| TOP 01 | Genehmigung der Niederschrift vom 18.11.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.11.2025 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.
| TOP 02 | Antrag FF Rupboden - Beschaffung eines Mannschaftstransportwagen (MTW) durch den Markt Zeitlofs |
Sachvortrag:
Zur Begründung wird auf den Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Marktgemeinderates vom 16.09.2025 verwiesen.
Einleitend begrüßt der 1. Bürgermeister Hauke die anwesenden Feuerwehrkameraden aus der Wehr Rupboden. Anschließend übergibt er das Wort an Thomas Hüfner zur Vorstellung des Antrags.
Das Gemeinderatsmitglied Hüfner erläutert sodann die Inhalte des Antrags der Feuerwehr Rupboden vom 26.09.2024. Konkret geht er hierbei nochmals auf die geführten Gespräche mit dem Kreisbrandrat Markus Ullrich sowie Beteiligten der Regierung von Unterfranken ein. Hauptschwerpunkt der Gespräche war die Unterstellmöglichkeit des Fahrzeuges. Einigkeit bestand bei den Beteiligten und dies wurde mehrfach betont, dass eine Unterstellung in der „Festscheune“ möglich (ausreichend) sei, auch wenn das Fahrzeug ein Einsatzfahrzeug (BOS-Fahrzeug) ist. Gleichzeitig wurde sogar eine Förderung des Fahrzeugs bei dieser Unterstellmöglichkeit in Aussicht gestellt.
Unter Berücksichtigung der zuletzt geführten Gespräche bezüglich des Feuerwehrbedarfsplans und den Schwierigkeiten in den Wehren Detter, Eckarts und Roßbach wurde darüber hinaus durch Thomas Hüfner die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass eine Anschaffung eines MTW möglicherweise hier kurzfristig als Fahrzeugalternative in den genannten Standorten zum Einsatz kommen könnte.
Der 1. Bürgermeister Hauke erörterte anschließend nochmals die Überlegungen der Verwaltung bezüglich der Anschaffung bzw. Unterhaltung des Fahrzeuges. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, das Fahrzeug durch den Markt Zeitlofs zu erwerben (Stichwort: Einsatzfahrzeug). Der Unterhalt des Fahrzeugs (Wartung, Inspektion, Versicherung, Reparaturkosten, Benzin, etc.) erfolgt dann, analog den übrigen Einsatzfahrzeugen, ebenfalls durch den Markt Zeitlofs.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr des Marktes Zeitlofs gemäß dem Antrag der Feuerwehr Rupboden vom 26.09.2024.
Die Kosten hierfür wurden wie folgt beziffert und werden zu 100 % vom Verein der Feuerwehr Rupboden übernommen:
Die Aufwendung für Unterhalt (Reparatur, Wartung, Inspektion, etc.) und Versicherung für das Einsatzfahrzeug übernimmt der Markt Zeitlofs.
Nachtrag zur Niederschrift vom 20.01.2026:
Auf Hinweis des 2. Bürgermeisters Volker Roth wurde in die Niederschrift aufgenommen, dass sich aus dem vorgenannten Beschluss keinerlei Verpflichtung einer möglichen Ersatzbeschaffung ableiten lässt. D.h., bei „Außerdienststellung des Fahrzeugs“ besteht kein Anspruch seitens der Feuerwehr Rupboden auf Ersatzbeschaffung.
Im Anschluss an die Abstimmung erläutert der 1. Bürgermeister Hauke sein Abstimmungsverhalten. Er sieht gerade in Bezug auf die derzeitigen Diskussionen zu Maßnahmen/Beschaffungen in den Feuerwehrstandorten Detter, Eckarts und Roßbach in der Beschaffung des Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Rupboden ein „falsches Signal“. Gleichzeitig kann die derzeitige Unterbringung des Fahrzeuges seines Erachtens keinesfalls als „dauerhaft“ angesehen werden, auch wenn die Beteiligten des Landratsamtes bzw. der Regierung von Unterfranken hier anderer Meinung sind.
| TOP 03 | Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes des Marktes Zeitlofs (Hebesatzsatzung) |
Sachvortrag:
Zur Begründung wird auf die Vorberatungen des Marktgemeinderates im Rahmen der Haushaltsbesprechungen verwiesen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung
über die Festsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes
des Marktes Zeitlofs
(Hebesatzsatzung)
vom …
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 69)) erlässt der Markt Zeitlofs folgende Satzung:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Gewerbesteuer — 360 v. H.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
| TOP 04 | Bekanntgaben des Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass
Die Gemeinderatsmitglieder Sebastian Leuber und Patrick Pinkau regen bezüglich der Bekanntgabe Nr. 3 an, die handelnden Akteure für die Ausstellung der vergessenen Dörfer zu Gesprächen einzuladen.
Gemeinderat Torsten Hereth dankt dem 1. Bürgermeister und der Verwaltung für die Vorbereitung und Durchführung der Bürgerversammlungen und die Aufstellung des diesjährigen Haushaltes.
Der 2. Bürgermeister Volker Roth schließt sich den Worten an und dankt nochmals ausdrücklich dem 1. Bürgermeister Hauke sowie der 3. Bürgermeisterin Schiffler, dem Gremium und der Verwaltung für die Arbeitsleistung im Jahr 2025.