Auszüge aus genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)
Sitzungsprotokoll vom 01.04.2025
| TOP 01 | Genehmigung der Niederschrift vom 11.03.2025 - öffentlicher Teil |
Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.03.2025 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.
| TOP 02 | Vorstellung Feuerwehrbedarfsplanung |
1. Bürgermeister Matthias Hauke bittet Herrn Christoph Frank den erarbeiteten Feuerwehrbedarfsplan vorzustellen.
Herr Christoph Frank stellt den Feuerwehrbedarfsplan Stand 30.03.2025 im Einzelnen vor und gibt Gelegenheit für Rückfragen.
| TOP 03 | Errichtung einer Agri-PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 849 Gemarkung Detter; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes "AGRI-Photovoltaikanlage Detter" |
Sachvortrag:
Erläuterung zum Vorhaben
Im östlichen Marktgebiet von Zeitlofs wird in der Gemarkung Detter, westlich des OT Detter, für die Errichtung einer „Agri-Photovoltaikanlage“ (im folgenden Agri-PV-Anlage abgekürzt) innerhalb eines im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 landwirtschaftlich benachteiligten Gebiets ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans im Gemeindegebiet des Marktes Zeitlofs auf Antrag des Eigentümers eingeleitet.
Geplant ist eine Anlage mit einer Gesamtleistung von gut 1,8 MWp, mit der eine jährliche Strommenge von ca. 1,8 Millionen kWh erzeugt werden kann.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet innerhalb des Geltungsbereiches Flächen für die Landwirtschaft (Acker und Grünland) sowie die bestehenden Gehölzbestände im Umfeld dar. Darüber hinaus sind keine übergeordneten Zielsetzungen im Umgriff des Planungsbereiches definiert, welche durch das geplante Vorhaben eingeschränkt werden würden.
Das geplante Vorhaben mit den getroffenen Nutzungen widerspricht demnach nicht den geplanten Zielsetzungen der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung des Marktes Zeitlofs.
Da die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen und Gebietseinstufungen mit den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, wird dieser im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauGB geändert.
Der Geltungsbereich des Plangebiets liegt im östlichen Gemeindegebiet des Marktes Zeitlofs, westlich des Ortsteils Detter und enthält die folgende Flurnummer 849 (Teilfläche Gmkg. Detter). Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 1,76 ha.
Abb. Geltungsbereich nicht maßstäblich
Aufgrund der derzeitigen Nutzung (intensive Landwirtschaft) und der geplanten Nutzung mit der AGRI-PV-Anlage in Verbindung mit der geringen Größe wurde auf eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet. Aufgrund der Lage des Vorhabens auf der Hochfläche und den bestehenden Kulissen durch Gehölze, Stromleitung und Wege, wird von einem Verlust von einem Feldlerchenrevier ausgegangen. Zum Entwurf wird eine CEF-Fläche in die Planung eingearbeitet.
In Verbindung mit
| - | der randlichen Lage im Landschaftsschutzgebiet „Bayerische Rhön“, |
| - | der künftigen Vorbelastung durch die 380-kV-Hochspannungsleitung Fulda-Main, |
| - | der geringen Größe des Vorhabens und der durch die Art des Vorhabens lockeren Aufstellung der Modultische |
| - | und dem günstigen Anschlusspunkt in das öffentliche Stromnetz |
wird das Vorhaben als geeignet und verträglich auch innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Bayerische Rhön“ erachtet. Im Vorfeld wurde der Standort mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Beschluss:
Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Agri-Photovoltaikanlage Detter"
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat des Marktes Zeitlofs beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Agri-Photovoltaikanlage Detter".
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flurnummer 849 (Teilfläche Gmkg. Detter). Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 1,76 ha.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft (Acker, Grünland) dar.
Ziel der Planung ist, die Darstellung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO Abs. 2 mit der Zweckbestimmung „Agri -Photovoltaikanlage“.
Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern.
Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage des Marktes bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat des Marktes Zeitlofs billigt den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Agri-Photovoltaikanlage Detter" in der Fassung vom 13.03.2025 und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage des Marktes bekanntzumachen.
Bebauungsplan mit Grünordnungsplan " Agri-Photovoltaikanlage Detter "
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat des Marktes Zeitlofs beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan " Agri-Photovoltaikanlage Detter ".
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst Flurnummer 849 (Teilfläche Gmkg. Detter). Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 1,76 ha.
Ziel der Planung ist, die Darstellung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO Abs. 2 mit der Zweckbestimmung „Agri -Photovoltaikanlage“.
Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern.
Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat des Marktes Zeitlofs billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan " Agri-Photovoltaikanlage Detter " in der Fassung vom 13.03.2025 und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage des Marktes bekanntzumachen.
| TOP 04 | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan sowie 12. Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Sinntal „Am breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)“ Unterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Belange des Marktes Zeitlofs nicht berührt werden.
| TOP 05 | Beschlussfassung über die Annahme der im Jahr 2024 eingegangenen Spenden |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der in der Anlage 1 zu dieser Niederschrift aufgeführten, im Jahr 2024 eingegangenen, Spenden.
| TOP 06 | Bekanntgaben des Bürgermeisters |
1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass