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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 6/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Auszüge aus den genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)

Sitzungsprotokoll vom 07.05.2026

TOP 01

Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder

Sachvortrag:

Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke nimmt den neugewählten Marktgemeinderatsmitgliedern, namentlich Andreas Blatterspiel, Kerstin Kohlhepp, Sophie Kohlhepp, Markus Kreß, Stefanie Schiefer, Theresa Stoeck Markus Ullrich und Alfred von Thüngen, den in Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebenen Eid ab.

TOP 02

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister(innen)

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt auf der Grundlage des Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO), dass neben einer 2. Bürgermeisterin bzw. einem 2. Bürgermeister auch eine 3. Bürgermeisterin bzw. 3. Bürgermeister gewählt wird.

TOP 03

Wahl des zweiten Bürgermeisters / der zweiten Bürgermeisterin

Sachvortrag:

Zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser besteht aus Personen, die nicht Bestandteil des Gremiums sind. Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters Matthias Hauke werden Volker Roth und Daniela Lehmann einstimmig zum Wahlausschuss bestimmt.

Volker Roth übernimmt daraufhin die Sitzungs-/Wahlleitung. Die Wahl wird in geheimer Abstimmung aufgrund eines Wahlvorschlages vorgenommen, wobei „Neinstimmen“ und leere Stimmzettel ungültig sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (vgl. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung -GO-).

Aus dem Gremium wird Sabine Schiffler vorgeschlagen. Die weiteren Vorschläge Alfred von Thüngen und Andreas Blatterspiel lehnen beide nach kurzer Bedenkzeit ab. Anschließend kommt es zum Wahlvorgang. Nach Abgabe und Auszählung der Stimmzettel durch den Wahlausschuss stellt Volker Roth fest, dass auf die Kandidatin Sabine Schiffler insgesamt 15 von 15 gültigen Stimmen entfallen.

Nach Verkündigung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter Volker Roth stellt der 1. Bürgermeister Matthias Hauke fest, dass Sabine Schiffler die Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen erhalten hat und damit zur 2. Bürgermeisterin gewählt ist.

Volker Roth fragt die Gewählte, ob sie die Wahl annimmt. Die Gewählte nimmt die Wahl an.

TOP 04

Wahl des dritten Bürgermeisters / der dritten Bürgermeisterin

Sachvortrag:

Zur Unterstützung bei der Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet. Dieser besteht aus Personen, die nicht Bestandteil des Gremiums sind. Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters Matthias Hauke werden Volker Roth und Daniela Lehmann, analog der Wahl zur 2. Bürgermeisterin, einstimmig zum Wahlausschuss bestimmt.

Volker Roth übernimmt daraufhin wiederum die Sitzungs-/Wahlleitung. Die Wahl wird in geheimer Abstimmung aufgrund eines Wahlvorschlages vorgenommen, wobei „Neinstimmen“ und leere Stimmzettel ungültig sind. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (vgl. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung -GO-).

Aus dem Gremium werden Torsten Hereth und Andreas Blatterspiel vorgeschlagen. Der weitere Vorschlag Sebastian Leuber lehnt nach kurzer Bedenkzeit ab. Anschließend kommt es zum Wahlvorgang. Nach Abgabe und Auszählung der Stimmzettel durch den Wahlausschuss stellt Volker Roth fest, dass insgesamt 15 von 15 Stimmen gültig sind. Auf den Wahlvorschlag Torsten Hereth entfallen insgesamt acht gültige Stimmen, auf den Wahlvorschlag Andreas Blatterspiel sieben gültige Stimmen.

Nach Verkündigung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter Volker Roth stellt der 1. Bürgermeister Matthias Hauke fest, dass Torsten Hereth die Mehrheit der abgegebenen (gültigen) Stimmen erhalten hat und damit zum 3. Bürgermeister gewählt ist.

Volker Roth fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an.

TOP 05

Vereidigung der weiteren Bürgermeister(innen)

Sachvortrag:

Im Anschluss an die Wahl vereidigt der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gemäß Art. 27 Abs. 1 Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz – KWBG) den in Tagesordnungspunkt 4 gewählten 3. Bürgermeister Torsten Hereth und nimmt ihm nach Artikel 27 Abs. 1 Satz 2 KWBG den Diensteid ab.

Da aufgrund der Bestimmungen des Art. 27 Abs. 4 KWBG die Eidesleistung entfällt, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird, musste die 2. Bürgermeisterin Sabine Schiffler keinen erneuten Diensteid leisten.

TOP 06

Erlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Sachverhalt:

Das Erfordernis des Erlasses der „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen

Gemeindeverfassungsrechts“ ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).

Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke erläutert darüber hinaus die Änderung in Bezug auf die Satzung der Legislaturperiode 2020 – 2026, wo die Zahl der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder reduziert wurde. Die im Satzungsentwurf genannten sieben ehrenamtlichen Mitglieder entspricht dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages.

Gleichzeitig wurde vom 1. Bürgermeister Matthias Hauke das im Entwurf bezifferte Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 € erörtert und im Gemeinderat zur Diskussion gestellt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen 

Gemeindeverfassungsrechts

Der Markt Zeitlofs erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637), folgende Satzung:

§ 1

Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 14 ehrenamtlichen Mitgliedern.

§ 2

Ausschüsse

(1)

Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:

 

a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

 

b)

den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,

 

c)

den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 4 Mitgliedern des Gemeinderats.

(2)

1Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a und b genannten Ausschüssen führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom ersten Bürgermeister bestimmtes Gemeinderatsmitglied. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied.

(3)

1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse).

(4)

Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3

Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;

Entschädigung;

(1)

1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2)

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 25 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.

(3)

1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 25 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.

(4)

Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

 

TOP 07

Erlass einer Geschäftsordnung

Sachvortrag:

Der Marktgemeinderat gibt sich gemäß Art. 45 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) eine Geschäftsordnung. Der mit der Einladung zugegangene Entwurf der Geschäftsordnung basiert auf dem vom Bayerischen Gemeindetag zur Verfügung gestellten aktualisierten Muster.

Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung ist es erforderlich, im Sinne des Art. 39 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) weitere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Bürgermeisters zu bestimmen.

Einleitend verwies der 1. Bürgermeister Matthias Hauke auf drei Thematiken, die sich in der Vergangenheit, abweichend von der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages, im Markt Zeitlofs etabliert hatten.

Zum einen wurde vorgeschlagen, die im § 2 Nr. 16 genannte Bestätigung der (gewählten) Kommandantinnen und Kommandanten durch den Gemeinderat zu streichen. Die Wahl dieser obliegt, nach entsprechender Einladung durch den Markt Zeitlofs, seit jeher den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, sodass es sinnvoll und praktikabel erscheint, die Bestätigung dieser Wahl, wie in der Vergangenheit bereits abweichend von der Geschäftsordnung gehandhabt, als Thema der Verwaltung zu behandeln.

Darüber hinaus zeigte sich die Anordnung von (bis dato nicht vorhandenen) Verkehrszeichen durch den Bauausschuss als nicht praktikabel. Auch hier erscheint es sinnvoll, da die Prüfung der Rechtmäßigkeit in die Aufgabenhoheit der Verwaltung fällt, auch die Entscheidung über die Anordnung der Verkehrszeichen der Verwaltung zu überlassen.

Zum anderen wurde die in der Mustersatzung bestehende Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme thematisiert. Auch wenn es hier kontroverse Diskussionen gab, war es für die Mehrheit der Anwesenden nicht praktikabel und der Absatz fand (derzeit) keine Berücksichtigung in der Geschäftsordnung.

Abschließend wurden die geänderten Wertgrenzen der § 8 Abs. 3b) und § 12 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 erörtert und trotz verschiedener Meinungen, mehrheitlich in die Geschäftsordnung übernommen.

Die Herren Andreas Blatterspiel, Sebastian Leuber und Alfred von Thüngen wurden für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als Vertreter (in der Reihenfolge) vorgeschlagen/bestimmt.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Geschäftsordnung in der nun vorliegenden Fassung. Sie ist dieser Niederschrift dauerhaft als Anlage beigefügt und wird den Gemeinderäten darüber hinaus digital zur Verfügung gestellt.

TOP 08

Besetzung von Ausschüssen

Sachvortrag:

Es wird auf die Beratungen und Beschlussfassung der Tagesordnungspunkte 6 und 7 verwiesen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat ist sich über die Besetzung der Ausschüsse einig. Demnach gehören an

dem Bauausschuss:

dem Finanzausschuss:

dem Rechnungsprüfungsausschuss:

Mitglied:

1

(Vorsitz)Kerstin Kohlhepp

2

(stellv. Vorsitz)Patrick Pinkau

3

Theresa Stoeck

4

Andreas Blatterspiel

TOP 09

Neuerliche Entscheidung über die Bestellung des ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der 1. Bürgermeister Matthias Hauke weiterhin zum Standesbeamten mit Funktionsbeschränkung, Aufgabenbereich „Vornahme von Eheschließungen“ bestellt wird.

Hinweis:

Bürgermeister Matthias Hauke stimmt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht mit ab. Gleichzeitig wird die Entscheidung, ob auch die 2. und der 2. Bürgermeister zu Standesbeamten mit Funktionsbeschränkung bestellt werden, vertagt.

TOP 10

Bestellung einer/eines Kindergartenbeauftragten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt Torsten Hereth zum Kindergartenbeauftragten.

Hinweis:

(Die Person) nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 11

Bestellung einer/eines Jugendbeauftragten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt Stefanie Schiefer zur Jugendbeauftragten.

Hinweis:

(Die Person) nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 12

Bestellung einer/eines Seniorenbeauftragten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt Sabine Schiffler zur Seniorenbeauftragten.

Hinweis:

(Die Person) nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Abstimmungsergebnis:

TOP 13

Bestellung einer/eines Feuerwehrbeauftragten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt Patrick Pinkau zum Feuerwehrbeauftragten.

Hinweis:

(Die Person) nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 14

Bestellung einer/eines Vereinsbeauftragten

Beschluss:

Der Marktgemeinderat bestellt Sebastian Leuber zum Vereinsbeauftragten.

Hinweis:

(Die Person) nimmt wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

TOP 15

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Volkers“ 1. Änderung, Stadt Bad Brückenau; Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Sachvortrag:

Es wird auf die beigefügte E-Mail des Büro Kling Consult GmbH vom 20.04.2026 verwiesen. Rückfragen aus dem Gremium gab es zu den übersandten Unterlagen keine.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Volkers“ 1. Änderung, Stadt Bad Brückenau keine Stellungnahme abgegeben wird, da Belange des Marktes Zeitlofs nicht betroffen sind.

TOP 16

Bekanntgaben des Bürgermeisters

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

  • das Rathaus am 05.06.2026 geschlossen ist.
  • dieses Jahr das STADTRADELN im Landkreis Bad Kissingen vom 14.06. bis 04.07.2026 stattfindet. Ab sofort können sich die Teams und Einzelpersonen als Teilnehmende anmelden. Auch Firmen, Vereine, Schulen und Kindergärten können mitmachen.
  • das geplante Klimaschutznetzwerk auf Landkreisebene nun doch nicht gegründet wird, da weitere Kommunen ihre Teilnahme zurückgezogen haben.
  • am 19.05.26 der zweite Workshop zum Sturzfluten-Risikomanagement durch das Büro Spekter stattfindet. Der Teilnehmerkreis beschränkt sich diesmal auf Verwaltung und Bauhof.
  • der Neubau des Spielplatzes in Detter so gut wie abgeschlossen ist. Er bedankt sich in diesem Zuge stellvertretend bei Herrn Blatterspiel für das ehrenamtliche Engagement und die finanzielle Unterstützung.
  • seit 23.04.2026 der Automatenladen im ehemaligen Selbstbedienungshofladen in Zeitlofs eröffnet wurde. Angeboten werden Snacks, Süßigkeiten, Getränke sowie Vape´s. Betreiber ist das Automatenkaufhaus Karlstadt.
  • seit 04.05.2026 die ST2289 im Bereich Wernarz saniert wird (aktuell der Ausbau der barrierefreien Bushaltestelle) unter halbseitiger Sperrung. Ab 01.06.2026 ist für eine Woche die Vollsperrung der OD Wernarz beabsichtigt. Die Umleitung erfolgt in diesem Zeitraum über die Ortsverbindungsstraßen Rupboden-Weißenbach-Modlos. Der weitere Ausbau Staatsbad-Bad Brückenau ist bisher ohne Termin angekündigt.