,56 € brutto pro m² Geschoßfläche. Der Marktgemeinderat hat beschlossen, dass der Beitrag in 4 Jahresraten gezahlt werden kann. Die erste Rate wird voraussichtlich im 3. Quartal 2025 fällig.

Information zu den Gedenkplätzen für Rasenurnen- und Rasensarggräber

In den letzten Wochen wurden die Gedenkplätze für die Rasenurnen- und Rasensarggräber fertiggestellt. Damit diese würdevoll und gepflegt bleiben, möchten wir Sie über einige wichtige Hinweise informieren:

Nach einer Beerdigung kann Grabschmuck vor der Grabstätte für eine Woche abgelegt werden. Anschließend wird dieser von der Gemeinde entfernt, um die Rasenflächen für die Pflege vorzubereiten.

Die Grabstätten werden eben angelegt und mit Rasen eingesät.

Provisorische Holzkreuze, Tafeln oder ähnliches werden nach dem Anbringen der endgültigen Gedenktafel entfernt. Diese werden für vier Wochen im Bauhof aufbewahrt, sodass Angehörige sie abholen können. Nach Ablauf der Frist werden sie entsorgt.

Um die Rasenflächen in einem gepflegten Zustand zu halten, darf kein Grabschmuck, auch nicht zu besonderen Anlässen wie Allerheiligen, auf den Flächen abgelegt werden.

Das Anbringen von Gedenkplatten oder anderen Kennzeichnungen direkt in der Rasenfläche ist nicht erlaubt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, damit die Gedenkplätze für alle Besucher ein würdevolles Erscheinungsbild behalten.