Die Gemeinde Retzstadt erlässt auf Grund Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Satzung
zur 2. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 02.07.2004
Art. 1 Satzungsänderung
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
| 1. | Die Grabplatzgebühren betragen bei erstmaligen Erwerb für die Dauer des Nutzungsrechtes |
| - | für ein Familiengrab — 1.200,00 Euro |
| - | für ein Einzelgrab — 600,00 Euro |
| - | für eine Urnenkammer — 350,00 Euro |
Art. 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Kraft.