Auszüge aus den genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)
Sitzungsprotokoll vom 24.03.2026
| TOP 01 | Genehmigung der Niederschrift vom 03.03.2026 – öffentlicher Teil |
Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.03.2026 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.
| TOP 02 | Bürgerantrag auf Rücknahme des Verbesserungsbeitragssatzung (VES-WAS) vom 16.05.2025 |
Sachvortrag:
Der 1. Bürgermeister Hauke verliest den angezeigten Bürgerantrag vom 31.10.2025. Anschließend übergibt er das Wort an den anwesenden Zuhörer (und Unterzeichner des Bürgerantrages) Olaf Würfel, der den Antrag nochmals kurz in eigenen Worten dem Gremium erläutert.
Im Anschluss daran gibt es Wortmeldungen/Stellungnahmen der Gemeinderäte Volker Roth, Torsten Hereth, Elmar Hägerich, Thomas Hüfner und Eva Weber.
Die Argumentationen/Stellungnahmen der Gemeinderäte umfassten dabei die Themen „Öffentlichkeitsarbeit“ (die Maßnahme ist seit 2017/2018 bekannt und wurde regelmäßig in Gemeinderatssitzungen, Bürgerversammlungen u.Ä. kommuniziert), „Gebührenfinanzierung“ (deutlich teurer als die beschlossene Refinanzierungsvariante und darüber hinaus eine Verlagerung auf Folgegenerationen, die für etwas bezahlt, was z.T. im Laufe der Jahre schon wieder erneuert werden muss) und „Beschlussvorbereitung“ (es wurde sich in mehreren Sitzungen mit der Thematik befasst und Rechenbeispiele vorgestellt/besprochen, die schlussendlich zur Beschlussfassung führten).
Die Gemeinderäte sind/waren sich einig, dass die gewählte Alternative, die Investitionen über Beiträge zu refinanzieren, vereinzelt zu erheblichen Härtefällen führen wird. Für diese besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus zusammenzusetzen und eine Lösungsvariante zu erarbeiten.
Im Anschluss daran kommt es zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt dem am 31.10.2025 eingereichten und durch die Unterschriftsliste vom 17.02.2026 ergänzten Antrag der „Bürgerinitiative“ auf Rücknahme der Verbesserungsbeitragssatzung (VES/WAS) vom 16.05.2025 nicht zu entsprechen und diesen abzulehnen.
| TOP 03 | Haltestellenmodernisierung im Landkreis Bad Kissingen – Markt Zeitlofs Umbenennung verschiedener Haltestellen |
Sachvortrag:
Der Landkreis Bad Kissingen plant und organisiert eine Modernisierung der ÖPNV-Haltestellen im gesamten Landkreisgebiet. In diesem Zusammenhang werden aktuell alle Haltestellen eruiert und dokumentiert.
...
Beschluss:
Der Marktgemeinderat fasst im Rahmen der Haltestellenmodernisierung des Landkreises Bad Kissingen auf der Grundlage des Schreibens vom 05.03.2025 den Beschluss, folgenden Haltestellennamen zu verändern:
| Eckarts Haltepunkt | in | Eckarts Siedlung |
| Roßbach Schloß | in | Roßbach Schloß |
| Roßbach Schule | in | Roßbach Alte Schule |
| Weißenbach Schule | in | Weißenbach Feuerwehrhaus |
| Zeitlofs Gh. Fränkischer Hof | in | Zeitlofs Marktplatz |
Darüber hinaus sollen die beiden Haltestellen „Zeitlofs Im Elm“ und „Zeitlofs Schlagmühle“ beibehalten werden.
Gleichzeitig stimmt der Marktgemeinderat folgender Änderung zu:
Austausch der Schulbushaltestelle „Zeitlofs Schule“ zu einer regulären Haltestelle mit dem Namen „Zeitlofs Schule“.
| TOP 04 | Bekanntmachungen des Bürgermeisters |
Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass
Im Anschluss an die Bekanntmachungen meldet sich der Gemeinderat Elmar Hägerich und gratuliert dem 1. Bürgermeister Hauke zum 2. Platz beim Staatsanzeiger Award in der Kategorie „Bürgermeister:in in Mission“.
Sitzungsprotokoll vom 14.04.2026
| TOP 01 | Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2026 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.03.2026 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.
| TOP 02 | Feststellung der Jahresrechnung 2022 |
Sachvortrag:
Nach dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gab es keine Beanstandungen.
Die Anlage „Vermögensübersicht“ enthält Angaben über die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Friedhöfe und Wasserversorgung
Die Gesamtergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen sind in nachfolgenden Tabellen enthalten.
…
Einzelnachweis aktives Geldvermögen: Am 31.12.2022 betrug das Geschäftsguthaben 450 €.
Die allgemeine Rücklage betrug 1.206.352,00 €.
Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
…
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 0 €
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 150 €
3. Stand des Vermögens und der Schulden
siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen
Beschluss:
Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
…
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 0 €
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 150 €
3. Stand des Vermögens und der Schulden
siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen
| TOP 03 | Feststellung der Jahresrechnung 2023 |
Sachvortrag:
Nach dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 gab es keine Beanstandungen.
Die Anlage „Vermögensübersicht“ enthält Angaben über die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Friedhöfe und Wasserversorgung
Die Gesamtergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen sind in nachfolgenden Tabellen enthalten.
…
Einzelnachweis aktives Geldvermögen: Am 31.12.2023 betrug das Geschäftsguthaben 450 €.
Die allgemeine Rücklage betrug 1.456.447,87 €.
Feststellung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
…
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 3.450,52 €
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 250.095,87 €
3. Stand des Vermögens und der Schulden
siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen
Beschluss:
Vor der Feststellung der Jahresrechnung 2023 meldete sich der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Elmar Hägerich, zu Wort und teilte den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mit, dass bei der mit der Einladung versendeten Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 sich ein Tippfehler eingeschlichen hatte. Auf Seite 8 von 8, 10.3.1 Feststellung des Sollergebnisses, war die Eintragung auf der Ausgabenseite „Summe Soll-Ausgaben“ fehlerhaft (6.335.668,00 € anstatt richtigerweise 6.335.668,69 €). Der Fehler wurde zwischenzeitlich korrigiert und entsprechend im RIS aktualisiert. Sodann kam es zu folgendem Beschluss:
Feststellung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
…
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 3.450,52 €
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 250.095,87 €
3. Stand des Vermögens und der Schulden
siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen
| TOP 04 | Feststellung der Jahresrechnung 2024 |
Sachvortrag:
Nach dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 gab es keine Beanstandungen.
Die Anlage „Vermögensübersicht“ enthält Angaben über die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Friedhöfe und Wasserversorgung
Die Gesamtergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen sind in nachfolgenden Tabellen enthalten.
…
Einzelnachweis aktives Geldvermögen: Am 31.12.2024 betrug das Geschäftsguthaben 450 €.
Die allgemeine Rücklage betrug 1.618.130,94 €.
Feststellung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
…
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 157,59 €
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 200 €
3. Stand des Vermögens und der Schulden
siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen
Beschluss:
Feststellung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.
1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
…
2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 Unerledigte Vorschüsse 157,59 €
2.2 Unerledigte Verwahrgelder 200 €
3. Stand des Vermögens und der Schulden
siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen
| TOP 05 | Entlastung zur Jahresrechnung 2022 |
Beschluss:
Nach Eintritt in den Tagesordnungspunkt übergibt der 1. Bürgermeister Matthias Hauke die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Volker Roth. Nachdem auf Nachfrage keine Anfragen/Rückmeldungen aus dem Gremium kommen, wird folgender Beschluss gefasst:
Zur Jahresrechnung des Marktes Zeitlofs für das Haushaltsjahr 2022 wird mit dem im Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.04.2026 unter Tagesordnungspunkt 2 festgestellten Ergebnis gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
| TOP 06 | Entlastung zur Jahresrechnung 2023 |
Beschluss:
Hinweis:
Der 2. Bürgermeister Volker Roth hat weiterhin die Sitzungsleitung.
Zur Jahresrechnung des Marktes Zeitlofs für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem im Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.04.2026 unter Tagesordnungspunkt 3 festgestellten Ergebnis gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
| TOP 07 | Entlastung zur Jahresrechnung 2024 |
Beschluss:
Hinweis:
Der 2. Bürgermeister Volker Roth hat weiterhin die Sitzungsleitung. Er übergibt diese nach erfolgreicher Beschlussfassung wieder an den 1. Bürgermeister Matthias Hauke.
Zur Jahresrechnung des Marktes Zeitlofs für das Haushaltsjahr 2024 wird mit dem im Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.04.2026 unter Tagesordnungspunkt 4 festgestellten Ergebnis gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
| TOP 08 | Bekanntgaben des Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass