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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft

im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen

Verbandsvorsitzender Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung:

1.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025;

Investitionsprogramm 2024 - 2028;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung ist den Mitgliedern der Verbandsversammlung rechtzeitig per

E-Mail zugestellt worden.

Eine Vorberatung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans, sowie der Finanzplanung 2024 -2028 fand in diesem Jahr nicht statt.

Vorläufige Abrechnung

Nach aktuellem Stand ergibt sich ein Fehlbetrag von 51.611,00 €.

Verwaltungshaushalt 2025

Gemäß den Ansätzen liegt der

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben bei  —  1.504.635,00 €

Vermögenshaushalt 2025

Gemäß den Ansätzen liegt der

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben bei  —  568.040,00 €

Verpflichtungsermächtigungen sind im kommenden Jahr in Höhe von 376.000,00 € eingeplant worden.

Allgemeine Info Haushaltsplan

Wie im vergangenen Haushaltsjahr wird der endgültige Haushalt den Mitgliedern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber dennoch die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen.

Der Verbandsvorsitzende Herbert Hemmelmann verliest die Haushaltssatzung 2025.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Die Verbandsversammlung stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2025.

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage 1 beigefügt.

Beschlussvorschlag 2:

Die Verbandsversammlung beschließt den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2024 mit 2028.

Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage 2 beigefügt.

Diskussionsverlauf:

Erster Vorsitzender Herr Hemmelmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Kämmerin Frau Selina Müller und übergibt ihr das Wort.

Frau Müller erläutert zunächst die vorläufige Abrechnung für das Jahr 2024. Nach aktuellem Stand ergibt sich ein Fehlbetrag von 51.611,00 €. Die endgültige Abrechnung erfolgt mittels entsprechender Verwaltungs-, Betriebskosten- und Investitionskostenumlage im Haushaltsjahr 2025.

Der Ungedeckte Bedarf im Verwaltungshaushalt 2025 beträgt 1.428.123,86 € zzgl. 51.611,00 € aus dem Fehlbetrag aus der vorläufigen Abrechnung 2024.

Die Investitionsumlage wird nach Bedarf erhoben und beträgt voraussichtlich 295.982,00 €. Diese wird bei Bedarf – ganz oder teilweise

-

für folgende Investitionen 2025 abgerechnet:

-

Bau der Freiflächenphotovoltaik

-

Leasing Mercedes-Bus

-

Kosten für Vorarbeiten im Bereich der P-Fällung

Gemäß den Ansätzen liegt der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben bei 1.504.635,00 € und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben bei 568.040,00 €.

Die Verpflichtungsermächtigungen betragen insgesamt 376.000,00 € und setzen sich zusammen aus dem Leasing für ein neues Fahrzeug, die Bau-/Nebenkosten für die P-Fällung, sowie die Restzahlung der Bau-/Nebenkosten für die Freiflächenphotovoltaik.

Für die Finanzplanung 2024 – 2028 ist derzeit keine Kreditaufnahme notwendig.

Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2025 voraussichtlich auf 1.129.237,15 € belaufen.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2025.

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage 1 beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2024 mit 2028.

Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage 2 beigefügt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

2.

Rechnungsgenehmigung/en;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

a) Kronos International Inc., Peschstraße 35, 51373 Leverkusen

Für 24.360 kg Ferrifloc-Eisen-III-Chloridsulfat legt die Kronos International Inc. am 15.01.2025 eine Rechnung über 6.638,34 € vor.

Sie wurde am 21.01.2025 bezahlt.

b) Netzsch Pumpen & Systeme GmbH, Geretsrieder Straße 1, 84478 Waldkraiburg

Für Verschleißteile an der Umwälzpumpe in der Schlammbehandlung/Faulung legt die Netzsch GmbH am 30.01.2025 eine Rechnung über 5.895,84 € vor.

Sie wurde am 07.02.2025 bezahlt.

Beschluss:

a) Kronos International Inc., Peschstraße 35, 51373 Leverkusen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung vom 15.01.2025 an die Kronos International Inc. über 6.638,34 € für Ferriflos-Eisen-III-Chloridsulfat im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Beschluss:

b) Netzsch Pumpen & Systeme GmbH, Geretsrieder Straße 1, 84478 Waldkraiburg

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ genehmigt die Anweisung der Rechnung vom 30.01.2025 an die Netzsch Pumpen & Systeme GmbH über 5.895,84 € für Ersatzteile an einer Umwälzpumpe in der Schlammbehandlung/Faulung im Nachhein.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

3.

Verabschiedung der Satzung "Zweckverband Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)";

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Satzungsentwurf wurde vorab per Mail an die Verbandsmitglieder verschickt.

Beim AZV ist mit einer jährlichen Klärschlammmenge von ca. 1.000 Tonnen zu rechnen.

Dem Beitritt zum ZKMTA wurde bereits zugestimmt, nun ist die Verbandssatzung noch abzusegnen.

Beschluss:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken" nimmt die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes "Klärschlammentwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)" zur Durchführung der ordnungsgemäßen Klärschlammentsorgung sowie den Entwurf der Zweckverbandssatzung, mit Stand vom 03. Februar 2025 zur Kenntnis.

Die im Wortlaut vorliegende Verbandssatzung wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

4.

Information des Vorsitzenden

- keine –

5.

Information des Abwassermeisters

Sachverhalt:

a) Schäden an Bauteilen

Abwassermeister Thomas Hemmelmann gibt diverse Lager- und Getriebeschäden an den Bauteilen der Kläranlage bekannt. Die meisten Schäden konnten inzwischen behoben werden.

b) Leasing neues Fahrzeug

Bei dem neuen Leasingfahrzeug können die bisher aufgetauchten Defizite ausgebessert werden; ein Vor-Ort-Termin in der Kläranlage zur Einholung von Informationen hat bereits schon stattgefunden.

Das Fahrzeug könnte man als E-Fahrzeug konfigurieren, um so die Einspeisung aus der Freiflächenphotovoltaik nutzen zu können.

c) Ausschreibung Freiflächenphotovoltaik

Die Ausschreibung ist vor kurzem im Staatsanzeiger erfolgt. Eine Firma hat ihr Interesse inzwischen zurückgezogen; es wurden trotz Veröffentlichung im Staatsanzeiger größere Betriebe aus der näheren Umgebung angeschrieben. Die Ausschreibung ist derzeit noch am Laufen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

6.

Kurze Anfragen

Sachverhalt:

a) Versicherung VIVUS GmbH

Angefragt wurde, ob der AZV für in der Vergangenheit angefallene Schäden (wie beispielsweise an der Elektronik) eine Leistung bekommen hätte, wenn man schon früher einen Versicherungsschutz über VIVUS gehabt hätte. Hierzu kann Abwassermeister Hemmelmann bestätigen, dass der AZV in der Vergangenheit bei einem Elektronikschaden ein Minimalbetrag von dem noch bestehenden Versicherungsschutz erhalten hat.

b) Gehobene Erlaubnis

Gefragt wird nach dem Bearbeitungsstand der gehobenen Erlaubnis. Da auch in anderen Mitgliedsgemeinden Erlaubnisse ausgelaufen sind, hängt dort alles von der gehobenen Erlaubnis des Zweckverbandes Zellinger Becken ab. Bis dahin kann in einzelnen Gemeinden nicht reagiert werden.

Von Seiten des IB Arz wurde ein Angebot erstellt, alle Becken im ganzen Verbund (27 Stück) neu auszumessen. Dies sei notwendig, um die Maße bzw. die Konstruktion abzugleichen mit vorhandenen Aufzeichnungen und für die Zukunft zu digitalisieren. Dies sei aber nicht ausschlaggebend für die Schmutzfrachtberechnung, da diese bereits anhand von Bestandsplänen durchgeführt wurde.

Da der ganze Verband nun gefragt ist, wird vorgeschlagen schnellstmöglich eine große Runde mit dem WWA, den Wasserrechtsabteilungen des LRA MSP und des LRA WÜ, sowie dem Ingenieurbüros Arz und Köhl, dem Vorsitzenden, dem Abwassermeister und allen Verbandsbürgermeistern einzuberufen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

7.

Sitzungsniederschrift vom 13.01.2025;

Genehmigung

Beschluss:

Die Verbandsversammlung genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 13.01.2025 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Nichtöffentliche Sitzung:

Diese Sitzungsniederschrift lag der Verbandsversammlung noch nicht zur Genehmigung vor.