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Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Auszüge aus genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)

Sitzungsprotokoll vom 13.05.2025

TOP 01

Genehmigung der Niederschrift vom 22.04.2025 - öffentlicher Teil

Beschluss:

Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.04.2025 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.

TOP 02

Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Agri-PV-Freiflächenanlage auf der Fl.Nr. 1134 der Gemarkung Detter

Sachvortrag:

Bürgermeister Hauke informiert über das vorliegende Schreiben des Landratsamtes vom 24.04.2025 zum zugehörigen Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage).

Demnach sind die vom Markt Zeitlofs aufgeführten Argumente für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach Auffassung des Landratsamtes rechtswidrig und es wird beabsichtigt, dieses Einvernehmen gem. Art. 67 BayBO zu ersetzen und den Antrag auf Vorbescheid positiv zu bescheiden.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der Mitteilung des Bauamtes des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.04.2025 (Az. 602-40-V-2025-55) das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.

TOP 03

Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes Zeitlofs

Sachvortrag:

Bedingt durch die anstehenden Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgungseinrichtung war es erforderlich, die entsprechenden Beitragsätze neu zu kalkulieren. Durch die enormen Investitionen war es erforderlich, neben dem Herstellungsbeitrag gleichsam einen sogenannten „Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag“ zu kalkulieren. Die Thematik wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.10.2024 zu TOP 4 eingehend erörtert.

Bezüglich der Bauausführung und Kostenschätzung wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.12.2022, TOP 2, verwiesen.

Zwischenzeitlich wurden durch die Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung, Veitshöchheim, entsprechende Globalberechnungen erstellt (Stand: April 2025), welche zugleich Grundlage für die Satzungsbestimmungen der

-

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

(BGS/WAS) und

-

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS)

bilden.

Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden im Entwurf bzw. der neuen BGS/WAS folgende Änderungen (in Bezug auf die bisher bestehende Satzung) eingearbeitet:

§ 6

Beitragssatz

Der Beitrag beträgt

a)

pro m² Grundstücksfläche

1,31 €

(vorher: 1,22 €)

= + 0,09 €

b)

pro m² Geschossfläche

10,18 €

(vorher: 8,62 €)

= + 1,56 €

§ 13

Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

(2)

Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels (vorher: eines Drittels) der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Markt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.

Hinweis:

Die Änderungen im § 13 haben keine Auswirkungen auf die derzeitige Verwaltungspraxis. Seit Jahren werden die Vorauszahlungen (abweichend von den Regelungen der Satzung) geviertelt, die Satzungsänderung dient daher nur der „Anpassung“.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

des Marktes Zeitlofs

(BGS/WAS)

vom

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Zeitlofs folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Beitragserhebung

Der Markt Zeitlofs erhebt zur Deckung seines Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag.

§ 2

Beitragstatbestand

Der Beitrag wird erhoben für

1.

bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder

2.

tatsächlich – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – angeschlossene Grundstücke.

die Vollständige Satzung ist auf der Homepage www.markt-zeitlofs.de einsehbar.

TOP 04

Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) des Marktes Zeitlofs

Sachvortrag:

Die zu beschließende VES/WAS basiert auf den Grundlagen der BGS/WAS, beinhaltet jedoch den Verbesserungs- und Ergänzungsbeitrag.

§ 6

Beitragssatz

(3)

Der vorläufige Beitragssatz beträgt

(a)

pro m² Grundstücksfläche

2,11 €

(b)

pro m² Geschossfläche

16,41 €.

Die übrigen Regelungen beispielsweise zum Beitragsschuldner, der Beitragsermittlung (Maßstäbe) und/oder Vorauszahlungsmodalitäten sind gleich der in der BGS/WAS getroffenen Festsetzungen/Bestimmungen des Beitragsrechts. Der Beschluss des Marktgemeinderates, die Vorauszahlung auf vier Fälligkeiten aufzuteilen, wurde in den Satzungsentwurf mit eingearbeitet.

Der vorläufige Beitragssatz begründet sich durch die „Globalberechnung zum Nachweis der Angemessenheit der Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge als Grundlage der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Zeitlofs“ (Stand April 2025) der Dr. Schulte | Röder, Kommunalberatung, Veitshöchheim.

Nach dem entsprechenden Erlass der Satzungen ist die rechtliche Grundlage geschaffen, im Herbst diesen Jahres die Vorausleistungsbescheide zu erlassen.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung

der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS)

des Marktes Zeitlofs

vom

Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Zeitlofs folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung:

§ 1

Beitragserhebung

Der Markt Zeitlofs erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung durch die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen:

die Vollständige Satzung ist auf der Homepage www.markt-zeitlofs.de einsehbar.

TOP 05

Bekanntgaben des Bürgermeisters

Sachverhalt:

Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass

  • der Markt Zeitlofs weiterhin zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Erzieher (m/w/d) in Teil-/Vollzeit oder Kinderpfleger (m/w/d) in Teil-/Vollzeit für die gemeindlichen Kindergärten und einen Sachbearbeiter (m/w/d) in Teilzeit für allgemeine Verwaltungsarbeiten sucht. Bewerbungen können schriftlich im Rathaus eingereicht werden (poststelle@markt-zeitlofs.de oder Baumallee 12, 97799 Zeitlofs)
  • mit E-Mail vom 05.05.2025 dem Markt Zeitlofs die Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön zum „Beteiligungsverfahren - 20. Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg – Windenergie“ zur Kenntnis übersandt wurde, welche den Anwesenden zur Information weitergegeben wurde.
  • laut Mitteilung des Bayrischen Landesamtes für Statistik vom 30.04.2025 sich im Vergleich zur bisherigen Regelung keine Änderung ergibt: „Mariä Himmelfahrt ist ab dem Jahr 2025 kein gesetzlicher Feiertag im Markt Zeitlofs“.
  • das diesjährige Stadtradeln vom 05.05.25 bis 25.05.25 im Landkreis Bad Kissingen stattfindet und der Markt Zeitlofs auch in diesem Jahr wieder an der Aktion teilnimmt. Während der Aktion können sich auch die Bürger registrieren und als Einzelfahrer oder in Teams teilnehmen.
  • der Marktgemeinderat den Auftrag für die Grundlagenermittlung und Vorplanung für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Roßbach sowie die Erweiterung/Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Eckarts in Höhe von 15.047,78 € (brutto) an RICHTER | ARCHITEKTUR, Hartstraße 6, 97769 Bad Brückenau, vergeben hat.
  • am 02.06.2025 von 16 – 19 Uhr ein Infomarkt zur Sanierungsmaßnahme der Wasserversorgung im „Steinernen Wirtshaus“ stattfindet. An verschiedenen Stationen stehen Vertreter von BaurConsult, der Stadtwerke Bad Brückenau sowie unserer Verwaltung für Fragen zur Sanierungsmaßnahme, der Verbesserungsbeiträge, der Betriebsführung sowie allgemein zur Trinkwasserversorgung bereit.
  • in Detter ein Spielplatz errichtet werden soll und die Gemeinde mittlerweile eine private Fläche erworben hat, auf der nun mittels Spenden durch eine Elterninitiative Spielgeräte aufgestellt werden sollen. Am Freitag, den 16.05.2025 findet hierzu ab 18 Uhr eine Infoveranstaltung mit Verköstigung am Standort statt.
  • das Rathaus am 30.05.2025 geschlossen bleibt.

Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt gab es keine.