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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 6/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Stellenausschreibung

• Erzieher (m/w/d)

Der Markt Zeitlofs sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil-/Vollzeit einen Erzieher (m/w/d).

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen an den Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs, poststelle@markt-zeitlofs.de.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schöppner, Tel: 09746 / 9119-33.

Hinweis: Den vollständigen Anzeigentext finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de - Stellenausschreibungen) sowie in den gemeindlichen Aushängekästen.

Vermietung

Der Markt Zeitlofs vermietet "Alte Schule" in Zeitlofs zur Nutzung als Büro, Praxis, Seminar-/Schulungszentrum, Coworking Space.

Büro-/Praxis- oder Arbeitsfläche: 407 m²

Grundstücksfläche (ca.): 244 m²

Teilbelegung möglich: Geschossweise

KfZ-Stellplätze: in fußläufiger Nähe

Kaltmiete €: verhandelbar

Zustand: gepflegt

bezugsfrei/nutzbar: kurzfristig

Alle weiteren nützlichen Angaben und Modalitäten finden Sie im Exposé auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de - Rathaus-Bürgerservice)

Rückfragen: 09746 91190 oder poststelle@markt-zeitlofs.de

Marktgemeinderatssitzungen

Auszüge aus genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)

Sitzungsprotokoll vom 02.05.2023

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 11.04.2023 - öffentlicher Teil

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.04.2023 - öffentlicher Teil wird zugestimmt.

TOP 02

Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung;Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

Friedhofsgebührensatzung

des Marktes Zeitlofs

vom........

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt der Markt Zeitlofs folgende Satzung:

§ 1 Gebührenpflicht und Gebührenarten

(1)

Der Markt erhebt für die Inanspruchnahme seiner in § 1 Abs. 1 der Friedhofssatzung genannten Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.

(2)

Als Friedhofsgebühren werden erhoben:

a)

Grabnutzungsgebühren (§ 4),

b)

Bestattungsgebühren (§ 5),

c)

sonstige Gebühren (§ 6).

§ 2 Gebührenpflichtiger

(1)

Gebührenpflichtiger ist,

a)

wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,

b)

wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,

c)

wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,

d)

wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.

(2)

Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.

(3)

Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.

§ 3 Entstehen und Fälligkeit

(1)

Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar

a)

bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung,

b)

bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung,

c)

bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.

(2)

Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.

(3)

Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.

(4)

Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.

§ 4 Grabnutzungsgebühr

(1)

Die Grabnutzungsgebühr beträgt für die Dauer der Ruhefrist nach § 28 Friedhofssatzung für

a)

eine Kindergrabstätte  —  1.200,- €,

b)

eine Einzelgrabstätte  —  2.150,- €,

c)

eine Doppelgrabstätte  —  4.300,- €,

d)

eine Urnenerdgrabstätte  —  1.300,- €,

e)

eine Rasenreihengrabstätte  —  2.150,- €,

f)

eine Rasenurnengrabstätte  —  1.750,- €.

(2)

Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 5 Jahre ist möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).

§ 5 Leichenhausbenutzungsgebühren

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt pro angefangenem Benutzungstag  —  100,- €.

§ 6 Sonstige Gebühren

Der grabartunabhängige Verwaltungskostenbeitrag beträgt pro Bestattungsfall  —  34,- €.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 10.11.1997, zuletzt geändert mit Satzung vom 27.11.2013, außer Kraft.

Zeitlofs, ………..
Matthias Hauke
1. Bürgermeister

TOP 03

Bekanntgaben des Bürgermeisters

1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

ab sofort die Anmeldung für das Stadtradeln unter https://www.stadtradeln.de/zeitlofs möglich ist. Es können Gruppen gebildet, aber auch Einzelpersonen angemeldet werden. Die Auftaktveranstaltung am Stadtfest Bad Brückenau findet am 24.6.23 um 18 Uhr statt.

das Rathaus und der Bauhof am 19.05.23 und 09.06.23 aufgrund von Brückentagen geschlossen sind.

die Stadt Bad Brückenau den Ideenwettbewerb „Natürlich für´s Klima“ des bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz für den Regierungsbezirk Unterfranken gewinnen konnte.

Im eingereichten Konzept sind auch die anliegenden Gemeinden Riedenberg, Wildflecken und Zeitlofs berücksichtigt. Die weitere Vorgehensweise soll zeitnah besprochen werden.

sich um einen Windkümmerer des bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beworben wurde, um das Thema Windpark Roßbacher Forst fachlich und sachlich weiter behandeln zu können.

Der Markt Zeitlofs hat nun die schriftliche Zusage erhalten. Der Windkümmerer soll beim Thema Windkraft vor Ort mit seiner Expertise und Erfahrung tatkräftig unterstützen.

im Zuge der Online-Ideenkarte des Landkreises Bad Kissingens Vorschläge zu verschiedenen Klimaschutzthemen eingebracht wurden. Insgesamt kamen über 300 Beiträge mit 1300 Bewertungen im Landkreis zusammen. Für den Markt Zeitlofs wurden folgende Themen genannt:

-

Freiflächen-PV-Anlage in Roßbach

-

Öffentliche Gebäude & Dachflächen für PV-Anlagen nutzen

-

Reduktion der nächtlichen Beleuchtung im Gemeindegebiet

-

Roßbach mit schlechtester Straße im Landkreis

-

Mülltonnen sollen an Sammelplätzen abgestellt werden um unnötige Fahrten des LKW einzusparen

-

Roßbacher Forst schützen, keine Windräder bauen

Sitzungsprotokoll vom 23.05.2023

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 02.05.2023 - öffentlicher Teil

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 02.05.2023 - öffentlicher Teil wird - zugestimmt.

TOP 02

Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der Gemarkung Weißenbach;

Antrag auf Erweiterung bzw. Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nr. 509 und 511 Gemarkung Weißenbach; Fortführung im Regelverfahren

Sachverhalt:

Bürgermeister Hauke verweist auf die mit der Einladung zu dieser Sitzung zugegangene Projektbeschreibung des Vorhabenträgers bzw. stellt diese nochmal kurz vor. Der Vorhabenträger hat sich die Flächen vertraglich vom Flächeneigentümer gesichert. Unklar ist, ob für diese Erweiterungsfläche (Fl. Nrn. 509 und 511 Gemarkung Weißenbach) evtl. betroffene Anlieger im gleichen Umfang informiert wurden wie für die ursprünglich geplante Fläche (Fl. Nr. 486 Gemarkung Weißenbach). Losgelöst hiervon wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die Öffentlichkeit förmlich beteiligt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass dem Begehr des Antragstellers dem Grunde nach entsprochen wird, das Bauleitplanverfahren für die Flächen Fl. Nrn. 486, 509 und 511 Gemarkung Weißenbach jedoch im Regelverfahren und nicht im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt wird. Der Beschluss vom 07.02.2023 wird dahingehend aufgehoben.

Vor Eröffnung des Verfahrens sind die Details zur Durchführung des Projektes mit der Fa. Grennovative vertraglich zu fixieren. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Schritte einzuleiten.

TOP 03

Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser auf dem Grundstück Fl. Nr. 197 der Gemarkung Roßbach, Antrag der Roth Agrar GbR auf Erteilung einer beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 BayWG;

Beteiligung des Marktes Zeitlofs als Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Marktgemeinderat ist mit der beantragten Maßnahme grundsätzlich einverstanden, es werden jedoch Bedenken hinsichtlich einer möglichen Unterspülung der Straße angemeldet. Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, dies im Rahmen des Verfahrens zu berücksichtigen bzw. auszuschließen.

TOP 04

Bekanntgaben des Bürgermeisters

1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

ab sofort die Anmeldung für das Stadtradeln unter https://www.stadtradeln.de/zeitlofs möglich ist. Es können Gruppen gebildet, aber auch Einzelpersonen angemeldet werden. Die Auftaktveranstaltung am Stadtfest Bad Brückenau findet am 24.6.23 um 18 Uhr statt.

das Rathaus und der Bauhof am 09.06.23 aufgrund des Brückentages geschlossen sind.

im Rahmen der feierlichen Eröffnung der generalsanierten Grundschule am 26.5.23 von 14-16 Uhr ein Tag der offenen Tür stattfindet. Für Kaffee, Kuchen und Getränke sorgt der Elternbeirat.

der Markt Zeitlofs auf der Suche nach geeigneten Angeboten und freiwilligen Helfern ist, um auch im Sommer 2023 wieder ein erlebnisreiches und interessantes Ferienprogramm anbieten zu können. Wer Ideen hat bzw. gerne selbst etwas organisieren möchte, meldet sich bitte im Rathaus oder direkt bei der Jugendbeauftragten Sabine Schiffler.

Kegelbahn Zeitlofs

Der Kegelclub Bad Brückenau ist Pächter der Kegelbahn Zeitlofs und somit auch für den Betrieb und die Organisation (Schlüsselausgabe, Buchungen usw.) verantwortlich. Fragen und Anmeldungen sind über Frau Annika Sych (Tel: 09741 9391875) möglich.

Hinweis für alle Landwirte

Die Landwirte werden gebeten ihre Viehbestände (Stichtag: 30.06.2023), nach Altersangabe der Tiere, bis zum 30. September 2023 der Gemeinde Zeitlofs, Frau Mangold, per Mail melanie.mangold@markt-zeitlofs.de oder Tel. 0 97 46 / 91 19 - 14, mitzuteilen.

Diese Angaben werden für die Ermittlung der Großvieheinheiten im Zusammenhang mit der Berechnung der Entwässerungsgebühren benötigt.

Wenn bis zu diesem Zeitpunkt, die Meldung über den Viehbestand nicht beim Markt Zeitlofs eingegangen ist, findet er bei der Berechnung der Kanalgebühren keine Berücksichtigung mehr.

Juni 2023
Markt Zeitlofs

Meldung von Schäden und Störungen an der Straßenbeleuchtung

Ortsteil:

Straße:

Sonstige Mitteilungen:

Name des Melders:

Dieser Vordruck ist zu senden an:

Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs Tel. 09746 / 9119-0, Fax 09746 / 9119-19

Eine Störung können Sie auch über folgende Internetadresse melden: www.stoerung24.de

Hier ist dann eine schnellere Bearbeitung möglich.

Annahmeschluss für den nächsten Gemeindeboten ist der 19.07.2023, 12:00 Uhr Mitteilungen, Texte, Veranstaltung usw., alles was zur Veröffentlichung bestimmt ist kann an die E-Mail-Adresse: poststelle@markt-zeitlofs.de gesandt werden.

Termin ist dringend zu beachten. Später eingehende Texte und Bilder können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Neuverpachtung/Wiedereröffnung

Offizielle Übergabe des Steinernen Wirtshauses an die neue Pächterfamilie

Am 01.06.2023 übergab Bürgermeister Matthias Hauke den Schlüssel für das traditionelle Wirtshaus in Weißenbach an den langersehnten neuen Pächter.

Wir begrüßen Familie Apetrea/Bocancea ganz herzlich in unserer Gemeinde und freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit. Ab 01.07.2023 gibt es wieder leckeres Essen und das süffige „Herzog von Franken“.

Die Familie Apetrea + Bocancea (Criss, Alex und Ambra) sind 2013 von Rumänien nach Deutschland gezogen, um hier einen Neustart zu beginnen.

Traditionen sind für die Familie sehr wichtig, darum werden sie alles geben diese wie gewohnt weiter zu leben.

Überzeugen Sie sich selbst und schauen Sie vorbei. Neben leckerem Essen und gutem Bier erwarten Sie auch die ein oder andere Überraschung.

Die neuen Pächter freuen sich, die Räume des „Steinernen Wirtshauses“ wieder mit Musik, Spaß und Freude füllen zu können. Criss, Alex und Ambra freuen sich auf Ihren Besuch!

Aufruf

Liebe Hundebesitzer, Spaziergänger und Freizeitsportler, bitte meiden Sie Wiesen, auf denen das Futter für die Tiere wächst. Gerade in der Aufwuchs- und Erntezeit ist das besonders wichtig.

Nicht nur die Hinterlassenschaften der Hunde auch das Überqueren der Wiesen zu Fuß oder mit dem Rad sollten vermieden werden.

Meiden Sie bereits entstandene Trampelpfade durch die Wiesen, nutzen Sie befestigte Feldwege.

DANKE!