Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung:
| 1. | Bebauungsplan "Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II"; |
| Billigung des Entwurfs mit Begründung in der Fassung vom 29.01.2026; |
| Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; |
| Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Beteiligung, die im damaligen beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde, wird – wie in der Sitzung vom 07.12.2023 erläutert – als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB gewertet. Diese fand im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 28.07.2023 statt.
Seit den Abwägungsbeschlüssen des Gemeinderats zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden die Unterlagen zum Entwurf ergänzt und fortgeschrieben.
Der Entwurf liegt nunmehr mit Stand vom 29.01.2026 vor und ist durch den Gemeinderat zu beraten und zu billigen.
Im Regelverfahren folgt die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ mit Begründung in der Fassung vom 29.01.2026 und billigt diesen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf:
Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt die anwesenden Vertreter des Büro Arz Ingenieure GmbH Frau Baumeister, Herr Dabbert und Herr Schneider und übergibt das Wort an Frau Baumeister. Sie erläutert den den Gemeinderäten den vorliegenden Entwurf sowie die Planskizze.
Neu im Plan ist die Grünfläche (Regenrückhaltung). Ansonsten ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen (z.B. Benennung der Gebiete, etc.) von der Festsetzung.
Die Maße der baulichen Nutzung sollten nochmal zur Diskussion (Höhe der Gebäude, Größe der Grundstücke) gestellt werden. Es wird empfohlen hierbei Flexibilität zu schaffen.
Ergänzt wurde, dass der Ortgang freizuhalten ist.
Die Festsetzungen zur Lage im Trinkwasserschutzgebiet sind komplett neu und sind auch im Schutzgebietskatalog festgelegt. Die Festsetzungen sind gültig, wenn die jeweiligen Grundstücke betroffen sind. Sofern sich das Trinkwasserschutzgebiet verschiebt, entfallen die Festsetzungen um diese Grundstücke.
Gefragt wird, bis wann man mit einer endgültigen Entscheidung zum Trinkwasserschutzgebiet rechnen kann. Das Büro Arz ist mit WWA und Landratsamt im Gespräch. Erst kürzlich wurde rückgemeldet, dass der Bearbeiter gewechselt hatte, aber jetzt eine zeitnahe Bearbeitung und Genehmigung geplant ist. Das Gremium kritisiert den sehr langen Zeitraum der Entscheidungsfindung, da die Unterlagen vorhanden sind und damit auf dieser Basis eine Entscheidung getroffen werden könnte.
Erläutert wird, dass die Grundstücke, die nur teilweise im Trinkwasserschutzgebiet liegen, dem Wasserschutzgebiet insg. zugeordnet werden.
Wegen des Umweltschutzes haben sich nochmal externe Ausgleichsflächen ergeben.
Die Fläche ist mit Denkmalverdacht. Auch dies muss berücksichtigt werden.
Alle Hinweise die genannt wurden, wurden in Plan aufgenommen.
Das Gremium erkundigt sich zu Pkt. 15 Schutz vor Überflutung infolge Starkregen, an welchen Stellen Wasser erwartet wird. Da Starkregen überall Auswirkungen hat, ist davon auszugehen, dass es dem Gelände entlanglaufen kann. Der Hinweis wird von den zustehenden Behörden gefordert.
Gefragt wird, nach welchen Kriterien die Kapazität des Regenrückhalt berechnet wird. Zur Berechnung wurde die Grundflächenzahl angenommen (max. mögliche Versiegelungsgrad) und zudem ein Sicherheitsfaktor von 20% ausgehend von einem zehnjährigen Regenereignis.
Auszugehen ist von 60l pro Sekunde und Hektar an Abflussspende. Maßgeblich ist jedoch ein langanhaltender intensiver Regen, d.h. sehr starke Regenereignisse können gepuffert werden.
Das Gremium erkundigt sich im Bezug zu Bodendenkmälern, wer verpflichtet ist, die Denkmalbehörde einzuschalten.
Zwei Möglichkeiten stehen zur Verfügung (Gemeinde vorab, Bauherren nach Kauf des jeweiligen Grundstücks). Das Ingenieurbüro Arz empfiehlt die komplette Fläche vor Erschließung durch die Gemeinde zu untersuchen, um das Risiko der Bauherren minimal zu halten. Wenn sich die Gemeinde nur auf Straße begrenzt, ist das Risiko bei den Bauherren.
Auf Nachfrage, welche Kosten entstehen können, wird vom Ingenieurbüro empfohlen, die vorgegebenen Suchschlitze zu machen. Hierfür können noch nicht bezifferbare Kosten entstehen, die sich zwischen 10.000 und 300.000€ bewegen könnten, aber ganz oft ist es der Fall, dass nichts gefunden wird.
Bezüglich der Zugabe von Höhenmeter wird erläutert, dass dies relevant ist nur für WA 3, aber seitens des Ingenieurbüros für gesamtes Gebiet empfohlen wird.
Als Hinweis wurde ergänzt, dass der 2. Rettungsweg gewährleistet ist. Dies wird teilweise mit geprüft (im Rahmen der Baugenehmigung).
Frau Baumeister erläutert die beinhalteten, weiteren Hinweise.
Verwiesen wird auf den Umweltbericht in Bezug zum Wasserschutzgebiet. Ingenieurbüro Arz bedankt sich für den Hinweis, dass die Ausführungen hier noch angepasst werden müssen.
Frau Baumeister bittet das Gremium um Rückmeldung zu den Maßen der baulichen Nutzung. Das Gremium erkundigt sich zu den Maximalwerten der Maße. Die maximale Wandhöhe wird mit 8m, die Firsthöhe mit 10m und die Gesamthöhe Pultdach mit 9m angegeben.
Bürgermeister Hemmelmann befürwortet die flexiblere Gestaltung, um Ausnahmen vom Bebauungsplan zu vermeiden.
Im Mausberg II ist es bereits so, diese Regelungen sollten übertragen werden. Das Gremium ist sich darüber einig, die Gestaltung entsprechend so zu übertragen.
Gefragt wird zu Grünflächenstreifen im Plan. Hierbei handelt es sich um private Grünfläche. Die Eigentümer müssen lt. Festsetzung eine Heckenpflanzung vornehmen.
Die Einfriedung sollte artenschutzdurchlässig sein (im Abstand von 5m).
Gefragt wird, warum die Vorgaben zum Lärmpegel Wärmepumpen jetzt nur noch Empfehlung sind. Laut Stellungnahme vom Landratsamt sollen die Schutzwerte nicht mehr aufgenommen werden, da Wärmepumpen jetzt wesentlich leiser sind als früher.
Der Gemeinderat erkundigt sich zur Verschiebbarkeit der Grundstücksgrenzen. Gefragt wird, wie es sich auswirkt, wenn aus drei Grundstücken vier oder mehr gemacht werden. Dies könnte im Erschließungsplan besprochen werden. Die Empfehlung vom Büro Arz ist jedoch, das Entgegenkommen diesbezüglich zu begrenzen und Grundstücke möglichst so zu verkaufen, wie sie angeboten sind.
Besprochen wird die Thematik zum Flächensparen bezüglich Gebäudegröße und abschnittsweiser Bebauung.
Das Gremium erkundigt sich, bis wann eine Grundlage der ungefähren Kosten pro m² vorliegend ist, um nochmal auf Interessenten zugehen zu können.
Derzeit besteht noch Unsicherheit mit Denkmalschutz. Büro Arz kann noch keine Zahl benennen. Die Ermittlung macht jedoch BayernGrund. Derzeit gibt es deutlich günstigere Bauerschließungspreise als im letzten Jahr. Das Interesse der Baufirmen wird wieder größer.
Frau Baumeister erläutert die zu erwartenden Mehrkosten.
Mehrkosten im Rahmen der Erschließung belaufen sich auf ca. 15.000€. Hinzukommt der Unterhalt des Schmutz- und Regenwasserkanals. Die Differenz über 60 Jahre ist bei ca. 35.600€.
Auch Grundstückseigentümer haben strengere Vorgaben.
Zur Thematik Entwässerung stellt Frau Baumeister dar:
Ursprünglich vorgesehen war es, den gesamten Mausberg im Mischsystem und im Bestand anzuschließen.
Alternativ bester Fall ist die Versickerung. Dies ist nicht möglich (Boden, Lage) und nicht zulässig.
Möglich wäre ein Trennsystem mit gedrosselter Ableitung in die Brunntalstraße. Ein zusätzlicher Ableitungskanal über 250m wird benötigt.
Möglich wäre auch ein Mischsystem mit Rückhaltung des Abwassers und gedrosselter Ableitung in den Bestand. Kosten für unterirdische Rückhaltung würden dafür benötigt.
Favorisiert wird ein modifiziertes Mischsystem mit Rückhaltung und gedrosselter Ableitung in den bestehenden Mischwasserkanal. Es entsteht keine finanzielle Mehrbelastung.
Das Regenrückhaltebecken hätte ein Volumen von 323m³.
Ein Grundstück wird benötigt (Böschung 1,15m bis Tiefen 2,15m). Ein Zaun im Wohngebiet könnte mit Höhe bis 1,10m errichtet werden (optische Schutzfunktion), das Becken läuft i.d.R. jedoch immer komplett leer.
Das Gremium erkundigt sich zum Zeitraum bis zur Ausschreibung.
Folgender zeitlicher Verlauf ist wahrscheinlich.
Die Wasserversorgung muss nochmal geprüft werden, anschließend wird die förmliche Beteiligung angestoßen. Wenn Rechtskraft besteht, wird in die Erarbeitung des Leistungsverzeichnisses und der Ausschreibung gegangen.
Empfohlen wird, eine Winterausschreibung zu machen und im Frühjahr 2027 mit dem Bau zu beginnen.
Das Ingenieurbüro Arz wird an den Erschließungsträger weitergeben, dass Bodendenkmaler untersucht werden. Der Gemeinderat befürwortet, den ganzen Geltungsbereich zu untersuchen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Bebauungsplans „Mausberg IV mit 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II“ mit Begründung in der Fassung vom 05.02.2026 und billigt diesen mit den Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 2. | 10. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Himmelstadt; |
| Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; |
| Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Die Gemeinde beabsichtigt, über die bestehenden Vorranggebiete für Windkraft hinaus, die Möglichkeit zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu schaffen. Hierfür liegt die konkrete Anfrage eines Investors vor. Drei der geplanten Anlagen befinden sich innerhalb eines rechtskräftigen Vorranggebiets für Windenergie beziehungsweise innerhalb dessen geplanter Erweiterung. Zwei weitere Anlagen liegen außerhalb dieses Vorranggebiets. Für die Realisierung der außerhalb des erweiterten Vorranggebiets gelegenen Anlagen ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Ein Aufstellungsbeschluss ist nicht obligatorisch. Sofern ein solcher gefasst wird, soll dieser jedoch auch den Geltungsbereich genau beschreiben.
Der Geltungsbereich der 10. Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 9182, 9199, 9200, 9201, 9202, 9203, 9204, 9205, 9206, 9207, 9208, 9209, 9210, 9211, 9212, 9213, 9214, 9216, 9217, 9218, 9332, 9333, 9336 und eine Teilfläche der Flurnummer 9288 der Gemarkung Himmelstadt mit einer Fläche von insgesamt ca. 16,6 ha.
Lageplanausschnitt ohne Maßstab
Übersichtskarte ohne Maßstab
Der Geltungsbereich der 10. Flächennutzungsplanänderung ergibt sich auch aus dem diesem Beschluss anliegenden Lageplan mit Stand vom 29.01.2026 (Maßstab 1:5.000), der dessen wesentlicher Bestandteil ist.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt.
Beschlussvorschlag 2:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro den Beschluss zur Aufstellung der 10. Flächennutzungsplanänderung öffentlich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf:
Frau Baumeister erläutert, dass die zwei nördlichen Windkraftanlagen nicht im Vorranggebiet liegen. Dafür wird die Nutzungsplanänderung benötigt.
Aus dem Gremium wird gefragt, wie die Kostenaufstellung ist und wer die Kosten übernimmt. Büro Arz verweist darauf, dass das Ingenieurbüro seinen Auftrag direkt von Fa. Vattenfall hat, die die Kosten damit tragen werden.
Der Gemeinderat erkundigt sich zu der durch Herrn Scharf gemachten Zusage, dass er sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzt.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt hierzu Herr Scharf von der Fa. Primus Energie GmbH. Der städtebauliche Vertrag ist ausgearbeitet und wird in Kürze der Gemeinde vorgelegt.
Herr Scharf erläutert: Kosten treten nicht auf, da über Fa. Vattenfall beauftragt wird. Mit dem Grundstückseigentümer, hat Herr Scharf gesprochen und wird auch nochmal mit ihm telefonieren. Mündlich bestand die Bereitschaft, eine freiwillige Leistung an die Gemeinde zu geben. Schriftlich liegt noch keine Zusage vor.
Erläutert wird, dass die Anlieferung der Teile der Windkraftanlagen über den Wasserweg erfolgt. Gespräche hierzu laufen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro den Beschluss zur Aufstellung der 10. Flächennutzungsplanänderung öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 3. | Bebauungsplan "Mausberg IV"; |
| Hydraulik des Kanals der Gemeinde Himmelstadt; |
| Vorstellung der Ergebnisse der Hydraulischen Berechnung für die Mischwasserkanalisation im Ortsnetz Himmelstadt; |
| Information |
Sachverhalt:
Für diesen Tagesordnungspunkt ist Herr Daniel Dappert von Arz Ingenieure anwesend und übernimmt das Wort.
Diskussionsverlauf:
Herr Dappert erläutert die Situation der Hydraulik des Kanals im Ort (Mischwasserkanal). Die Berechnung wurde ermittelt durch:
| - | Ermittlung der Flächen anhand von Luftbildern |
| - | Verwendung eines Einzelmodellregens (Euler Typ 2;) Wiederkehrdauer 3 Jahre gemäß DWA-A 118 (Gefährdungsbeurteilung überwiegend Wohnbebauung) |
| - | Berechnung der Abflussmenge und resultieren Wasserstände |
Im Ergebnis der hydraulischen Berechnung zeigt sich in der Auslastung der hydraulischen Zustandsklasse, dass die meisten Haltungen nicht überlastet (Zustandsklasse 1) sind und nur sehr wenige kurzfristigen Handlungsbedarf benötigen (Zustandsklasse 4-5).
Die meisten Kanalschächte sind gut. Man kann davon ausgehen, dass es keine Überlastungen gibt, aber viele eingestaut sind, es könnte dadurch zu Überstau kommen.
Das Ortsnetz wird nach Farben erläutert.
Zu überlegen sind die Gründe, warum Schächte dennoch eingestaut sind. (z.B. flaches Gefälle mit Rückstau oder zu niedrige Schachthöhen)
Überstaustellen sind:
| - | Am Hirtengarten/ Wiesenweg; Überstauvolumen 50m³, Rückstau im nachfolgenden Kanalnetz; In der Praxis zeigt sich, dass im Wiesenweg noch nie Rückstau verzeichnet wurde (Berechnungsmodell hier wohl zu strikt). |
| - | Triebstraße; bis zu 68m³ Überstauvolumen (3jähr. Regenereignis) evtl. dadurch, da im vorgelagerten Kanalnetz sehr hohe Kapazitäten wegen hohem Gefälle anfallen. (je größer das Gebiet, desto größer die Wassermengen; Die Tiefe des Kanals, d.h. das Steilstück auf den Flachstückübergang ist problematisch.) |
| - | Radweg; Gefährdungspotential wahrscheinlich gering zu bewerten. |
| - | rechtsmainisch kurz vor der Bahnunterführung; rechnerischer Überstau 20m³, da die Schächte wenig Tiefe besitzen. |
Zusammenfassend lässt sich sagen, überwiegend ist das Kanalnetz in gutem Zustand. Bei über 90% besteht kein Handlungsbedarf.
Nur ein markanter Punkt besteht im Dorf (Engstelle Pillenberg-Triebstraße; beide Straßen bereits seit langer Zeit schon erschlossen) Das Gremium erkundigt sich, welche Vorgehensweise anzustreben ist.
Die Aufdimensionierung des Kanals wäre die praktikabelste Lösung. Allerdings ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu bedenken.
Als günstigeren Lösungsvorschlag im Bereich schlägt Ingenieurbüro Arz vor, den großen Regenwasserkanal im Gebiet um die Triebstraße zu nutzen bzw. anzubinden, z.B. mit einem Regenüberlaufbauwerk. (ca. 4m lang und 2m breit)
Als reines Entlastungsbauwerg wird dies vom WWA eher ungern gesehen.
Argumentiert werden sollte mit dem Charakter als Notüberlauf nur bei Starkregen.
Die Kosten des Regenüberlauf sind eher um 150.000€ zu veranschlagen. Mit Becken könnten Kosten bis zu 1 Mio entstehen.
Gefragt wird zur Lage des Regenüberlaufs. Es handelt sich um die Verrohrung des Triebbaches.
Das Überstauvolumen würde sich dadurch senken auf 1m³.
Gefragt wird, welche Folgen der Notüberlauf in Mausberg IV zusätzlich hätte.
Herr Dappert erläutert, dass mit einem 30min Regenereignis gerechnet werden kann. Das Becken ist aber eher auf Regenereignisse 60-120min ausgelegt. Kurze Regenereignisse wären damit abgedeckt.
Abstimmungsergebnis: o.A.
| 4. | Bebauungsplan "Häuslesäcker"; |
| Retentionsausgleich; |
| Erläuterung zu den erforderlichen Retentionsausgleichsmaßnahmen für die Wohnbaumaßnahme „Am Häuslesacker“;Information |
Sachverhalt:
Weitere Informationen folgen in Kürze…
Diskussionsverlauf:
Hierzu erläutert Herr Schneider vom Büro Ingenieure Arz GmbH die Situation. Der Retentionsausgleich wird für die Baumaßnahme Häuslesacker benötigt. Da dort im Hochwasserbereich gebaut wird, muss der verlorengegangene Rückhalteraum umfanggleich, funktionsgleich und zeitgleich ersetzt werden. D.h. der Retentionsraum muss im gleichen Bereich des Hochwassers wieder ausgeglichen werden. Deshalb sollte dieser an der vorgeschlagenen Stelle Brückenstraße liegen, um gleichwertige Schutzfunktion zu erreichen.
Dier Diskussionen im Landratsamt waren sehr aufwendig. Der Gemeinderat hatte die vorgeschlagene Lage der Retentionsfläche kritisiert. Herr Schneider erläutert, die diskutierten Alternativen. Einzig die Sportanlage wäre u.U. noch möglich. (nur 0,45m Überdeckung) Dies müsste aber erst noch mit dem WWA besprochen werden.
Gefragt wird aus dem Gremium zu möglichen Ausgleichsflächen in den Fuhrgärtlein. Gebeten wird, diesen Bereich nochmal mit zu betrachten. Lt. Berechnung ergeben sich für diese Fläche in HQ 100 Linie bereits eine Überdeckung mit 0,90m. Es ist davon auszugehen, dass die Behörden dem daher nicht zustimmen werden.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 5. | Kommunale Wärmeplanung; |
| Sachstand und Auftragsvergabe; |
| Beratung und Beschlussfassung |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat die Thematik „Kommunale Wärmeplanung“ in verschiedenen Sitzungen beraten respektive einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung gefasst:
• GR vom 11.09.2025 TOP 5 (Grundsatz)
• GR vom 13.11.2025 TOP 2 (Vortrag Energie-Coaching).
Nunmehr ist die konkrete Auftragsvergabe durchzuführen.
Anmerkung hierzu:
Im Jahr 2025 wurden Gespräche mit dem Landratsamt Main-Spessart (Klimaschutz) bzw. mit den Bürgermeistern der Kommunen Markt Thüngen und Markt Zellingen im Hinblick auf eine gemeinsame Vergabe der Leistungen (Konvoi-Bildung) geführt. Die Gemeinde Retzstadt hat das Verfahren bereits abgeschlossen.
Die beiden o.g. Kommunen haben eine Konvoi-Bildung abgelehnt.
Von Seiten der Verwaltung wurden die bereits vorhandenen Angebote der nachfolgenden Firmen aus 2025 nochmals gesichtet:
• Bayernwerk, Marktheidenfeld
• JP-Joule, Buttenwiesen
• Enerpipe, Hilpoltstein
• Planwerk, Nürnberg
• Rietzler, Nürnberg
• MaxSolar, Traunstein.
Um eine konkrete Vergleichbarkeit herzustellen wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart eine nochmalige Aufforderung zur Abgabe durchgeführt.
Die Frist hierzu läuft in der KW 6 ab. Die Vorlage der Ergebnisse erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 05.02..
Finanzielle Auswirkungen:
Die Auftragssumme steht der möglichen Fördersumme des Freistaats Bayern (Konnexitätszahlung / bei Kommunen unter 2.500 Einwohner = 34.800 €) gegenüber (Kostenneutralität im Ergebnis).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung an …. Dies zum Bruttopreis von ….
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung zur Vergabe durch das zuständige Landesamt für Maß und Gewicht (= zuständig für die Beauftragung der Ausgleichszahlung).
Diskussionsverlauf:
Informiert wird darüber, dass die Angebote erst am Vortag der Sitzung eingetroffen sind und daher nicht mehr rechtzeitig den Gemeinderäten zugehen konnten. Sie liegen nun in Papierform vor und können eingesehen werden.
Im Ergebnis der Ausschreibung sind folgende Angebote vorliegend:
| 1) | Bayernwerk, Marktheidenfeld | 24.894,80 € |
| 2) | GP Joule, Buttenwiesen | 27.608,00 € |
| 3) | Enerpipe, Hipoltstein | 31.416,00 € |
| 4) | Planwerk, Nürnberg | 30.523,50 € |
| 5) | Rietzler, Nürnberg | 27.417,60 € |
| 6) | MaxSolar, Traunstein | nur verkürztes Verfahren |
| 7) | Die Energie, Karlstadt | kein Angebot |
Das günstigste Angebot liegt damit vom Bayernwerk, Marktheidenfeld vor.
Die Angebote wurden von Herr Pfister in der VGem verglichen. Er befürwortet die Vergabe an Fa. Bayernwerk.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung an Bayernwerk, Marktheidenfeld. Dies zum Bruttopreis von 24.894,80 €.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0
| 6. | Informationen des Ersten Bürgermeisters |
| Sachverhalt: | |
a) Sachstand Gerichtsverfahren Stützmauer
Informiert wird darüber, dass die Revision im Gerichtsverfahren Stützmauer nicht zugelassen wurde. Die Gemeinde lässt das Verfahren vom BGH prüfen. Der Rechtschutz der Gemeinde hat Deckung zugesagt.
b) Nutzung Sternengrab
Mitgeteilt wird, dass eine erste Beisetzung im Sternegrab erfolgt ist.
c) VGV Verfahren Klosterhöfe
Das VGV Verfahren Klosterhöfe ist gestartet, auf Rückantworten wird gewartet. Es wird davon ausgegangen, dass dies als Tagesordnungspunkt in der Märzsitzung des Gemeinderates beraten wird.
d) Sachstand Flächennutzungsplanänderung Grube an der B27
Ein Gespräch zur möglichen Flächennutzungsplanänderung hat stattgefunden. Gespräche zur Nutzungsplanänderung in eine Photovoltaikanlage laufen derzeit. Ein weiteres Planungsbüro hat sich gemeldet und möchte eine Recyclinganlage errichten. Die Gemeinde hat daran kein Interesse. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann nur durch die Gemeinde angeregt werden. Ohne dem ist eine Recyclinganlage nicht möglich. Das anfragende Planungsbüro wurde informiert. Es hat rückgemeldet, dass es unter diesen Bedingungen überlegt, ob ein Antrag lohnt.
e)Termine Würzburger Gedächtnislauf und Lifestyle Powermarsch
Der Würzburger Gedächtnislauf (Strecke Würzburg bis Gemünden) ist für den 21.03.2026 terminiert.
Der Powermarsch, organisiert von Fa. Lifestyle findet am 26.04.2026 statt. Der Marsch läuft am Radweg an der Gemeinde vorbei. Die Genehmigung der Stadt Würzburg liegt vor.
f) Personenanzahl bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle
Bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle sind bis 500 Personen zulässig. Ein Bescheid aus dem Jahr 2019 hat immer noch Gültigkeit.
g) Mängelbeseitigung an der Klosterscheune
Über die aktuelle Mängelbeseitigung an der Klosterscheune wird informiert. Es handelte sich um lose Ziegel. Es ist immer wieder ein großer Aufwand für die Gemeinde.
h) Jahresbesprechung NaturSchauGarten
Eine Besprechung mit Herrn Keller vom Landratsamt hat stattgefunden. Das Jahresprogramm wurde erstellt. Es gibt eine Gruppe von Naturführern, die sich um die Pflegearbeiten kümmern. Unterstützt werden die Arbeiten lediglich im leistbaren Rahmen (Mäharbeiten) von den Gemeindearbeitern.
Der Förderzeitraum des NaturSchauGartens besteht noch.
i) Termine
| GRHI | 12.03.2026 | 19:00 |
| Bürgerversammlung | 26.03.2026 | 19:00 |
| Letzte Sitzung GRHI | 23.04.2026 | 19:00 |
| Konstituierende Sitzung | 06.05.2026 | 19:00 |
j) Informationen zu Einnahmen der Grundsteuer
Grundsteuer A bleibt im Vergleich zum Vorjahr ungefähr gleich.
| 2025 | 22.312€ | 2026 erwartet 22.386€ |
| Grundsteuer B bleibt auch ungefähr gleich. | ||
| 2025 | 144.293€ | 2026 erwartet 143.828€ |
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 7. | Kurze Anfragen |
| Sachverhalt: | |
a) Aufstellung Sondervermögen
Gemeinderat Kübert hatte in der letzten Sitzung nachgefragt nach der Aufstellung Sondervermögen. In Retzstadt wurde bereits dazu besprochen und es scheint auch schon feste Sätze zu geben, die zugeteilt werden. Unklar ist, warum das Verfahren innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft unterschiedlich gehandhabt wird. Es wird gebeten, diesbezüglich nachzufragen. Bürgermeister Hemmelmann wird sich an die Kämmerin der Gemeinde wenden.
b) Sachstand Glasfaserausbau linksmainisch
Gefragt wird zum aktuellen Sachstand, da auch weitere Mängel im Ort sichtbar werden. Informiert wird darüber, dass Fa. Seibold den Auftrag abschließen wollte. Dies wird seitens Frau Jatz Bauabteilung VG Zellingen geblockt, da noch Mängel vorhanden sind, die nicht beseitigt wurden. Die Mängel werden weiterhin bei der Baufirma angemahnt.
c) Sachstand Kosten für Sozialarbeit
Gemeinderat Kübert hatte um Rückmeldung gebeten, zu erkunden, in wieweit die Kosten für die Sozialarbeit vom Landratsamt übernommen werden. Die Kämmerin hatte im Landratsamt diesbezüglich angefragt, bisher aber noch keine Rückmeldung erhalten.
d) Räum- und Streupflicht
Aufgefallen ist, dass der Friedhof eingeschneit ist und nicht geräumt wurde. Es wird appelliert, dass die Hauptwege auf dem Friedhof mit beräumt werden. Dies soll mit dem Bauhof besprochen werden. Dies betrifft auch Gehwege auf Gemeindegrund.
e) Sachstand PV-Anlage auf der Kinderkrippe
Dritter Bürgermeister Andreas Scheb erkundigt sich zum Sachstand PV-Anlage. Er hatte diesbezüglich im vergangenen Jahr Kontakt mit einer Firma aufgenommen. Die Firma fragt nun bei ihm nach, ob das Projekt noch umgesetzt werden sollte.
Mitgeteilt wird, dass aktuell dazu keine Rückkopplung aus der Verwaltung besteht. Bürgermeister Hemmelmann wird hierzu nachfragen.
Der Gemeinderat hatte bereits beschlossen, dass eine PV-Anlage installiert wird.
Abstimmungsergebnis: o. A.
| 8. | Sitzungsniederschrift vom 15.01.2026; |
| Genehmigung |
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.01.2026 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0
Gemeinderat Harald Gangl enthält sich der Stimme wegen Nichtteilnahme an der genannten Sitzung.
Nichtöffentliche Sitzung: