Die Hundesteuer für 2025 ist am 01. April 2025 zur Zahlung fällig.
Hundesteuerpflichtige, die keinen Hundesteuerbescheid für das Kalenderjahr 2025 erhalten, haben 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2024 zu zahlen.
Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer. Fälligkeit ist der 01.04. des Jahres. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag wird am folgenden Werktag abgebucht.
Die Hundesteuer ist wie bisher auf folgende Konten zu überweisen:
VR-BankBad Kissingen-Bad Brückenau eG
IBAN: DE82790650280001215485
BIC: GENODEF1BRK
Sparkasse Bad Brückenau
IBAN: DE09793510100620066019
BIC: BYLADEM1KIS
Für Steuerpflichtige, die eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, wird die Hundesteuer zum Fälligkeitstermin abgebucht. Die Lastschrift ist an der Gläubiger –Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) des Marktes Zeitlofs zu erkennen: DE89ZZZ00000531964.
Wir weisen hiermit auch nochmals darauf hin, daß das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Marktbereich unaufgefordert anzumelden ist.
Die Jahresaufwandsteuer beträgt für den
| für den 1. Hund | 40,00 € |
| für den 2. Hund | 80,00 € |
| für den 3. Hund | 120,00 € |
| für den 4. Hund und jeder weitere | 160,00 € |
| (ausgenommen Kampfhunde Kat. 1 und 2) | |
Auch Änderungen im Bestand (bisheriger Hund verendet, neuer Hund angeschafft) müssen im Rathaus angezeigt werden.
Alle Hundebesitzer, die dies bisher - aus welchen Gründen auch immer - versäumt haben, werden aufgefordert, der satzungsmäßigen Verpflichtung nunmehr unverzüglich nachzukommen.
Die Hundemarke, welche der Markt Zeitlofs führt, erhalten Sie bei Anmeldung.