Vorschlag Trassenkorridor
Die Bundesnetzagentur hat am 01. März 2024 den Netzentwicklungsplan 2037/45 bestätigt. Dieser legt den vordringlichen Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz fest. Damit ist nach Konsultation und eingehender Prüfung seitens der Behörde der energiewirtschaftliche Bedarf der Gleichstromvorhaben NordWestLink und SuedWestLink (Maßnahme DC 41 und 42) festgestellt.
Nach der Bestätigung des NEP durch die BNetzA ist mit der Anpassung des Bundesbedarfsplans bis Ende des Jahres zu rechnen. Im Anschluss daran werden die Übertragungsnetzbetreiber im Auftrag des Gesetzgebers mit den Planungen für die Netzausbau- und Netzverstärkungsprojekte in Bayern beginnen.