Titel Logo
Gemeindebote des Marktes Zeitlofs
Ausgabe 9/2024
Vereine und Verbände
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vereine und Verbände

Anträge auf Genehmigung einer Schank- und Speisewirtschaft (Gaststättenerlaubnis) sowie Anzeige eines öffentlichen Vergnügens (Art. 19 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheitund Ordnung) für Vereinsfeste oder einer anderen öffentlichen Veranstaltung sind schriftlich mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Gemeindeverwaltung Markt Zeitlofs, Baumallee 12, 97799 Zeitlofs anzuzeigen.

Der Antrag (Formulare erhalten Sie auf Ihrem Amt) muss Angaben zum Veranstalter, zur Art, dem Ort und der Zeit der Veranstaltung sowie eventuell die Zahl der zuzulassenden Teilnehmer enthalten. Weiterhin wird darum gebeten aufzuführen, welche Sanitäranlagen vorhanden sind. Ebenso ist aufzuführen, welche Getränke (alkoholische/nichtalkoholische) und Speisen zum Ausschank vorgesehen sind.

Wird eine Veranstaltung nicht rechtzeitig angezeigt, so kann dies zu einer Erlaubnisversagung führen.

Wer eine öffentliche Vergnügung ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Anzeige veranstaltet, kann nach Art. 19 Abs. 8 Nr. 1 mit einer Geldbuße belegt werden.

Auftretende Fragen können unter Tel.: 09746 / 9119-0 geklärt werden.