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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 5/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Auszüge aus den genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)

Sitzungsprotokoll vom 24.03.2026

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 03.03.2026 – öffentlicher Teil

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 03.03.2026 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.

TOP 02

Bürgerantrag auf Rücknahme des Verbesserungsbeitragssatzung (VES-WAS) vom 16.05.2025

Sachvortrag:

Der 1. Bürgermeister Hauke verliest den angezeigten Bürgerantrag vom 31.10.2025. Anschließend übergibt er das Wort an den anwesenden Zuhörer (und Unterzeichner des Bürgerantrages) Olaf Würfel, der den Antrag nochmals kurz in eigenen Worten dem Gremium erläutert.

Im Anschluss daran gibt es Wortmeldungen/Stellungnahmen der Gemeinderäte Volker Roth, Torsten Hereth, Elmar Hägerich, Thomas Hüfner und Eva Weber.

Die Argumentationen/Stellungnahmen der Gemeinderäte umfassten dabei die Themen „Öffentlichkeitsarbeit“ (die Maßnahme ist seit 2017/2018 bekannt und wurde regelmäßig in Gemeinderatssitzungen, Bürgerversammlungen u.Ä. kommuniziert), „Gebührenfinanzierung“ (deutlich teurer als die beschlossene Refinanzierungsvariante und darüber hinaus eine Verlagerung auf Folgegenerationen, die für etwas bezahlt, was z.T. im Laufe der Jahre schon wieder erneuert werden muss) und „Beschlussvorbereitung“ (es wurde sich in mehreren Sitzungen mit der Thematik befasst und Rechenbeispiele vorgestellt/besprochen, die schlussendlich zur Beschlussfassung führten).

Die Gemeinderäte sind/waren sich einig, dass die gewählte Alternative, die Investitionen über Beiträge zu refinanzieren, vereinzelt zu erheblichen Härtefällen führen wird. Für diese besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus zusammenzusetzen und eine Lösungsvariante zu erarbeiten.

Im Anschluss daran kommt es zur Abstimmung.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt dem am 31.10.2025 eingereichten und durch die Unterschriftsliste vom 17.02.2026 ergänzten Antrag der „Bürgerinitiative“ auf Rücknahme der Verbesserungsbeitragssatzung (VES/WAS) vom 16.05.2025 nicht zu entsprechen und diesen abzulehnen.

TOP 03

Haltestellenmodernisierung im Landkreis Bad Kissingen – Markt Zeitlofs

Umbenennung verschiedener Haltestellen

Sachvortrag:

Der Landkreis Bad Kissingen plant und organisiert eine Modernisierung der ÖPNV-Haltestellen im gesamten Landkreisgebiet. In diesem Zusammenhang werden aktuell alle Haltestellen eruiert und dokumentiert. 

...

Beschluss:

Der Marktgemeinderat fasst im Rahmen der Haltestellenmodernisierung des Landkreises Bad Kissingen auf der Grundlage des Schreibens vom 05.03.2025 den Beschluss, folgenden Haltestellennamen zu verändern:

Eckarts Haltepunkt

in

Eckarts Siedlung

Roßbach Schloß

in

Roßbach Schloß

Roßbach Schule

in

Roßbach Alte Schule

Weißenbach Schule

in

Weißenbach Feuerwehrhaus

Zeitlofs Gh. Fränkischer Hof

in

Zeitlofs Marktplatz

Darüber hinaus sollen die beiden Haltestellen „Zeitlofs Im Elm“ und „Zeitlofs Schlagmühle“ beibehalten werden.

Gleichzeitig stimmt der Marktgemeinderat folgender Änderung zu:

Austausch der Schulbushaltestelle „Zeitlofs Schule“ zu einer regulären Haltestelle mit dem Namen „Zeitlofs Schule“.

TOP 04

Bekanntmachungen des Bürgermeisters

Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

  • am 17.03.2026 der Wahlausschuss getagt und das abschließende Wahlergebnis festgestellt hat. Die Ergebnisse wurden am 18.03.2026 öffentlich bekannt gemacht (Aushang und Homepage). An dieser Stelle nochmals ein rechtherzliches Dankeschön an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihren Einsatz.
  • in dieser Woche die wassergebundene Decke am Gleispark Rupboden eingebaut wird. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind alle Weg- und Aufenthaltsflächen fertiggestellt. Lediglich die Wohnmobilstellfläche muss noch gepflastert werden. Als Restarbeiten bleiben neben wenigen Pflanzarbeiten noch die Aufstellung des Mobiliars, der technischen Anlagen sowie die Sanierung der WC-Anlage übrig. Die Fertigstellung der Maßnahme bis Ende April sollte somit gegeben sein.
  • am 13. März 2026 die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom 2037/2045 (2025) an die Bundesnetzagentur (BNetzA) übergeben haben. Es ist festzustellen, dass der Markt Zeitlofs weiterhin durch die Gleichstromtrasse DC42 betroffen sein könnte. Entgegen den bisherigen Planungen ist die Trasse als Freileitung mit Fertigstellungsziel 2037 festgesetzt. Die dazugehörigen Dokumente stehen unter www.netzentwicklungsplan.de zur Verfügung.
  • der Auftrag für die Rohbauarbeiten, HB Detter, an die Firma Josef Bindrum & Sohn GmbH, Hammelburg mit einer Gesamtsumme in Höhe von 823.672,99 € (netto) vergeben wurde. Die Angebotssumme liegt unter der Fortschreibung der Kostenberechnung vom 03.09.2025 mit der Summe von 1.005.375,00 € (netto).
  • der Auftrag für die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) im Rahmen der Neustrukturierung der Wasserversorgung, Neubau WW/HB Detter, an das Büro Hess Sachverständige GmbH, Bamberg mit einer Gesamtsumme von 7.497,00 € (netto) vergeben wurde.
  • der Marktgemeinderat für den Ausbau der Fahrzeughalle FFW Detter Mittel in Höhe von maximal 31.500,00 € (brutto) im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung stellt.
  • durch die Bayerngrund die Leistungen für den Kindergartenneubau „Objektplanung“ an das Büro GEORGREDELBACHARCHITEKTEN, Marktheidenfeld und „Freiflächenplanung“ an das Büro Heinisch Landschaftsarchitekten, Weimar, vergeben wurde

Im Anschluss an die Bekanntmachungen meldet sich der Gemeinderat Elmar Hägerich und gratuliert dem 1. Bürgermeister Hauke zum 2. Platz beim Staatsanzeiger Award in der Kategorie „Bürgermeister:in in Mission“.

Sitzungsprotokoll vom 14.04.2026

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 24.03.2026 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.03.2026 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.

TOP 02

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Sachvortrag:

Erläuterung zur Feststellung der Jahresrechnung 2022

Nach dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 gab es keine Beanstandungen.

Die Anlage „Vermögensübersicht“ enthält Angaben über die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Friedhöfe und Wasserversorgung

Die Gesamtergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen sind in nachfolgenden Tabellen enthalten.

Einzelnachweis aktives Geldvermögen: Am 31.12.2022 betrug das Geschäftsguthaben 450 €.

Die allgemeine Rücklage betrug 1.206.352,00 €.

Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse 0 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 150 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden

siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen

Beschluss:

Feststellung der Jahresrechnung 2022 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2022 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse 0 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 150 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden

siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen

TOP 03

Feststellung der Jahresrechnung 2023

Sachvortrag:

Erläuterung zur Feststellung der Jahresrechnung 2023

Nach dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 gab es keine Beanstandungen.

Die Anlage „Vermögensübersicht“ enthält Angaben über die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Friedhöfe und Wasserversorgung

Die Gesamtergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen sind in nachfolgenden Tabellen enthalten.

Einzelnachweis aktives Geldvermögen: Am 31.12.2023 betrug das Geschäftsguthaben 450 €.

Die allgemeine Rücklage betrug 1.456.447,87 €.

Feststellung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse 3.450,52 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 250.095,87 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden

siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen

Beschluss:

Vor der Feststellung der Jahresrechnung 2023 meldete sich der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Elmar Hägerich, zu Wort und teilte den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern mit, dass bei der mit der Einladung versendeten Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 sich ein Tippfehler eingeschlichen hatte. Auf Seite 8 von 8, 10.3.1 Feststellung des Sollergebnisses, war die Eintragung auf der Ausgabenseite „Summe Soll-Ausgaben“ fehlerhaft (6.335.668,00 € anstatt richtigerweise 6.335.668,69 €). Der Fehler wurde zwischenzeitlich korrigiert und entsprechend im RIS aktualisiert. Sodann kam es zu folgendem Beschluss:

Feststellung der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse 3.450,52 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 250.095,87 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden

siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen

TOP 04

Feststellung der Jahresrechnung 2024

Sachvortrag:

Erläuterung zur Feststellung der Jahresrechnung 2024

Nach dem Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 gab es keine Beanstandungen.

Die Anlage „Vermögensübersicht“ enthält Angaben über die kostenrechnenden Einrichtungen Abwasserbeseitigung, Friedhöfe und Wasserversorgung

Die Gesamtergebnisse der kostenrechnenden Einrichtungen sind in nachfolgenden Tabellen enthalten.

Einzelnachweis aktives Geldvermögen: Am 31.12.2024 betrug das Geschäftsguthaben 450 €.

Die allgemeine Rücklage betrug 1.618.130,94 €.

Feststellung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse 157,59 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 200 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden

siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen

Beschluss:

Feststellung der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 vom 10.03.2026 wurde bekannt gegeben. Die vom Bürgermeister veranlasste Behebung der festgestellten Mängel sowie die von ihm gegebene weitere Aufklärung wurden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung für 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt.

1. Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

2.1 Unerledigte Vorschüsse 157,59 €

2.2 Unerledigte Verwahrgelder 200 €

3. Stand des Vermögens und der Schulden

siehe Anlage „Vermögensübersicht“ und „Einzelnachweise aktives Geldvermögen

TOP 05

Entlastung zur Jahresrechnung 2022

Beschluss:

Nach Eintritt in den Tagesordnungspunkt übergibt der 1. Bürgermeister Matthias Hauke die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Volker Roth. Nachdem auf Nachfrage keine Anfragen/Rückmeldungen aus dem Gremium kommen, wird folgender Beschluss gefasst:

Zur Jahresrechnung des Marktes Zeitlofs für das Haushaltsjahr 2022 wird mit dem im Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.04.2026 unter Tagesordnungspunkt 2 festgestellten Ergebnis gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

TOP 06

Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Beschluss:

Hinweis:

Der 2. Bürgermeister Volker Roth hat weiterhin die Sitzungsleitung.

Zur Jahresrechnung des Marktes Zeitlofs für das Haushaltsjahr 2023 wird mit dem im Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.04.2026 unter Tagesordnungspunkt 3 festgestellten Ergebnis gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

TOP 07

Entlastung zur Jahresrechnung 2024

Beschluss:

Hinweis:

Der 2. Bürgermeister Volker Roth hat weiterhin die Sitzungsleitung. Er übergibt diese nach erfolgreicher Beschlussfassung wieder an den 1. Bürgermeister Matthias Hauke.

Zur Jahresrechnung des Marktes Zeitlofs für das Haushaltsjahr 2024 wird mit dem im Marktgemeinderatsbeschluss vom 14.04.2026 unter Tagesordnungspunkt 4 festgestellten Ergebnis gemäß Artikel 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.

TOP 08

Bekanntgaben des Bürgermeisters

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

  •  der Auftrag für das ÜPW Weißenbach an die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Hammelburg, mit einer Gesamtsumme in Höhe von 213.277,49 € (netto) vergeben wurde. Die Angebotssumme liegt um 15,44 % über der Fortschreibung der Kostenberechnung vom 03.09.2025 mit der Summe von 184.755,00 € (netto).
  • der Auftrag für die Herstellung der Wasserversorgungsleitung im „Parkweg“ im OT Weißenbach an die Firma NemTec, Berlin (Erdbauarbeiten), in Höhe von 10.982,50 € (netto) und Stadtwerke Bad Brückenau (Rohrleitungs- und Installationsarbeiten) in Höhe von 4.873,95 € (netto) vergeben wurde. Hinweis: die geplante Ausführung wurde bereits im Laufe der KW 15 mit den Betroffenen abgesprochen
  • die Maßnahmen am Gleispark Rupboden nahezu vollständig abgeschlossen sind. Einzig die Sanierung der WC-Anlage wird bis zur Eröffnung des Imbisscontainers nicht fertiggestellt sein. Die Restarbeiten sollen noch bis Mai abgeschlossen werden. Eine offizielle Eröffnungsfeier konnte bisher noch nicht datiert werden, da nach wie vor keine Rückmeldung zur Teilnahme der Ministerin Kaniber erfolgt ist.
  • das Rathaus am 15.05.2026 und 05.06.2026 geschlossen ist.
  • dieses Jahr das STADTRADELN im Landkreis Bad Kissingen vom 14.06. bis 04.07.2026 stattfindet. Ab sofort können sich die Teams und Einzelpersonen als Teilnehmende anmelden. Auch Firmen, Vereine, Schulen und Kindergärten können mitmachen.
  • mit Schreiben vom 31.03.2026 mitgeteilt wurde, dass die Regierung von Unterfranken auch im Jahr 2026 den Integrationspreis für gelungene Integrationsarbeit auslobt und bis zum 15.06.2026 Vorschläge hierzu eingereicht werden können.
  • laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium vom 09.04.2026 das Investitionsbudgets nicht in Form von Vorabpauschalen ausgezahlt wird, vielmehr die Mittel erst bei Umsetzung konkreter Investitionsprojekte von den Kommunen abgerufen werden können. Ein entsprechender Mittelabruf erfolgt zukünftig erst durch einen Gemeinderatsbeschluss, wobei die Verwendung für „kostendeckende Einrichtungen“ (z.B. Wasserversorgung) noch nicht abschließend geklärt ist.
  • mit Bescheid der Regierung von Unterfranken vom 30.06.2026 Zuwendungen für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (sogenanntes „Kommunales Förderprogramm“) in Höhe von 40.400 € in Aussicht gestellt wurden. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2028. Es wird an private Bauherrn im Bereich des Sanierungsgebietes appelliert, vom Abruf dieser Mittel Gebrauch zu machen. Gleiches gilt für die mit gleichem Bescheid bewilligten Zuwendungen in Höhe von 7.200 € für Sanierungsberatungen im Zeitraum 2026-2028.