Auszüge aus den genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)
Sitzungsprotokoll vom 20.01.2026
| TOP 01 | Genehmigung der Niederschrift vom 09.12.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 09.12.2025 – öffentlicher Teil – wird unter Berücksichtigung des Hinweises zu TOP 2 („Beschaffung eines MTW“) zugestimmt.
| TOP 02 | Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 849 Gemarkung Detter; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "AGRI-Photovoltaikanlage Detter"; Abwägung der Stellungnahme der TÖB und Bürger und erneute Auslegung |
Sachvortrag:
Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke skizziert vor Eintritt in die Sachverhaltsschilderung nochmals kurz für die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer den schematischen Ablauf eines Bauleitplanverfahrens.
Zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 849 Gemarkung Detter wurde eine Vorlage zum Aufstellungsbeschluss mit Planauszügen erstellt und dem Gemeinderat vorgelegt.
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses des Marktgemeinderates vom 01.04.2025 (TOP 3) „Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "AGRI-Photovoltaikanlage Detter" kam es gemäß den Vorgaben des § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Nachdem nunmehr das Landratsamt Bad Kissingen mit den entsprechenden Fachbehörden Stellungnahmen abgegeben hat, erfolgt die Darstellung und Würdigung der eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen.
Diese sind auf der Homepage der Gemeinde Zeitlofs veröffentlicht.
| TOP 03 | Antrag auf Errichtung einer gewerblich genutzten Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 447/0 Gemarkung Detter; Festlegung der weiteren Vorgehensweise |
Sachvortrag:
Bei dem Projekt handelt es sich um die Errichtung einer gewerblich genutzten Halle auf dem Grundstück Fl.Nr. 447/0 in der Gemarkung Detter. Die Halle ist zum Lagern und Vertrieb von PV-Produkten gedacht (Anliefern von Containern aus China, Disponieren der Ware und weiterer Versand). Alternativen in der Umgebung wurden seitens des Antragsstellers geprüft, aber nicht gefunden. Die Anlieferung beziffert sich auf ca. 3-5 LKW pro Woche, die Abholung ist/wäre einmal am Tag durch einen Paketdienst.
Die aktuellen Darstellungen des Flächennutzungsplanes lassen eine Verwirklichung des Projektes nicht zu, weshalb der Antragssteller die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens begehrt. Als ausführendes Planungsbüro soll das „Team 4 Architekten“ ausgewählt werden, wobei sämtliche entstehenden Kosten durch den Antragssteller getragen werden.
Bürgermeister Hauke begrüßt im Anschluss an den Sachvortrag zu diesem Tagesordnungspunkt auch den Antragsteller und fragt, ob er selbst noch weitere Ausführungen zum Projekt hat. Nachdem der Antragsteller zugestimmt hat, erteilt Bürgermeister Hauke dem Antragsteller das Wort.
Rückfragen aus dem Gremium zum Umfang (Stichwort. Immissionsschutz) und dem Betrieb (wer schlussendlich Nutzer/Betreiber ist) der gewerblichen Nutzung wurden vom Antragssteller beantwortet. Konkret ging es dabei auch um Fragen der „Anliegerbelastungen“ durch zu-/abfahrenden Schwerlastverkehr. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsbelastung wurde von Seiten des Marktgemeinderates die Empfehlung ausgesprochen, dass alle umliegenden/angrenzenden Akteure vom Antragssteller aktiv angesprochen und in die Planung miteingebunden werden sollten.
Auch wurde das Thema erörtert, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen diesbezüglich geschaffen werden können, damit das geplante Vorhaben sich in die nähere Umgebung (Stichwort: Bebauungsplangebiet „Gänseweg“) einfügt. Der Bebauungsplan beschreibt die unmittelbar angrenzenden Grundstücke als sogenanntes „beschränktes Dorfgebiet“. Der Antragssteller verweist hier auf die Möglichkeit, die angestrebte Bauleitplanung ebenfalls daraus auszurichten.
Auszug aus § 5 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung:
„Dorfgebiete dienen der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, dem Wohnen und der Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben sowie der Versorgung der Bewohner des Gebiets dienenden Handwerksbetrieben.“
Zur Frage der Nutzung bestätigt der Antragssteller nochmals, dass die Halle zur Eigennutzung errichtet werden soll.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass dem Begehr des Antragstellers entsprochen wird. Es ist ein städtebaulicher Vertrag sowie eine Planungs- und Planungskostenvereinbarung, die weitere Details zur Durchführung des Projekts regelt, mit dem Antragsteller zu schließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten und die ausformulierten und vorabgestimmten Vertragswerke dem Marktgemeinderat zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.
Kosten für den Markt Zeitlofs dürfen im vorgenannten Verfahren nicht entstehen.
| TOP 04 | Kommunalwahl 2026; Festlegung der Höhe des Erfrischungsgeldes |
Sachvortrag:
Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen (Wahlhelfer) kann die Gemeinde bzw. der Landkreis eine angemessene Entschädigung (sogenanntes Erfrischungsgeld) vorsehen. Zuständig für die Festlegung der Höhe ist der Gemeinderat (vgl. Nr. 10 GLKrWBek).
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass für die Urwahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € je Wahlhelfer ausgezahlt wird. Eine Staffelung erfolgt nicht.
Im Falle einer Stichwahl wird für den erneuten Einsatz ein Erfrischungsgeld von 30,00 € ausgezahlt.
| TOP 05 | Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Nordöstlich des Altortes" für das Vorhaben "Neubau Wohnhaus mit Garage" auf dem Grundstück Fl.Nr. 171/1 in der Gemarkung Eckarts-Rupboden |
Sachvortrag:
Mit Antrag vom 14.11.2025, eingegangen beim Landratsamt Bad Kissingen am 03.12.2025, beantragten die Grundstückseigentümer/Bauherrschaft die Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 171/1, Gemarkung Eckarts.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Nordöstlich des Altortes“ vom 10.03.1975, in der Fassung der „2. Änderung vom 10.10.2000“.
Folgende Befreiungen / Abweichungen werden von der Bauherrschaft beantragt:
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Antrag auf Befreiung vom 14.11.2025 (eingegangen beim Landratsamt am 03.12.2025) stattzugeben und den beantragten Befreiungen „Dachform“ und „Kniestock“ zuzustimmen.
| TOP 06 | Bekanntgaben des Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass
Der Gemeinderat T. Hereth dankte im Anschluss den Organisatoren des Neujahresempfangs. Es war eine rundum gelungen Veranstaltung, die ausschließlich positives Feedback erhalten habe. Er plädiert für die Fortführung dieses Formates in einem Rhythmus von zwei Jahren. Der 2. Bürgermeister Volker Roth ergänzte die Worte um das Feedback der stellvertretenden Landrätin Frau Brigitte Meyerdierks und zahlreichen Geehrten, die die Veranstaltung ebenfalls in den höchsten Tönen lobten.
Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt jedoch zu bedenken, dass gerade die Recherche der ehrenamtlichen Tätigkeiten der Geehrten in diesem Jahr ein sehr aufwendiges Unterfangen war, sodass er für zukünftige Ehrungen um die Mithilfe der Vorschlagenden warb („Anmeldung einer Ehrung ausschließlich per Formular“).