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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 13. Sitzung des Marktgemeinderates am Montag, 13. November 2023

im Sitzungssaal des Rathauses Thüngen

1. Bürgermeister Lorenz Strifsky begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung:

1.

Erweiterung der Tagesordnung

Sachverhalt:

1. Bürgermeister Lorenz Strifsky beantragt die Erweiterung der Tagesordnung um zwei weitere dringliche Punkte.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte

Im Öffentlichen Teil der Sitzung:

„Vollzug Haushalt 2023; Instandsetzung/Reparatur des Bauhof VW-Transporters MSP MT 501; Beratung und Beschlussfassung“

sowie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

„Nutzungsänderung Grundschule Thüngen Gebäudeteil A- EG, in Kindergarten Thüngen; Vergabe Architektenleistung; Beratung und Beschlussfassung“

zu.

Abstimmungsergebnis:

10 : 0

2.

Vollzug Haushalt 2023; Instandsetzung/Reparatur des Bauhof-VW Transporters MSP-MT 501; Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Bauhof-VW Transporter des Marktes ist defekt (Erstzulassung = 07.02.2011 / aktueller Kilometerstand = 117.460).

Von Seiten der Firma Lamprecht, Eußenheim liegt ein Kostenvoranschlag zur Reparatur des Fahrzeuges vom 07.11.2023 in Höhe von brutto 8.242,26 € vor.

Von Seiten des Bauhofes wird die Instandsetzung / Reparatur befürwortet, da es die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Die Anschaffung eines Gebraucht- oder Neufahrzeuges ist aktuell nicht notwendig.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten können über die Haushaltsstelle 7711.5500 im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe finanziert werden. Der Ansatz in Höhe von 14.000,00 € wird um ca. 4.000,00 € überschritten.

Beschlussvorschlag:

Der Marktgemeinderat stimmt der Instandsetzung/Reparatur des o.g. Fahrzeuges zu. Die Firma Lamprecht erhält auf Grundlage des Angebotes vom 07.11.2023 den Auftrag zur Umsetzung.

Diskussionsverlauf:

Erster Bürgermeister Lorenz Strifsky überträgt das Wort an Bauhofleiter Lars Schmelz.

Dieser erklärt, dass das Fahrzeug einen Motorschaden (Lagerschaden) hat. Die Kosten für die Reparatur, Einbau eines generalüberholten Motors sowie eine Generalüberholung des Fahrzeuges, betragen 8.242,26 €.

Der Restwert des Transporters beläuft sich aktuell auf ca. 10.000 – 15.000 Euro. Eine Ersatzbeschaffung würde die Reparaturkosten bei weitem übersteigen. Die Investition könnte sich zukünftig bei einem evtl. Fahrzeugverkauf wieder lohnen.

Es erfolgt kurze Diskussion.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der Instandsetzung/Reparatur des o.g. Fahrzeuges zu. Die Firma Lamprecht erhält auf Grundlage des Angebotes vom 07.11.2023 den Auftrag zur Umsetzung.

Abstimmungsergebnis:

10 : 0

3.

Verkehrsrechtliche Anordnung in der Straße "Am Wendelsberg" (absolutes Halteverbot);

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 8. März 2021 wurde beschlossen, dass ab dem Kreuzungsbereich Schulstraße/Am Wendelsberg im Verlauf des Wendelsbergs bis zum Anwesen „Am Wendelsberg 5“ einseitig mit einem „eingeschränkten Halteverbot“ und dem Zusatzzeichen „16:30 - 07:00 Uhr“ beschildert wird. Grund hierfür war, dass einem ansässigen Gewerbetreibenden aufgrund der Länge der genutzten Fahrzeuge das ein-/ausfahren aus seinem Grundstück „Am Wendelsberg 2“ nicht möglich war, wenn entlang des Straßenverlaufs ab der Kreuzung Schulstraße/Am Wendelsberg bis zum Grundstück „Am Wendelsberg 5“ Autos geparkt wurden. Aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnung vom 11. März 2021 wurde das Aufstellen der entsprechenden Schilder angeordnet.

Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 der Anwohner wurde der Abbau der Parkverbotsschilder vor dem Anwesen „Am Wendelsberg 5“ beantragt. Begründet wird dies dadurch, dass seit ca. zwei Jahren kein LKW mehr im Hof des Gewerbebetriebes geparkt worden ist und die Anwohner es sehr begrüßen würden, wenn sie wieder vor ihrem eigenen Haus parken können.

Finanzielle Auswirkungen:

- Keine -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass das eingeschränkte Halteverbot bestehen bleibt, da hierdurch einem Gewerbetreibenden zu seinem Recht auf Ein- und Ausfahrt zu/von seinem Grundstück verholfen wird.

Beschlussvorschlag 2:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass das eingeschränkte Halteverbot aufgrund des Antrages der Anwohner entfernt wird, damit diese wieder vor ihrem eigenen Haus parken können.

Diskussionsverlauf:

Der anwesende Anwohner, Herr Enoch Kouame, bittet, den Sachverhalt dem Ratsgremium zu erläutern.

Diese Bitte wird durch die Abstimmung von den Ratsmitgliedern mit einer Gegenstimme abgelehnt.

Marktgemeinderat Sebastian Heidenfelder erklärt, dass der Gewerbetreibende nicht auf das Halteverbot verzichten möchte. Zurzeit ist er bei einer benachbarten Firma beschäftigt, wo der LKW auch abgestellt werden könnte.

Seine Rückfrage beim Ordnungsamt in Zellingen ergab, dass evtl. eine Gewerbeuntersagung erfolgt, sollte das Halteverbot wegfallen und die Zufahrt zum Grundstück nicht mehr möglich sein.

Außerdem muss das Müllfahrzeug rückwärts in die Einfahrt zum Kindergarten einfahren, dies wäre ebenso erschwert, sollte das eingeschränkte Halteverbot wegfallen.

Kein Anlieger habe ein Recht auf einen Parkplatz vor seinem Haus, bekräftigt Herr Heidenfelder. Zudem seien zwei Garagen und ein Hof vorhanden, wo die Fahrzeuge jederzeit abgestellt werden könnten.

Auf Rückfrage von zweitem Bürgermeister Wolfgang Heß erklärt Herr Kouame, dass er den Hof nicht nutzen könnte, da seine Fahrzeuge die steile Auffahrt nicht ohne Aufsetzen hochfahren können.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass das eingeschränkte Halteverbot bestehen bleibt, da hierdurch einem Gewerbetreibenden zu seinem Recht auf Ein- und Ausfahrt zu/von seinem Grundstück verholfen wird.

Abstimmungsergebnis:

7 : 3

4.

Beitrag- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS-Th) des Marktes Thüngen vom 27.06.2016 und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS) des Marktes Thüngen vom 09.12.2011 Änderung der Abrechnungsperiode sowie der Fälligkeiten für die Vorauszahlungen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Am 05.10.2023 fragte der Erste Bürgermeister, Herr Lorenz Strifsky, bei der Verwaltung nach, ob es nicht möglich sei, die Abrechnungsperiode von einer abweichenden Abrechnungsperiode (01.10. – 30.09.) auf eine Kalenderabrechnungsperiode (01.01. – 31.12.) umzustellen.

Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:

Die Änderung der Abrechnungsperiode vom 01.01. – 31.12. auf 01.10. – 30.09. fand im Jahre 2013 statt. Damals wurde überlegt, ob die Energieversorgung in Karlstadt die Wasser- und Kanalgebühren zusammen mit den Stromabrechnungen, wie beim Markt Zellingen, abrechnen könnte. Da der Wechsel zur Energieversorgung Karlstadt mit hohen Kosten verbunden war, wurde deshalb ein Wechsel zur Energieversorgung nicht angestrebt. Die Abrechnungen Wasser- und Kanalgebühren wurden bis jetzt von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen (unabhängig von den Stromkostenabrechnungen) abgerechnet. Deshalb könnte jetzt auch die Abrechnungsperiode wieder zurück auf die jährliche Abrechnung (01.01. – 31.12.) geändert werden.

Hierzu ist aber dann eine Reihe von Satzungsänderungen erforderlich. So müsste ebenfalls beschlossen werden, ob eine kurze Abrechnung vom 01.10.2023 bis 31.12.2023 oder eine lange Abrechnung 01.10.2023 – 31.12.2024 erfolgen soll.

Zurzeit wird die Abrechnungsperiode 01.10.2022 bis 30.09.2023 abgerechnet (die Bescheide sind im November 2023 zu erwarten). Hierzu wurde erstmals die Ablesekarten über die Firma Komuna im Wasserzähleronlineverfahren erstellt und die Ablesung nicht mit Ableser/in durchgeführt, sondern die Bürger mit Ablesekarte und Onlineportal aufgefordert, die Zählerstände zu melden. Die Ablesung der Wasserzähler wird dann in Zukunft so bleiben.

Der Marktgemeinderat Thüngen möge im Rahmen seiner Finanzhoheit entscheiden, ob er die kurze Abrechnungsperiode (01.10.2023 -31.12.2023) oder die lange Abrechnungsperiode (01.10.2023 bis 31.12.2024) als Übergangslösung wünscht.

So könnte dann die Abrechnungsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2024 oder die Abrechnungsperiode ab 01.01.2025 bis 31.12.2025 angestrebt werden.

Nach Überprüfung der Verwaltung wurde damals zum Übergang von der Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12. (=Kalenderjahr) zur abweichenden Abrechnungsperiode 01.10. bis 30.09. des Folgejahres eine längere Übergangsperiode (sanfter Übergang) gewählt.

Die Verwaltung bittet den Marktgemeinderat Thüngen sich hier ebenfalls für die Umstellung der Abrechnungsperiode erst zum 01.01.2025 zu entscheiden. Gründe hierfür sind die Kosten für den Druck und Versand der Ablesekarten (Oktober 2023 und Dezember 2023) der Druck der Abrechnungsbescheide (im November 2023 und Januar 2024) und ggf. eine Verunsicherung der Bürger bei der kurzen Abrechnungsperiode 01.10.2023 – 31.12.2023.

So müssten auch die Satzungsänderungen der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS-TH) des Marktes Thüngen vom 27.05.2016, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung zum 01.10.2023, und die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS-TH) des Marktes Thüngen vom 09.12.2011, zuletzt geändert durch 4. Änderungssatzung zum 01.10.2023, geändert werden.

Damit die verwaltungstechnischen und satzungsrechtlichen Voraussetzungen zeitgleich geschaffen werden können, bittet die Verwaltung dem Marktgemeinderat Thüngen um Entscheidung, 0die Abrechnungsperiode erst zum 01.01.2025 umzustellen.

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung beschließt der Marktgemeindeart Thüngen folgenden Beschluss:

Die Umstellung der Abrechnungsperiode (01.01. bis 31.12.) wird zum 01.01.2025 erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt alle verwaltungstechnischen und satzungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umstellung zu schaffen.

Oder

Eine Umstellung der Abrechnungsperiode erfolgt nicht. Die Abrechnungsperiode bleibt weiterhin eine abweichende Abrechnungsperiode (01.10. bis 30.09.).

Beschluss:

Eine Umstellung der Abrechnungsperiode erfolgt nicht. Die Abrechnungsperiode bleibt weiterhin eine abweichende Abrechnungsperiode (01.10. bis 30.09.).

Abstimmungsergebnis:

10 : 0

5.

Beteiligung im Bauleitplanverfahren als Nachbargemeinde

Stadt Karlstadt,, Gemarkung Karlburg

Bebauungsplan Grundschule Karlburg

Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Stadt Karlstadt möchte im Ortsteil Karlburg zur Errichtung einer Grundschule einen Bebauungsplan aufstellen. Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsrand von Karlburg.

Der Bebauungsplan weist eine Fläche für Gemeinbedarf: „Schule“ aus.

Durch die vorgesehene Planung werden die Belange des Marktes Thüngen nicht berührt.

Dem Markt Thüngen waren bereits in der Sitzung vom 19.6.2023 die Entwürfe vorgelegen. Die abschließenden Unterlagen liegen nun zur Stellungnahme vor.

Beschlussvorschlag:

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschule Karlburg“ durch die Stadt Karlstadt werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss:

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschule Karlburg“ durch die Stadt Karlstadt werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis:

10 : 0

6.

Rechnungsgenehmigungen;Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

a)

Wasserrohrbruch - Am Sonnenhang 3

Für die Behebung eines Wasserrohrbruchs „Am Sonnenhang 3“ wurden von der Energieversorgung Lohr-Karlstadt am 10.10.2023 6.804,87 € in Rechnung gestellt.

Beschlussvorschlag:

a)

Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 6.804,87 € an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt im Nachhinein zu.

Sach- und Rechtslage

b)

Ausgrasen von Zaunflächen

Für das Ausgrasen von Zaunflächen wurden von der Fa. Reith am 19.10.2023 4.276,86 € in Rechnung gestellt.

Beschlussvorschlag:

b)

Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.276,86 € an die Fa. Reith im Nachhinein zu.

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 6.804,87 € an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis:

10 : 0

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt der nötigen Rechnungsanweisung in Höhe von 4.276,86 € an die Fa. Reith im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis:

10 : 0

7.

Informationen des 1. Bürgermeisters

Sachverhalt:

a) Termine

16.11.2023

Terminplanung 2024 im ev. Gemeindehaus, Meldungen an Wolfgang Heß

19.11.2023

Gedenkfeier Volkstrauertag am Planplatz

20.11.2023

Kulturausschuss-Sitzung

22.11.2023

Schulverband-Sitzung

24.11.2023

Bürgerversammlung in der Werntalhalle

27.11.2023

VGem-Rechnungsprüfung

02.12.2023

Holzversteigerung

08.12.2023

Weihnachtsfeier Gemeindemitarbeiter

10.12.2023

Jahresschluss-Sitzung

15.12.2023

Weihnachtsfeier Marktgemeinderatsmitglieder

16.12.2023

Christbaumverkauf der Freiwilligen Feuerwehr

b) Glasfaserausbau

Die Arbeiten schreiten gut voran. Bürgermeister Lorenz Strifsky spricht den Bürgern ein Lob aus. Die Zeichen, an welcher Stelle der Glasfaseranschluss auf das Grundstück gelegt werden soll, wurden von den Hauseigentümern gut kenntlich angebracht und die Firma konnte ohne Verzögerungen das Kabel dort verlegen, wo der Hausanschluss auf Wunsch des Anliegers erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis:

o. A.

8.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Glasfaserausbau

Marktgemeinderat Ralf Reuter teilt mit, dass die Gräben für das Glasfaserkabel teilweise mit Schotter statt mit Sand aufgefüllt wurden.

Erster Bürgermeister Lorenz Strifsky bittet um kurze Meldung an ihn, sollten Mängel festgestellt werden, am besten diese auch durch ein Foto zu dokumentieren. Er leitet diese dann an die Firma „Glasfaser plus“ weiter.

Marktgemeinderat Sebastian Heidenfelder erkundigt sich, ob nach Abschluss der Bauarbeiten eine Begutachtung durch das Bauamt erfolgt.

Die Abnahme der Arbeiten erfolgt durch das Bauamt Zellingen, bestätigt der zuständige Mitarbeiter Martin Eisenbacher. Die Bürger sollten festgestellte Mängel bitte sofort im Bauamt melden.

b) Kläranlage

Marktgemeinderat Werner Trabold fragt nach der Ursache, warum der mineralische Stickstoff an der Kläranlage zu hoch sei.

Das Ergebnis der Untersuchung liegt bereits vor, erklärt Martin Eisenbacher. Der Bescheid vom Landratsamt Main-Spessart steht jedoch noch aus. Auf seine Nachfrage erhielt er jedoch noch keine Aussage hierzu.

c) Straßenbeleuchtung durch Baum beeinträchtigt

Marktgemeinderat Ralf Reuter weist darauf hin, dass ein Baum am Anwesen Am Wendelsberg 32 in die Straßenlampe gewachsen ist. Die Grundstückeigentümer sollten aufgefordert werden, den Rückschnitt vorzunehmen.

Bürgermeister Lorenz Strifsky wird ein entsprechendes Anschreiben in Auftrag geben.

Abstimmungsergebnis:

o. A.

Nichtöffentliche Sitzung: