im Abschnitt B der Fulda-Main-Leitung im Landkreis Bad Kissingen in den Gemeinden Hammelburg, Zeitlofs, Wartmannsroth, Forst Detter-Süd und Kälberberg
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben Fulda-Main-Leitung. Diese neue 380-kV-Leitung soll in Zukunft die Umspannwerke in Dipperz und Mecklar in Hessen mit dem Umspannwerk Bergrheinfeld in Bayern verbinden. Um weitere Details für den künftigen Leitungsverlauf der Fulda-Main-Leitung zu ermitteln, werden im Lauf des Jahres 2024 Kartierungen der Flora und Fauna vorgenommen.
Erfassung der Fauna:
Die faunistischen Erfassungen dienen der Kartierung von Vorkommen planungsrelevanter Tierarten (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken). Die Flächen werden zu diesem Zweck in der Zeit von Ende Februar bis Ende November mehrmals begangen. Die Anzahl der Begehungen pro Fläche ist abhängig von den zu erfassenden Arten. Für die Erfassung der Fledermäuse müssen Waldflächen nachts aufgesucht werden.
Die faunistischen Erfassungen finden auf Probeflächen statt, die größtenteils entlang des Vorschlagskorridors im Abschnitt B liegen. Teilweise können vereinzelte Bereiche auch außerhalb dieses Korridors liegen.
Im Landkreis Bad Kissingen erfassen wir die Fauna in diesen Gemeinden:
Hammelburg, Zeitlofs, Wartmannsroth, Forst Detter-Süd und Kälberberg.
Erfassung der Flora:
Im Rahmen der floristischen Erfassungen werden Biotoptypen, gesetzlich geschützte Biotope, Lebensraumtypen nach EU-FFH-Richtlinie und eingriffsrelevante Pflanzenarten kartiert. Die Flächen werden
zu diesem Zweck einmalig in der Zeit von April 2024 bis September 2024 begangen.
Die floristischen Erfassungen liegen ebenfalls entlang des Korridors. Zudem ist es erforderlich, dass die floristischen Erfassungen mindestens 100 Meter beidseitig des Trassenverlaufs durchgeführt werden.
Dabei können in geringem Umfang auch Flächen kartiert werden, die leicht außerhalb des Korridors liegen. Die floristischen Flächen befinden sich in allen Gemeinden entlang des Vorschlagkorridors im Abschnitt B.
Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die TNL Energie GmbH. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.
Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.
Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes
(NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.
Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungen nehmen wir gerne entgegen.
Bitte wenden Sie sich an:
Thomas Wagner
T +49 (0)921 50740-2424
E fuldamain@tennet.eu
www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung
Anmeldung Infoletter: tinyurl.com/fulda-main-leitung
Vereine, die (wieder) mitmachen möchten, können zwischen dem 12. Februar und dem 13. März 2024 ein Projekt auf der Plattform online registrieren und motivierend beschreiben. Willkommen sind Vorhaben aus den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, Bildung und Soziales. Das öffentliche Voting, das über die Gewinner-Rangliste entscheidet, findet dann im Zeitraum vom 19. März bis 2. April 2024 statt.
Registrierung, Teilnahmebedingungen und alle Informationen finden Sie unter www.re-gruppe.de/sponsoring.
Für Fragen und zur Unterstützung bei der Registrierung bekommen Sie Hilfe unter csr@re-fd.de oder telefonisch unter 0661 12-650.