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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt am Donnerstag, 8. Februar 2024

im Sitzungssaal des Rathauses Himmelstadt

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.

Gemeinderat Wolfgang Kübert beantragt, TOP 13 der Tagesordnung nichtöffentlicher Teil in den öffentlichen Teil der Sitzung vorzuziehen.

Bürgermeister Hemmelmann stellt die Nichtöffentlichkeit her.

Tagesordnung

Nichtöffentliche Sitzung:

Öffentliche Sitzung:

2.

BA 2024001;

Hirtengartenweg o.Nr., Fl. Nr. 1305/2, Gemarkung Himmelstadt

Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Gerätehalle auf dem Grundstück Hirtengartenweg o. Nr., Fl. Nr. 1305/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze und Dachgestaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

3.

BA 2024002;

Tannenstr. 1, Fl. Nr. 382/43, Gemarkung Himmelstadt

Errichtung eines Carports

Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Beratung und Beschlussfassung

Beschluss:

Für die Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Tannenstr. 1, Fl. Nr. 382/43 der Gemarkung werden isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mausberg II“ wegen Überschreitung der Baugrenzen, abweichender Dachgestaltung (Dachform, -neigung u.

-eindeckung) und Nichteinhaltung des Stauraums erteilt.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

4.

Bauleitplanverfahren; Beteiligung als Nachbargemeinde

Änderung des Flächennutzungsplans und

Aufstellung des Bebauungsplans

"Bürgersolarpark Markt Zellingen"

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Markt Zellingen plant den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Der Bürgersolarpark soll in der Gemarkung Retzbach in der Lage Espenloh auf einer Fläche von ca. 9,7 ha entstehen. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Die Unterlagen können unter:

https://www.vgem-zellingen.info/seite/vg/main-spessart/0805:4739/-/Aktuelle Bauleitpanverfahren.html eingesehen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung des „Bürgersolarparks Markt Zellingen“ keine Einwendungen.

Diskussionsverlauf:

Gemeinderat W. Kübert kritisiert, dass über den angegebenen Link der „Bürgersolarpark Markt Zellingen“ nicht aufrufbar ist. Erläutert wird, der Bürgersolarpark liegt weit ab von der Gemarkungsgrenze zu Himmelstadt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung des „Bürgersolarparks Markt Zellingen“ keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

5.

Bauleitplanverfahren; Beteiligung als Nachbargemeinde

Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung

Bebauungsplan "Solarpark Wiesenfeld"; Stadt Karlstadt

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Die Stadt Karlstadt plant den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage aufzustellen. Der Solarpark soll in der Gemarkung Wiesenfeld in der Nähe der IC-Trasse auf einer Fläche von ca. 16,5 ha entstehen. Aus Sicht der Verwaltung sind hierdurch die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Die Unterlagen können unter:

https://www.karlstadt.de/sites/clensite.asp?SID=cms141020220926418030664&Art=037:3277&C=5 eingesehen werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung des „Solarparks Wiesenfeld“ durch die Stadt Karlstadt keine Einwendungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung des „Solarparks Wiesenfeld“ durch die Stadt Karlstadt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

6.

Beschilderung im Gewerbegebiet Himmelstadt - Antrag aus dem Gemeinderat;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

Der Antrag eines Gemeinderates bezüglich der Beschilderung des Gewerbegebietes wurde in der Sitzung vom 11. Januar 2024 des Gemeinderates Himmelstadt diskutiert. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst, da die Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt, welche am 22.12.2023 von der Gemeinde beantragt wurde, noch nicht vorlag.

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Karlstadt liegt inzwischen vor.

Nach erneuter Besichtigung der Beschilderungslage im Gewerbegebiet durch die Polizeiinspektion Karlstadt konnte folgendes festgestellt werden:

Das andauernde Problem besteht darin, dass die Feuerwehr bei einem Einsatzfall die Daimlerstraße im Bereich Hausnummer 26 - 20 nur schwer passieren kann, wenn dort Fahrzeuge parken bzw. halten.

Nach Rücksprache zwischen der Polizeiinspektion Karlstadt und dem Kommandanten fahren die Einsatzkräfte zum Feuerwehrhaus den ersten Abzweig der Daimlerstraße in Richtung Feuerwehrhaus. Der Ausrückweg ist der zweite Abzweig der Daimlerstraße, um den nachrückenden Einsatzkräften nicht mit dem Feuerwehrfahrzeug entgegen zu fahren. Diese An- und Abfahrtswege sind laut dem Kommandanten in der Feuerwehr intern die Regel und funktionieren. Gerade an Wochenenden kann es passieren, dass Kunden der Firma Hoffmann außerhalb der vorhandenen Firmenparkplätze auf der Straße parken und dabei gegen die vorhandene eingeschränkte Halteverbotszone verstoßen. Die eingeschränkte Halteverbotszone (VZ 290.1) beginnt ab Einfahrt des Gewerbegebiets. Die Firma Hoffmann stellt dennoch genügend Parkfläche den Kunden zur Verfügung.

Die Aufstellung eines absoluten Halteverbotes (VZ 283) widerspreche den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit.

Die Problematik der parkenden Fahrzeuge tritt über das Jahr gesehen nur gelegentlich an Samstagen während den Öffnungszeiten der Firma Hoffmann auf. Laut Rücksprache zwischen der Polizeiinspektion Karlstadt und dem Kommandanten ist eine Durchfahrt mit dem Feuerwehrfahrzeug weiterhin möglich, jedoch etwas erschwert. Deshalb sieht die Polizeiinspektion Karlstadt in der Daimlerstraße 20 - 26 eine Beschilderung eines absoluten Halteverbotes (VZ 283) aufzustellen aktuell nicht als zielführend.

Die Polizeiinspektion Karlstadt wird in Zukunft die Park- und Haltesituation der Fahrzeuge sowohl am Tag als auch bei Nacht stärker in den Fokus fassen und konsequent ahnden.

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt an der bestehenden Beschilderung nichts zu ändern.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt an der bestehenden Beschilderung nichts zu ändern.

Abstimmungsergebnis: 7 : 2

7.

Rechnungsgenehmigungen;

Beratung und Beschlussfassung

Sachverhalt:

a) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt

Für den turnusmäßigen Austausch von Wasserzählern (Eichzeit) legt die Energieversorgung am 14.12.2023 eine Rechnung über 9.006,23 € vor. Sie wurde am 22.12.2023 bezahlt.

b) Landkreis Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt

Als erste Abschlagsrechnung für die Statikprüfung durch die LGA - Landesgewerbeanstalt Bayern Würzburg – für den Neubau Kindergarten/die Kinderkrippe legt das Landratsamt Main-Spessart – Baurecht - eine Kostenrechnung vom 27.12.2023 über 5.007,75 € vor. Sie wurde am 15.01.2024 bezahlt.

Finanzielle Auswirkungen:

a)

Auf der Haushaltsstelle 8151.6360 waren im Haushaltsjahr 2023 = 15.000 € vorgesehen. Davon sind mit der Rechnung Energieversorgung zum Stand 22.12.2023 = 18.034,80 € ausgegeben, so dass der Ansatz um 3.034,80 € überschritten wird.

b)

Auf der Haushaltsstelle 4641.9490 waren im Haushalt 2023 für das Planjahr 2024 = 100.000 € vorgesehen. Davon sind mit der Rechnung Landratsamt / Landesgewerbeanstalt Bayern zum Stand 12.01.2024 = 5.362,51 € verbraucht.

Info der Verwaltung: Die Schlussrechnung für die Statik-Prüfgebühr belief sich auf 1.754,42 € und wurde ebenfalls bereits bezahlt. Die Gesamtsumme beläuft sich deshalb auf 6.762,17 €

Beschlussvorschlag:

a)

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG vom 14.12.2023 über 9.006,23 € und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe von 3.034,80 € im Nachhinein.

b)

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an das Landratsamt (für die Landesgewerbeanstalt LGA) vom 27.12.2023 über 5.007,75 € im Nachhinein.

Diskussionsverlauf:

Zu a)

Informiert wird darüber, dass die vorher beauftragte Firma, ihrem Auftrag zum Wechsel der Wasserzähler nicht nachgekommen ist. Die ENERGIE ist eingesprungen und hat alle Zähler, die bis 2023 auszuwechseln waren, auch ausgewechselt.

Es wird davon ausgegangen, aktuell auf dem laufenden Stand zu sein. Die turnusmäßig auszuwechselnden Zähler 2024 werden ausgewechselt.

Beschluss:

a)

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG vom 14.12.2023 über 9.006,23 € und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe von 3.034,80 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

Beschluss:

b)

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an das Landratsamt (für die Landesgewerbeanstalt LGA) vom 27.12.2023 über 5.007,75 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis: 9 : 0

8.

Anfragen aus dem Gemeinderat

Sachverhalt:

Es liegen keine schriftlichen Anfragen aus dem Gemeinderat vor.

Abstimmungsergebnis: o. A.

9.

Informationen des Ersten Bürgermeisters

Diskussionsverlauf:

a) Genehmigung Afterzugparty

Die Genehmigung durch das Landratsamt für den Zug liegt vor. Es bestehen

Auflagen bezüglich Zug und Besucheranzahl.

b) Sachstand NordWestLink Gespräch mit TransnetBW

Informiert wird darüber, dass am 06.02.2024 mit Vertretern von TransnetBW bezüglich der möglichen Trassenverläufe des NordWestLinks ein Gespräch stattgefunden hat. Beide Trassenverläufe wurden dem Gremium bekanntgegeben.

Nach Aussagen zweier Mitarbeiter von TransnetBW entscheidet sich, welche der beiden Trassenführung genommen wird, nicht vor 2 bis 5 Jahren.

Am 19.02. 15:00-20:00 Uhr findet im Hotel Mainpromenade Mainkainstr. 6, 97753 in Karlstadt eine Informationsveranstaltung statt. Jeder Interessierte kann daran teilnehmen.

Weiter kann man sich über die Homepage von TransnetBW über die Trassenführung informieren. Bürgermeister Hemmelmann erläutert die Trassenvarianten. Die Trasse soll dann über Ortsführung nach Stadelhofen weitergeführt werden. Endziel ist die Trafostation in Trennfeld.

c) Sperrung der Straße zwischen Laudenbach-Kleinlaudenbach

Mitgeteilt wird, dass die Straßensperrung zwischen Laudenbach-Kleinlaudenbach eine Ortsumleitung durch Himmelstadt über die B27 notwendig macht. Die Umleitung ist jetzt beschildert und soll bis Ende April dauern.

d) weiterer Gruppenraum für die Mittagsbetreuung, Ortseinsicht Pfarrhaus

Informiert wird über einen Termin zur Ortseinsicht im Pfarrhaus, da ein weiterer Gruppenraum für Mittagsbetreuung benötigt wird und im Schulgebäude kein weiterer Raum zur Verfügung steht. Im Ergebnis sahen sowohl Schulleiterin als auch die Vertreterin des Landratsamtes die Räume im Pfarrhaus positiv. Sie entsprechen dem, was benötigt wird. Uwe Menth ist informiert.

e) Kreisumlage

Informiert wird, dass die neue Kreisumlage errechnet worden ist. Eventuell könnte diese noch um 1% des Umlagesatzes gesenkt werden. Dies ist aktuell Überlegung des Kreistages.

f) Gespräch mit dem Landratsamt für Denkmalpflege

Mitgeteilt wird, dass mit Herrn Haas ein neuer Sachbearbeiter für die Denkmalpflege zuständig ist. Herr Haas hat sich das ehemalige Klosterareal in Himmelstadt angeschaut. Kritisch gesehen werden die häufigen Ortsbesichtigungen im Klosterareal aufgrund des Personalwechsels. Da jedoch für die Sanierung des Areals Förderung des Denkmalamtes erreicht werden soll, muss die Gemeinde sich dem beugen.

g) Sachstand Mauerfall Friedhofsberg

Die Gerichtsverhandlung bezüglich des Mauereinsturz ist auf den 29.04.24 verlegt worden. Die Gerichtsverhandlung sollte zunächst Anfang März stattfinden, da aber die Gegenseite Verlegung beantragt hat, findet sie nun am neuen Termin im April statt.

h) Reparatur Sirene Mehrzweckhalle

Die Sirene an der Mehrzweckhalle wurde am 07.02.24 repariert bzw. mit einer neuen Antenne versehen.

i) Versammlung zum Thema Stromausfall

Informiert wird darüber, dass am 15.02. eine Versammlung zwischen Bürgermeistern und Kommandanten zum Thema Stromausfall stattfindet. Bürgermeister Hemmelmann wird an der Veranstaltung teilnehmen.

j) Termine

Nächste Sitzung des Gemeinderates

07.03.2024; 19:00 Uhr

Bürgerversammlung

21.03.2024; 19:00 Uhr

Abstimmungsergebnis: o. A.

10.

Kurze Anfragen

Diskussionsverlauf:

a) Sachstand Hydranten S-Kurve

Gefragt wird zum aktuellen Sachstand der Hydranten in der S-Kurve. Diesbezügliche Aufträge sind vergeben an Fa Scheb. Die Firma hat zugesichert, die Arbeiten zeitnah durchzuführen. Problematisch dabei ist die benötigte Straßensperrung, da es sich um eine Staatsstraße handelt. Da derzeit eine Umleitung aufgrund der Sperrung der Straße nach Laudenbach besteht, wird überlegt, die Arbeiten in dieser Zeit auszuführen. Firma Scheb wird informiert.

b) Fassade Kindergarten

Das Gremium erkundigt sich zur Fassade der neuen Kinderkrippe. Es handelt sich dabei um eine Holzfassade, bestehend aus Thermokiefer hochdruckimprägniert. Nach Aussage des Bauingenieurs R. Amthor ist die Lebensdauer genauso lange wie Verputz und muss nur in ähnlich langen Zeiträumen nachbehandelt werden.

c) Auftragsvergaben

In den letzten Sitzungen des Gemeinderates wurde auf Auftragsvergaben hingewiesen, über die noch nicht entschieden wurde. Dies wird demnächst nachgeholt.

d) Hydraulische Berechnung der Kanäle

Gefragt wird nach dem aktuellen Sachstand der hydraulischen Berechnung der Kanäle. Mitgeteilt wird, dass noch nicht alle Angebote vorliegen. Sobald das letzte Angebot eingegangen ist, soll darüber beraten werden.

e) Sachstand Satzungen Friedhof, Feuerwehr

Mitgeteilt wird, dass die Entwürfe der Satzungsüberarbeitung in Abt. 3 in Verbindung mit dem geschäftsleitendenden Beamten VG-weit bearbeitet werden und für das gesamte VG-Gebiet erstellt werden sollen. Aktuell ergeben sich Verzögerungen der Weiterbearbeitung insgesamt, da sich in Thüngen Neuigkeiten ergeben haben, die einfließen müssen. Dies führt zu Verzögerungen auch für die anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft. Der Gemeinderat Himmelstadt hofft trotzdem, dass noch im ersten Halbjahr 2024 eine Rückmeldung zu den Satzungen vorliegt.

f) Kreisumlage – Kosten für Krankenhausneubau

Das Gremium erkundigt sich, inwieweit bereits bekannt ist, welche Kosten durch den bevorstehenden Krankenhausneubau in die Kreisumlage einfließen werden. Der Landkreis hat sich dahingehend geäußert, dass es in diesem Jahr noch nicht zum Tragen kommt. Dies war in der Bürgermeisterbesprechung angesprochen worden. Wahrscheinlich ist, dass 2025 eine zusätzliche Kostenumlegung auf Gemeinden zukommen wird. Derzeit liegt noch kein neuer Sachstand vor. Von den Bürgermeistern der Gemeinden des Kreises wurde die fehlende Planbarkeit der Kostenbelastung kritisiert.

g) Wegeherstellung nach Arbeiten der Bahn AG

Gefragt wird, wann der Treidelpfad, und der Verbindungsweg rechtsmainisch, nach dem nunmehr erfolgten Abschluss der Arbeiten der Bahn AG wiederhergestellt werden. Hierzu liegt eine neue Sachlage vor. Die Bahn hat zugesichert, die Kosten für die Wiederherstellung der Wege zu bezahlen. Die Gemeinde wurde jedoch gebeten, Firmen zu suchen und zu beauftragen, die die Arbeiten erledigen. Gespräche hierzu zwischen Bahn und Gemeinde fanden statt. Der Radweg in Laudenbach ist gesperrt.

Die Kostenrechnung gehen direkt an die Bahn. Die Gemeinde muss nicht in Vorleistung treten.

h) Parkplatz Bahnhof Himmelstadt

Beabsichtigt war von der Gemeinde, dass der Parkplatz am Bahnhof als Park & Ride Parkplatz für Bahnfahrer zur Verfügung steht. Aktuell wird er jedoch von Dauerparkern genutzt. Es stehen Anhänger dort, die abgeschlossen sind. Es scheinen auch Fahrzeuge dauerhaft abgestellt worden zu sein.

Bürgermeister Hemmelmann schlägt vor, dass die KfZ-Kennzeichen geprüft werden, um zu klären, wem die unrechtmäßig abgestellten Autos gehören.

i) Ampel an B27

Das Gremium befürchtet eine hohe zusätzliche Belastung an der Einmündung zur B27 aufgrund der Umleitung durch die Sperrung der Ortsdurchfahrt Laudenbach-Kleinlaudenbach.

Aus Sicht des Gemeinderates sollte jede Möglichkeit genutzt werden, um zu erreichen, dass zumindest provisorisch eine Ampel aufgestellt wird.

Die Gemeinde wird die zuständige Behörde anschreiben und eindringlich auf das Aufstellen einer Ampel hinweisen.

Abstimmungsergebnis: o.A.

11.

Sitzungsniederschrift vom 07.12.2023, 08.12.2023 und 11.01.2024;

Genehmigung

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2023 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis: 8 : 0

Gemeinderat Michael Radke enthält sich nach Art. 49 GO aufgrund Nichtteilnahme an der genannten Sitzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2023 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

Die Gemeinderäte Michael Radke und Christian Scheb enthalten sich nach Art. 49 GO aufgrund Nichtteilnahme an der genannten Sitzung.

Beschluss:

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 11.01.2024 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis: 7 : 0

2. Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer und Gemeinderat Willi Stamm enthalten sich nach Art. 49 GO aufgrund Nichtteilnahme an der genannten Sitzung.

weitere Punkte Nichtöffentliche Sitzung: