Auszüge aus genehmigten Protokollen öffentlicher Sitzungen des Marktgemeinderates. Die vollständigen Protokolle finden Sie auf der Internetseite des Marktes Zeitlofs (www.markt-zeitlofs.de)
Sitzungsprotokoll vom 13.05.2025
| TOP 01 | Genehmigung der Niederschrift vom 22.04.2025 - öffentlicher Teil |
Beschluss:
Der Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.04.2025 – öffentlicher Teil – wird zugestimmt.
| TOP 02 | Antrag auf Vorbescheid; Errichtung einer Agri-PV-Freiflächenanlage auf der Fl.Nr. 1134 der Gemarkung Detter |
Sachvortrag:
Bürgermeister Hauke informiert über das vorliegende Schreiben des Landratsamtes vom 24.04.2025 zum zugehörigen Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage).
Demnach sind die vom Markt Zeitlofs aufgeführten Argumente für die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens nach Auffassung des Landratsamtes rechtswidrig und es wird beabsichtigt, dieses Einvernehmen gem. Art. 67 BayBO zu ersetzen und den Antrag auf Vorbescheid positiv zu bescheiden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der Mitteilung des Bauamtes des Landratsamtes Bad Kissingen vom 24.04.2025 (Az. 602-40-V-2025-55) das Einvernehmen zur Bauvoranfrage zu erteilen.
| TOP 03 | Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes Zeitlofs |
Sachvortrag:
Bedingt durch die anstehenden Maßnahmen im Bereich der Wasserversorgungseinrichtung war es erforderlich, die entsprechenden Beitragsätze neu zu kalkulieren. Durch die enormen Investitionen war es erforderlich, neben dem Herstellungsbeitrag gleichsam einen sogenannten „Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag“ zu kalkulieren. Die Thematik wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 29.10.2024 zu TOP 4 eingehend erörtert.
Bezüglich der Bauausführung und Kostenschätzung wird auf die Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.12.2022, TOP 2, verwiesen.
Zwischenzeitlich wurden durch die Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung, Veitshöchheim, entsprechende Globalberechnungen erstellt (Stand: April 2025), welche zugleich Grundlage für die Satzungsbestimmungen der
| - | Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung |
|
| (BGS/WAS) und |
| - | Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) |
bilden.
Neben kleineren redaktionellen Änderungen wurden im Entwurf bzw. der neuen BGS/WAS folgende Änderungen (in Bezug auf die bisher bestehende Satzung) eingearbeitet:
Der Beitrag beträgt
| a) | pro m² Grundstücksfläche | 1,31 € | (vorher: 1,22 €) | = + 0,09 € |
| b) | pro m² Geschossfläche | 10,18 € | (vorher: 8,62 €) | = + 1,56 € |
(2) | Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels (vorher: eines Drittels) der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, so setzt der Markt die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest. |
Hinweis:
Die Änderungen im § 13 haben keine Auswirkungen auf die derzeitige Verwaltungspraxis. Seit Jahren werden die Vorauszahlungen (abweichend von den Regelungen der Satzung) geviertelt, die Satzungsänderung dient daher nur der „Anpassung“.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
des Marktes Zeitlofs
(BGS/WAS)
vom
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Zeitlofs folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Der Markt Zeitlofs erhebt zur Deckung seines Aufwands für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag.
Der Beitrag wird erhoben für
| 1. | bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder |
| 2. | tatsächlich – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – angeschlossene Grundstücke. |
die Vollständige Satzung ist auf der Homepage www.markt-zeitlofs.de einsehbar.
| TOP 04 | Erlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS) des Marktes Zeitlofs |
Sachvortrag:
Die zu beschließende VES/WAS basiert auf den Grundlagen der BGS/WAS, beinhaltet jedoch den Verbesserungs- und Ergänzungsbeitrag.
| (3) | Der vorläufige Beitragssatz beträgt | ||
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| (a) | pro m² Grundstücksfläche | 2,11 € |
|
| (b) | pro m² Geschossfläche | 16,41 €. |
Die übrigen Regelungen beispielsweise zum Beitragsschuldner, der Beitragsermittlung (Maßstäbe) und/oder Vorauszahlungsmodalitäten sind gleich der in der BGS/WAS getroffenen Festsetzungen/Bestimmungen des Beitragsrechts. Der Beschluss des Marktgemeinderates, die Vorauszahlung auf vier Fälligkeiten aufzuteilen, wurde in den Satzungsentwurf mit eingearbeitet.
Der vorläufige Beitragssatz begründet sich durch die „Globalberechnung zum Nachweis der Angemessenheit der Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträge als Grundlage der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung (BS-VW/EW) des Marktes Zeitlofs“ (Stand April 2025) der Dr. Schulte | Röder, Kommunalberatung, Veitshöchheim.
Nach dem entsprechenden Erlass der Satzungen ist die rechtliche Grundlage geschaffen, im Herbst diesen Jahres die Vorausleistungsbescheide zu erlassen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung
der Wasserversorgungseinrichtung (VES-WAS)
des Marktes Zeitlofs
vom
Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Zeitlofs folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung:
Der Markt Zeitlofs erhebt einen Beitrag zur Deckung ihres Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung durch die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen:
die Vollständige Satzung ist auf der Homepage www.markt-zeitlofs.de einsehbar.
| TOP 05 | Bekanntgaben des Bürgermeisters |
Sachverhalt:
Bürgermeister Matthias Hauke gibt bekannt, dass
Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt gab es keine.