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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Stellenausschreibung

• Erzieher (m/w/d)

Der Markt Zeitlofs sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

in Teil-/Vollzeit Erzieher (m/w/d).

Evtl. Übernahme einer Leitungsfunktion ab 01.01.2024.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen an den Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs, poststelle@markt-zeitlofs.de.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei

Herrn Schöppner, Tel: 09746 / 9119-33.

Hinweis: Den vollständigen Anzeigentext finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de - Stellenausschreibungen) sowie in den gemeindlichen Aushängekästen.

Vermietung

Der Markt Zeitlofs vermietet die "Alte Schule" in Zeitlofs zur Nutzung als Büro, Praxis, Seminar-/Schulungszentrum, Coworking Space.

Büro-/Praxis- oder Arbeitsfläche: 407 m²

Grundstücksfläche (ca.): 244 m²

Teilbelegung möglich: Geschossweise

KfZ-Stellplätze: in fußläufiger Nähe

Glasfaseranschluss

Kaltmiete €: verhandelbar

Zustand: gepflegt, neu saniert

bezugsfrei/nutzbar: kurzfristig

Alle weiteren nützlichen Angaben und Modalitäten finden Sie im Exposé auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de - Rathaus-Bürgerservice)

Rückfragen: 09746 91190 oder poststelle@markt-zeitlofs.de


Marktgemeinderatssitzungen

Auszüge aus genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)

Sitzungsprotokoll vom 04.07.2023

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 13.06.2023 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.06.2023 - öffentlicher Teil - wird zugestimmt.

TOP 02

Einbeziehung der Außenbereichs-Teilfläche Fl. Nr. 403 Gemarkung Weißenbach in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Weißenbach;

Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen der TÖB und Bürger - Satzungsbeschluss

Sachvortrag:

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung zur Außenbereichs-Teilfläche Fl. Nr. 403 Gemarkung Weißenbach lag in der Zeit vom 03.04.2023 einschl. 05.05.2023 öffentlich aus. Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) von der öffentlichen Auslegung unterrichtet bzw. am Verfahren beteiligt. Die Zeitspanne der öffentlichen Auslegung wurde im Amtsblatt Nr. 7 des Landratsamtes Bad Kissingen am 31.03.2023 veröffentlicht.

Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Auf elektronischem Weg wurden nachfolgende Träger öffentlicher Belange (TÖB) und sonstige Institutionen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einschließlich der von der Planung berührten Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durch das Büro für Orts-, Landschafts- und Freiraumplanung, Dipl.-Ing. Klaus Neisser am 01.04.2023 über die Planung und öffentliche Auslegung informiert und um Stellungnahme gebeten.

A) Folgende Träger und Verbände haben dem Vorhaben ohne Anregungen zugestimmt, keine Anregungen vorgetragen bzw. nicht geantwortet:

1.

Amt für ländliche Entwicklung Ufr, 12.04.2023

2.

Bayernwerk Netz GmbH, 02.05.2023

3.

Deutsche Telekom Technik GmbH, Bamberg,

4.

Handwerkskammer für Unterfranken, 05.04.2023

5.

Industrie- und Handelskammer, 26.04.2023

6.

Immobilien Freistaat Bayern,

7.

Kreisheimatpfleger für den Landkreis Bad Kissingen,

8.

Landkreis Bad Kissingen, Email vom 10.05.2023

9.

Fachbereich Immissionsschutz, Schreiben vom 28.04.2023

10.

Gesundheitsamt, Email vom 11.04.2023

11.

Untere Wasserbehörde/Bodenschutzrecht, Email 19.04.2023

12.

Pledoc GmbH, Schreiben vom 12.04.2023

13.

Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, 03.04.2023

14.

Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern, 01.04.2023

15.

Regierung von Unterfranken, Brand- und Katastrophenschutz

16.

Staatliches Bauamt Schweinfurt, Schreiben vom 13.04.2023

17.

Stadtwerke Bad Brückenau

18.

Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Schreiben 1.03.2023

19.

Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Bad Kissingen

20.

Landesbund für Vogelschutz e.V. Bezirksgeschäftsstelle Ufr.

B) Folgende Träger haben dem Vorhaben zugestimmt, jedoch Hinweise vorgetragen:

1. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bad Kissingen, Schreiben vom 12.04.2023,

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt zu gegebener Zeit die Bauleitpläne des Marktes Zeitlofs im GDI-Projekt „Bauleitpläne im Internet“ bereit zu stellen und nach Verfahrensabschluss dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung die Einbeziehungssatzungs-Unterlagen digital zuzuleiten

2. Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 18.04.2023,

Beschluss: Die Begründung der Einbeziehungssatzung wird um den Hinweis des Bayerischen Denkmalamtes ergänzt: „Treten bei der Maßnahme Bodendenkmale auf, sind diese unverzüglich zu melden und eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen.“

3. Regierung von Unterfranken-Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 31.03.2023,

Beschluss: Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt nach Abschluss des Verfahrens eine rechtskräftige Fassung der Einbeziehungssatzung mit Begründung der Regierung auf digitalem Weg zuzuleiten.

4. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Schreiben vom 31.03.2023,

Abwägung: Der Marktgemeinderat nimmt den Hinweis zur Kenntnis.

5. Kreisbrandinspektor des Landkreises Bad Kissingen, Schreiben vom 30.04.2023,

Beschluss: Der Bauwerber wird zur Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen verpflichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr die erforderliche Löschwasserversorgung über das öffentliche Hydranten-Netz zu prüfen und nach Erfordernis sicherstellen.

C) Nachfolgende Stellen haben ANREGUNGEN vorgetragen:

1. Landratsamt Bad Kissingen - Email vom 11.05.2023

1.1. Fachbereich Bauleitplanung

1.2. Fachbereich Naturschutz - Email vom 05.05.2023,

Beschluss: Die berechtigten Anregungen der unteren Naturschutzbehörde fließen in die Einbeziehungssatzung voll umfänglich ein.

1.3. Fachbereich Wasserwirtschaft - Scheiben vom 19.04.2023,

Beschluss: Die wasserwirtschaftlichen Belange werden in der Einbindungssatzung verankert und der Bauwerber zur Einhaltung der „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten...“ sowie der einschlägigen Richtlinien verpflichtet.

1.4. SG 40 - Städtebauliche Stellungnahme, Schreiben vom 04.04.2023:

Beschluss: Die beiden Gebäude werden in Abhängigkeit von der Höhenlage der Forsthausstraße bezogen auf den Erdgeschossfußboden (FFB) festgelegt.

D. ERGENBNIS DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG

Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Anregungen und keine Bedenken ein.

E. WEITERE VERFAHRENSSCHRITTE:

Die geringfügig ergänzte Einbeziehungssatzung wird dem Gemeinderat im Rahmen der Abwägung des Ergebnisses der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis gegeben. Der Marktgemeinderat billigt die ergänzte Einbeziehungssatzung und beschließt diese einschl. Begründung und Lageplan in der Fassung vom 04.07.2023 als Satzung.

F. SATZUNGSBESCHLUSS

Sach- und Rechtslage:

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 21.03.2023.die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 04.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023 statt. Zeitgleich wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, unterrichtet und zur Äußerung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden Änderungen vorgetragen, die in der Sitzung am 04.07.2023 behandelt wurden. Im Ergebnis der Prüfung und Behandlung vorgetragener Anmerkungen kann festgestellt werden, dass das Aufstellungsverfahren abgeschlossen werden kann. Den Stellen, die fristgemäß Anregungen vorgebracht haben, ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Es bedarf des Satzungsbeschlusses der Einbeziehungssatzung inkl. Lageplan sowie der Billigung der zugehörigen Begründung.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zur Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 04.07.2023 hat der Marktgemeinderat geprüft und abgewogen;

2.

Die Einbeziehungssatzung inkl. Lageplan in der Fassung vom 04.07.2023 wird als Satzung beschlossen.

3.

Die Begründung zur Einbeziehungssatzung wird gebilligt.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung inkl. Lageplan und Begründung auszufertigen und den Satzungsbeschluss vom 04.07.2023 ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch).

TOP 03

Umgang mit Anträgen zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen;

Beschluss zur Sicherstellung der regionalen Wertschöpfung

Sachvortrag:

Das gemeinsame Engagement in der Energiewende im Landkreis Bad Kissingen nimmt weiter Form an. Im Rahmen verschiedener Gesprächsrunden wurde immer weiter das Thema der regionalen Wertschöpfung und deren Maximierung erörtert. So hat sich das Thema „Flächensicherung durch die Gemeinde“ als elementarer Teil der Wertschöpfungskette herauskristallisiert.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt künftig nur noch Anträge auf Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu behandeln, bei denen der Markt Zeitlofs als Verpächter der betroffenen Flächen auftritt: entweder, weil die betroffenen Flächen sich im Eigentum des Marktes Zeitlofs befinden oder die Flächen, nachdem sie vom Markt Zeitlofs gepachtet wurden, weiterverpachtet werden.

TOP 04

Sanierung Wasserversorgungsanlage Detter;

Beschlussfassung über die Stellung eines Antrags auf Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)

Sachvortrag:

Im Zuge der Sanierung der Wasserversorgungsanlage Detter gilt es, entsprechend der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021), einen Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen zu stellen.

Die bauliche Sanierung von bestehenden Trinkwassergewinnungs- und aufbereitungsanlagen wird in Härtefällen nach der RZWas 2021 gefördert. Ein Härtefall liegt vor, wenn das bauliche Vorhaben zu einer unzumutbaren Belastung der Gebietskörperschaft sowie der Bürgerinnen und Bürger führen würde.

Es ist zu unterscheiden zwischen Leitungs- vom Anlagenbau.

Die Härtefallförderung wird für den Anlagenbau (Ziffer 2.2.3 RZWas) gewährt, wenn die ermittelte Pro-Kopf-Belastung für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung getrennt oder gemeinsam (bei deckungsgleichem Satzungs- und Versorgungsgebiet) die folgenden Härtefallschwellen überschreitet:

PKB Wasserversorgung

PKB Abwasserentsorgung

Gemeinsame Betrachtung

> 4.100 Euro/EZD

Getrennte Betrachtung

> 2.150 Euro/EZD

>3.350 Euro EZD

Im Raum mit besonderem Handlungsbedarf nach dem Landesentwicklungsprogramm, in welchem der Markt Zeitlofs liegt:

Gemeinsame Betrachtung

> 3.100 Euro/EZD

Getrennte Betrachtung

> 1.600 Euro/EZD

> 2.500 Euro/EZD

Die Höhe der Zuwendung beträgt jeweils für Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 250 Euro je angeschlossenen Einwohner (mit Hauptwohnsitz zum Stichtag 30.06.2019 bei Antragstellung in 2023) einmalig im 4-Jahres-Zeitraum gemäß Zuwendungsbescheid, maximal 70 % der Ausgaben nach Ausführung und maximal 3 Mio. Euro.

Für den Leitungsbau (Ziffer 2.2.1 RZWas) wird bei Erreichen der Härtefallschwelle 2 eine höhere Förderpauschale (180,- € pro saniertem Meter Wasserleitung, jedoch mindestens 70 % bzw. max. 90 % der Ausgaben nach Ausführung statt 120,- €/Meter bei mindestens 40 % der Ausgaben nach Ausführung) gewährt. Diese Härtefallschwelle 2 beträgt, wieder im Raum mit besonderem Handlungsbedarf:

Gemeinsame Betrachtung

> 4.600 Euro/EZD

Getrennte Betrachtung

> 2.400 Euro/EZD

> 3.750 Euro/EZD

Für die Ermittlung der Schwellen gilt der Betrachtungszeitraum für Investitionen (bauliche Investitionen einschl. Baunebenkosten im Vermögenshaushalt und Ausgaben für baulichen Unterhaltungen -Gr.51 ZVKommGrPl- im Verwaltungshaushalt) vom 01.01.1996 bis spätestens Antragsdatum, hier Stichtag 30.06.2023. Es kann die Wasserversorgung isoliert oder gemeinsam mit der Abwasserbeseitigung betrachtet werden. Es gilt der Demografiefaktor 2020 zu 2010.

Die Verwaltung hat bei isolierter Betrachtung der Investitionen zum Stichtag 30.06.2023 für die Wasserversorgung eine PKB von 2.628,66 €/EZD ermittelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt zur Durchführung der Maßnahme die Zuwendungsanträge, basierend auf der bereits vom Gemeinderat gebilligten Entwurfsplanung, nach RZWas 2021 beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen zu stellen.

TOP 05

Bekanntgaben des Bürgermeisters

1. Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

  • der Auftrag für die Umbaumaßnahmen am Schienenbus Rupboden i. H. v. 70.848,01 € an die Firma Volklandt erteilt wurde.
  • am 09.07.2023 der Radaktionstag stattfindet, in dessen Rahmen die offizielle Eröffnung des Outdoor-Fitnessparcours in Rupboden um 14:00 Uhr erfolgt. Der Zwischenstand beim „Stadtradeln“ beträgt 2853 gefahrene km verteilt auf 7 Teams bzw. 30 Radelnde.
  • der Zuwendungsbescheid für das Sturzflutrisikomanagement i. H. v. 150.00,- € eingegangen ist.
  • das Verbot für jegliche Art von offenem Feuer seit 15.06.2023 besteht und weiterhin gültig ist. Er bittet um vernünftiges und verantwortungsvolles Handeln.
  • der Markt Zeitlofs zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil- oder Vollzeit einen Erzieher (m/w/d) sucht. Bewerbungen sollen per Mail an poststelle@markt-zeitlofs.de oder per Post an Herrn Schöppner, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs gerichtet werden.

Kegelbahn Zeitlofs

Der Kegelclub Bad Brückenau ist Pächter der Kegelbahn Zeitlofs und somit auch für den Betrieb und die Organisation (Schlüsselausgabe, Buchungen usw.) verantwortlich. Fragen und Anmeldungen sind über Frau Annika Sych (Tel: 09741 9391875) möglich.

Hinweis für alle Landwirte

Die Landwirte werden gebeten ihre Viehbestände (Stichtag: 30.06.2023), nach Altersangabe der Tiere, bis zum 30. September 2023 der Gemeinde Zeitlofs, Frau Mangold, per Mail melanie.mangold@markt-zeitlofs.de oder Tel. 0 97 46 / 91 19 - 14, mitzuteilen.

Diese Angaben werden für die Ermittlung der Großvieheinheiten im Zusammenhang mit der Berechnung der Entwässerungsgebühren benötigt.

Wenn bis zu diesem Zeitpunkt, die Meldung über den Viehbestand nicht beim Markt Zeitlofs eingegangen ist, findet er bei der Berechnung der Kanalgebühren keine Berücksichtigung mehr.

Juni 2023
Markt Zeitlofs

Meldung von Schäden und Störungen an der Straßenbeleuchtung

Ortsteil:

Straße:

Sonstige Mitteilungen:

Name des Melders:

Dieser Vordruck ist zu senden an:

Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs Tel. 09746 / 9119-0, Fax 09746 / 9119-19

Eine Störung können Sie auch über folgende Internetadresse melden: www.stoerung24.de

Hier ist dann eine schnellere Bearbeitung möglich.

Annahmeschluss

für den nächsten Gemeindeboten ist der 20.09.2023, 12:00 Uhr Mitteilungen, Texte, Veranstaltung usw., alles was zur Veröffentlichung bestimmt ist kann an die E-Mail-Adresse: poststelle@markt-zeitlofs.de gesandt werden.

Termin ist dringend zu beachten. Später eingehende Texte und Bilder können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Gemeindekalender 2024

Nachdem die Kalender so gut ankommen, möchte der Markt Zeitlofs auch für das Jahr 2024 einen eigenen Kalender herausbringen. Der Kalender 2024 soll äquivalent dem Kalender 2023 gestaltet werden.

Nun ist wieder Ihre Mithilfe gefragt. Wir benötigen Bilder für die einzelnen Monate. Es wäre schön, aus allen Ortsteilen Bilder zu erhalten.

Die Bilder können gerne „alte Zeiten“ darstellen, schön wäre auch eine möglichst aktuelle Luftbildaufnahme fürs Titelbild. Die Bilder sollten möglichst Querformat haben und in guter Qualität (hohe Auflösung) aufgenommen sein.

Weiterhin bitten wir alle Vereine die Termine für schon geplante Veranstaltungen im Jahr 2024 im Rathaus zu melden, dass auch diese in den Kalender aufgenommen werden können.

Firmen bieten wir natürlich auch wieder die Möglichkeit, gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 30,00 € eine Anzeige zu schalten. Auch hier bitte Meldungen im Rathaus.

Wir sind bestrebt, den Kalender dieses Jahr frühzeitig fertigstellen zu können, damit er Sie von Beginn an im Jahr 2024 begleiten.