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Wie schon Wilhelm Busch einst sagte:
„Es ist ein lobenswerter Brauch: Wer was Gutes bekommt, der bedankt sich auch“
Mit diesen Worten begrüßte 1. Bürgermeister Matthias Hauke die knapp 40 geladenen Gäste beim Neujahrsempfang der Gemeinde Zeitlofs im Saal des Steinernen Wirtshauses in Weißenbach.
Nachdem er ein paar einleitende Worte zum Jahreswechsel und einen kleinen Ausblick auf das anstehende Jahr 2024 gab, ehrte er eine ganze Reihe an verdienter und engagierter Personen aus dem Markt Zeitlofs.
Folgende Ehrungen wurden in den verschiedenen Kategorien überreicht:
Auszeichnung für außergewöhnliches, langjähriges Engagement im Ehrenamt:
Margareta Reim (bronzene Ehrennadel)
Werner Spahn (goldene Ehrennadel)
Auszeichnung für außergewöhnliche schulische und berufsfortbildende Erfolge:
Lukas Richter (Präsent)
Alexander Nikolai (Präsent)
Silas Krautwald (Präsent)
Auszeichnung für Leistungen bei Wettbewerben - sportliche Erfolge:
Veronika Müller (goldene Ehrennadel)
Eva Maria Müller (goldene Ehrennadel)
Ehrung kommunalpolitischer Tätigkeit im Gemeinderat oder sonstiger überörtlicher kommunalpolitischer Tätigkeiten:
Stefan Helfrich (bronzene Ehrennadel)
Sabine Schiffler (silberne Ehrennadel)
Roland Limpert (silberne Ehrennadel)
Wilhelm Friedrich (goldene Ehrennadel)
Joachim Goebel (goldene Ehrennadel)
Wir gratulieren und bedanken uns bei allen geehrten und ausgezeichneten Personen, die durch ihre außergewöhnlichen Leistungen, beispielhafte Arbeit und ihren Einsatz für die Gemeinschaft unsere Gemeinde bereichert haben.
Der Markt Zeitlofs würdigt Bürgerinnen und Bürger sowie bürgerschaftliche Vereinigungen, die sich besonderer Verdienste um die Gemeinde und das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht haben. Die Auszeichnung soll in erster Linie den Personen oder Vereinigungen zukommen, die unentgeltliches ehrenamtliches Engagement bisher ohne öffentliche Anerkennung leisten oder geleistet haben.
Vorschläge für den kommenden Neujahrsempfang müssen dem Markt Zeitlofs schriftlich mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen Verdienste des zu Ehrenden spätestens zum 31.10. vorliegen.