Am Mittwoch, den 03.04.24 findet im „Haus der Bürger“ in Duttenbrunn eine nicht öffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Duttenbrunn statt.
Beginn: 20:00 Uhr
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Neuwahlen der Kassenprüfer |
Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen eingeladen.
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten,durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie,oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich.
Ein bevollmächtigter Vertreter darf einen Jagdgenossen vertreten.
Hinweis: Nach §3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.