Sprechtag des Landrates und
Landratsamtes Bad Kissingen -Bauamt-
Die Sprechtage sind vorübergehend ausgesetzt. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf der Seite des Landratsamtes Bad Kissingen - www.landkreis-badkissingen.de
Die Deutsche Rentenversicherung hält für Versicherte am
Donnerstag, den 17. August 2023,
8.30-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
in der Musikschule, Ernst-Putz-Str. 9,
97769 Bad Brückenau, Sprechstunden ab.
Den Versicherten wird damit Gelegenheit gegeben, Ihre Versicherungsunterlagen überprüfen und sich in allen Fragen der Rentenversicherung beraten zu lassen.
Durch den Einsatz einer mobilen Datenstation wird die Möglichkeit gegeben, unmittelbar über Bildschirm die Vollständigkeit des Versicherungskontos zu überprüfen und die Höhe der bisher erworbenen Rentenansprüche feststellen zu lassen.
Die entsprechenden Versicherungsunterlagen sollten zum Sprechtag mitgebracht werden.
Außerdem sind aus Gründen des Datenschutzes Ausweispapiere und bei Beratung für andere Personen (z. B. Ehegatten) eine Vollmacht mitzubringen. FFP- 2 Masken nicht vergessen.
Um telefonische Terminabsprache wird gebeten, Stadtverwaltung Bad Brückenau, Herrn Lummel Tel. 09741/804-39.
Handwerksbetriebe mit Sitz im Landkreis Bad Kissingen können ab dem 1. Juni 2023 den Handwerkerparkausausweis Region Frankfurt/Rhein-Main erhalten. Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum Parken in insgesamt 334 Kommunen in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, wenn Unternehmen dort Handwerksdienstleistungen durchführen. Der Handwerker-Parkausweis stellt für Unternehmen eine wichtige Erleichterung ihrer betrieblichen Mobilität dar.
Bereits seit 2006 gibt es den Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain, zu dessen Geltungsbereich bislang ausschließlich Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz gehörten. Künftig können auch Betriebe mit Sitz in den beteiligten Städten und Landkreisen in Bayern, die im Großraum Frankfurt/Rhein-Main tätig sind, ebenfalls diesen Ausweis beantragen. Zur erfolgreichen Ausweitung des Geltungsbereichs trug maßgeblich auch das Länderübergreifende Strategieforum FrankfurtRheinMain bei, das u.a. mit Beteiligung der Landesregierungen aus Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz die Basis für die Ausweitung der Gebietskulisse auf bayerische Kommunen legte. Jürgen Herzing, Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg und derzeit kommunaler Regionsvertreter des Bayerischen Untermains im Strategieforum: „Die Ausweitung des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain auf bayerische Kommunen ist ein herausragendes Beispiel einer erfolgreichen länderübergreifenden Zusammenarbeit.“
In Zusammenarbeit mit der für das Gesamtprojekt verantwortlichen ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain), den beteiligten Kommunen, mit Unterstützung der Regierung von Unterfranken und dem Engagement der Handwerkskammer für Unterfranken ist es nun gelungen, den Geltungsbereich auf erste bayerische Kommunen auszuweiten: Ab dem 1. Juni 2023 können auch Unternehmen mit Sitz in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Bad Kissingen sowie in der Stadt Aschaffenburg und Worms den Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain erhalten.. „Als regionale Gesellschaft koordinieren wir seit 2009 den regionalen Handwerkerparkausweis Frankfurt RheinMain und stellen gemeinsam mit den Kommunen die einheitlichen Regelungen sicher“, so Heike Mühlhans, Geschäftsführerin der ivm GmbH. Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches tragen wir so auch den Anforderungen regional tätiger Handwerksbetriebe Rechnung.“
Thomas Bold, Landrat des Landkreises Bad Kissingen, hebt die Vorteile für die Betriebe hervor: „Einen Antrag stellen und in 334 Kommunen von Parkerleichterungen profitieren: Das bedeutet für unsere Handwerksbetriebe eine große Entlastung. Ich begrüße es deshalb sehr, dass der Landkreis Bad Kissingen mit in den Verbund aufgenommen worden ist. Gleichzeitig setzen wir damit ein wichtiges Zeichen, was die Stärkung und Bedeutung des regionalen Handwerks betrifft.“
Ludwig Paul, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Unterfranken freut sich zum einen über die Arbeitserleichterung der Handwerksbetriebe, aber auch über einen weiteren Aspekt: „Der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain ist ein Beispiel für gelungene und praxistaugliche Entbürokratisierung, da nun nur noch am Betriebssitz ein Antrag gestellt werden muss und der Handwerkerparkausweis ein volles Jahr gültig ist.“
Als Mann der Praxis weiß Obermeister der Bauinnung Aschaffenburg, Arthur Bergmann, den Handwerkerparkausweis sehr zu schätzen: „Der Handwerkerparkausweis ist für uns von unschätzbarem Wert. Wir können uns auf unsere Arbeit konzentrieren und müssen uns weniger Gedanken darüber machen, wo wir unser Fahrzeug abstellen, damit Werkzeuge, Material und Mitarbeiter zur Baustelle gelangen können.“
Nutzen des Handwerkerparkausweises
Der Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain ist eine regionsweit und von den Kommunen gegenseitig anerkannte Ausnahmegenehmigung zum Parken, die eine zeitliche und finanzielle Entlastung für Handwerksbetriebe darstellt. Beantragt werden kann der Parkausweis bei der Straßenverkehrsbehörde am Firmensitz, d.h. bei der Kommune, in der der Betrieb seinen Betriebssitz hat. Den Ausweis beantragen kann, wer Arbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführt und ein Geschäftsfahrzeug - mit zulässigem Gesamtgewicht bis maximal 4t - einsetzt, das sich für Materialtransporte bzw. für handwerkstypische Dienstleistungen eignet. Das Fahrzeug muss beidseitig ein großflächiges Branding aufweisen, das die Art der Dienstleistung oder des Handwerks bezeichnet. Andere Betriebe können ebenfalls Genehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen. In Zweifelsfällen darüber, ob es sich um eine vergleichbare, handwerkstypische Dienstleistung handelt, prüft die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf Grundlage entsprechender Nachweise des Beantragenden und bewertet diese im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Der Handwerkerparkausweis ist jeweils ein Jahr lang gültig und wird in der Überwachungspraxis in insgesamt 334 beteiligten Kommunen in der Region Frankfurt/Rhein-Main anerkannt. Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, deren Firmensitz oder eine Niederlassung sich im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises Region Frankfurt RheinMain befindet.
Die genauen Voraussetzungen für die Beantragung und die konkreten Vorteile, die der Handwerkerparkausweises Region Frankfurt/Rhein-Main bietet sind unter www.hwk-ufr.de/Handwerkerparkausweis-Frankfurt-Rhein-Main zusammengefasst.
Weitere Informationen zum Geltungsbereich, den Regelungen und die Kontakte der ausstellenden Stellen finden Sie auch auf der Webseite der ivm unter www.ivm-rheinmain.de/buergerservice/handwerkerparkausweis.
Auskunft und Anträge beim Markt Zeitlofs - Frau Daniela Lehmann:
daniela.lehmann@markt-zeitlofs.de (09746 91190).