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Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die Gemeinde Retzstadt erlässt auf Grund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

Satzung

zur 2. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 02.07.2004

Art. 1 Satzungsänderung

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1.

Die Grabplatzgebühren betragen bei erstmaligen Erwerb für die Dauer des Nutzungsrechtes

-

für ein Familiengrab  —  1.200,00 Euro

-

für ein Einzelgrab  —  600,00 Euro

-

für eine Urnenkammer  —  350,00 Euro

Art. 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Kraft.

Retzstadt, den 21. März 2024

Gerhard
1. Bürgermeister